
Der Gesetzgeber hat zur Bewältigung der Corona-Krise schnell gehandelt und neben den Konjunkturhilfen auch rechtliche Anpassungen vorgenommen, um möglichst viele Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Dazu zählt das “Arbeit-von-Morgen-Gesetz”, das im Mai beschlossen wurde. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten. Zum BetrVG und den neuen Sonderregelungen bei der betrieblichen Mitbestimmung: Nach dem Gesetz können Betriebsräte ihre Beschlüsse bis zum 31. Dezember 2020 per Telefon- oder Videokonferenz fassen und auf eine Präsenzsitzung verzichten; ebenso die Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Ebenfalls bis Ende Januar 2021 dürfen Betriebsversammlungen über Videokonferenzen durchgeführt werden.
Das ist aber nur eine klitzekleine Reaktion auf notwendige und dauerhafte Änderungen des Arbeitsrechts und des Arbeitsmarktes.
Ein paar Themen und Forderungen in Kurzform.
Hier das komplette Gespräch: