
Es gibt zwei Möglichkeiten in Deutschland, in der Arbeitswelt Gutscheine zu nutzen, die im Endergebnis wie eine Einkommenserhöhung wirken. Siehe auch die Website von Bonago.
- Gutscheine als Bestandteil einer Entgelterhöhung (Bonus): Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer Entgelterhöhung Gutscheine für Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens anbieten. Für den Rabattfreibetrag bis 1.080 Euro kann der Arbeitgeber den Wert der Gutscheine unterhalb dieses Freibetrags halten und dadurch sicherstellen, dass der Personalrabatt steuerfrei bleibt.
- Entgeltumwandlung in Gutscheine: Der Arbeitnehmer wandelt dazu einen Teil seines Bruttogehalts in Gutscheine um, die für Produkte oder Leistungen seines Arbeitgebers einlösbar sind. Das Gehaltsnetto bleibt dabei weiterhin gleich für ihn, während er mit den Gutscheinen nun einkaufen kann. Da der umgewandelte Betrag als Sachbezug gilt, kann der Arbeitnehmer ebenfalls den jährlichen Rabattfreibetrag nutzen. Alternativ oder zusätzlich dazu ist – je nach Personalbudget – noch ein steuerfreier Sachbezug bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro für jeden Mitarbeiter möglich.
Der Rabattfreibetrag in Deutschland ist viel zu niedrig. Hier könnte man eine fulminante Hebelwirkung auslösen mit höheren Freibeträgen: