So langsam kommt Farbe in die Staatstrojaner-Staatsaffäre. So berichtet heise.de:
Patrick Schladt, Anwalt eines Betroffenen, der mittels Staatstrojaner überwacht wurde, teilte nun mit: „Einer der vom CCC dokumentierten Staatstrojaner wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des ‚Screenshot-Trojaners‘, der bereits im Frühjahr dieses Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war.“ Die Beweiskette von Schladt zum CCC sei lückenlos dokumentiert.
Aufgespielt sei der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen worden, erklärt Schladt weiter. „Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte.“
Da lag ich ja mit einer Formulieren heute gar nicht so schlecht:
Es geht um die Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Das fängt beim Rauchverbot an und hört beim Bundestrojaner auf. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen. „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“
Fragen, die jetzt beantwortet werden müssen.
“Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.”
Entspricht meinen Ausführungen:
Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.
Das hat auch ein Kommentar auf netzpolitik.org sehr schön zusammengefasst:
Wenn ich Uhl richtig verstanden habe, hält er auch heute schon für Recht, was er morgen gerne als Recht hätte, auch wenn das heute noch verboten ist. Wenn Behörden aber mit etwas agieren dürfen, was dummerweise eigentlich gegen geltendes Gesetz verstößt, tja, dann haben die CDU/CSU endlich ihren rechtsfreien Dingenskirchen.

