
Das ist natürlich nur ein April-Scherz. Aber FragdenStaat hat wieder ein Gerichtsfahren gegen das Bundesinnenministerium gewonnen 🙂
Das Bundesinnenministerium habe eine seltsame Beziehung zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Einerseits sei es das dafür zuständige Ministerium. “Andererseits hasst es das Gesetz wie kaum ein anderes Bundesressort. Das zeigte sich auch am vergangenen Freitag im Verwaltungsgericht Berlin. Mit zwei Regierungsdirektoren und einigen Besucherinnen war das Innenministerium in Berlin-Moabit erschienen, um sein effektivstes Abschreckungsinstrument vor dem Informationszugang zu verteidigen: Kein anderes Ministerium nimmt für die Beantwortung von IFG-Anfragen so häufig so hohe Gebühren wie das Haus von Horst Seehofer”, schreibt Arne Semsrott.
Grund für das Erscheinen der Beamten vor Gericht war FragdenStaat-Klage gegen die Gebührenpraxis des Innenministeriums. Darin gehe es beispielhaft um eine Gebühr, die die Behörde für die Herausgabe von Unterlagen eines Facebook-Besuchs des damaligen Innenministers de Maizière in Rechnung stellte. Für die Prüfung und Herausgabe von insgesamt 20 Seiten – Ministervorlagen, Vermerk und Gesprächsführungsvorschlag – wollte das Ministerium 235 Euro.
“In letzter Instanz muss das Bundesverwaltungsgericht über die Gebührenpraxis von Seehofers Ministerium urteilen. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird also hoffentlich in Leipzig entschieden, dass die diskriminierende Gebührenpraxis des Innenministeriums bald ein Ende haben muss”, erläutert Semsrott.