Rädelsführer, Trittbrettfahrer, Dumpingpreis-Recycling und illegale Entsorgungspraktiken: Entsorgungskonzern mit dem Anfangsbuchstaben „R“ „redet Verpackungsverordnung in den Boden“

Tonnen-Mysterium
Tonnen-Mysterium

Neun so genannte Duale Systeme sind in Deutschland mittlerweile für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfall zuständig. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung wollte der Gesetzgeber für Klarheit sorgen in Fragen der Kostenbeteiligung von Handel und Konsumgüterindustrie für die Abfallentsorgung über Gelbe Tonnen und Säcke. Den Erfolg der Novelle will der neu gegründete Bundesverband Duale Systeme Deutschland (BDSD) sicherstellen. Allerdings regt sich Widerstand. „Wir verstehen nicht, dass es Mitbewerber gibt, die einen Marktanteil von unter zwei Prozent haben und der Öffentlichkeit weismachen wollen, dass dieser Markt im Chaos enden wird“, kritisierte BDSD-Präsident Raffael A. Fruscio nach der Gründungsversammlung in Köln.

Neuer Bundesverband will für Klarheit beim Verpackungsrecycling sorgen
Neuer Bundesverband will für Klarheit beim Verpackungsrecycling sorgen
Dieser „Rädelsführer“ würde die Öffentlichkeit verunsichern. „Wir haben keine Schwächen bei der Entsorgung von Verpackungsabfall. Allerdings müssen sich alle Systempartner, die ihre Arbeit über eine Clearingstelle koordinieren, an die Einhaltung des Vertrages halten, der von allen neun Dualen Systemen unterzeichnet wurde. Hier gibt es Spielregeln, die man nicht rückwirkend außer Kraft setzen kann“, erlärte Fruscio. Grund für den Ärger ist die Jahresabrechnung 2008. Die Dualen Systeme müssen ihre kalkulierten Marktanteile für die Kosten des Sammelsystems im voraus bezahlen. Kommt es am Jahresende zu Abweichungen zwischen Kalkulation und Endmenge, greift ein kompliziertes System von Ausgleichs- und Strafzahlungen. Zurzeit steht eine Summe von mehr als 40 Millionen Euro im Raum. Den größten Anteil müsse diesmal die Firma Eko-Punkt tragen. Doch die wehrt sich dagegen. Für den BDSD, der nach eigenen Angaben mit seinen drei Mitgliedsfirmen zur Zeit 75 Prozent des Marktes repräsentiert, ist das nicht hinnehmbar: „Ich bin lange genug im Geschäft und habe in den vergangenen Jahren vom Clearingstellen-Ausgleich profitiert und müsse jetzt auch zahlen“, sagte BDSD-Präsident Fruscio, der zudem geschäftsführender Gesellschaft von Redual ist.

Man werde mit aller Kraft dafür sorgen, dass ein stabiler Markt durch diese Verweigerungshaltung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Eko-Punkt lehne nach Aussagen von Fruscio eine Mitgliedschaft im neugegründeten Verband ab. Zu den Rädelsführern zählt er einen der größten Entsorgungskonzerne mit dem Anfangsbuchstaben „R“ der davon beseelt sei, die fünfte Novelle in den Boden zu reden, um eigene Interessen nach vorne zu schieben. Kritisch sieht der BDSD die Tendenz zum „Lizenzdumping“. So gebe es Unternehmen, die für 500 Euro pro Tonne die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Plastikabfall anbieten. „Duale Systeme könnten für diesen Preis ihre Leistungen nicht anbieten. Wir kennen unsere Einkaufspreise, das ist nicht machbar“, stellte Fruscio fest. Sein Verband werde bei der Konsumgüterindustrie für Aufklärung sorgen und für Verständnis werben, dass man auf diesem Preisniveau Entsorgungsverträge nicht abschließen könne.

Mehr Klarheit müsse es auch bei den Branchenlösungen geben, die den Verpackungsabfall direkt im Geschäft zurücknehmen und sich nicht an den Kosten der haushaltsnahen Abfallsammlung beteiligen. Hier wolle der BDSD sicherstellen, dass hinter den Branchenlösungen auch wirklich Entsorgungsleistungen stehen und kein reiner Handel mit Wiegescheinen, wie es in der Vergangenheit leider häufig der Fall war. So etwas müsse man verhindern und notfalls öffentlich anprangern. Nach seriösen Schätzungen dürfe der Markt für Branchenlösungen nur bei rund 150 Millionen Euro pro Jahr liegen. Die Marktgröße für die haushaltsnahe Sammlung bezifferte der neue Verband auf 1,1 bis 1,3 Milliarden Euro.

„Auch das phantasievolle Umdeklarieren von Verkaufsverpackungen zu Transportverpackungen schädige die Dualen Systeme. Das ist besonders in der Non-Food-Branche zu beobachten“, monierte Fruscio. Hier gebe es ein eingeschliffenes Falschwissen der Industriepartner.

Wem gehört der Verpackungsabfall? Bizarrer Streit um Müll

Mit Rechtsgutachten und Lobbyarbeit wollen mittelständische Entsorger in Deutschland stärker am Geschäft mit Verpackungsabfall partizipieren. Die Margen für die Sammlung und Sortierung schrumpfen, ergo beansprucht die Müllwirtschaft Eigentumsrechte für die gesammelten Wertstoffe, die in Gelben Tonnen und Säcke landen. Wirtschaftsexperten halten das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

In Deutschland sind Duale Systeme dafür zuständig, die haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verpackungen zu organisieren. Sie beauftragen dafür Entsorgungsbetriebe, die für ihre Leistungen entsprechend entlohnt werden – mehr nicht. In der Rechtsverantwortung für die zu erreichenden Verwertungsquoten, die der Gesetzgeber vorschreibt, stehen die Dualen Systeme und damit Handel sowie Konsumgüterindustrie. So etwas nennt man landläufig Produktverantwortung. Als es nur ein einziges Duales System gab, hatte man aus wettbewerbspolitischen Gründen den Tätigkeitsbereich auf die Sammlung und Sortierung reduziert – mit Ausnahme von Plastik. Ins Recyclinggeschäft konnte der Ex-Monopolist DSD nicht einsteigen.

Das hat sich nun geändert. Mittlerweile stehen eine Vielzahl von Systemanbietern zur Verfügung, so dass es keinen Grund mehr gibt, wettbewerbspolitische Schranken aufrechtzuerhalten.

Gabriels Mehrweg-Scherbenhaufen – Politik sorgt für Discounter-Boom

Politik gräbt Mehrweg das Wasser ab
Politik gräbt Mehrweg das Wasser ab
Es grenzt mittlerweile an eine schlecht einstudierte Inszenierung. Keine vier Monate nach dem Inkrafttreten der fünften Novelle der Verpackungsverordnung klagen Politiker aus allen Lagern über die Probleme und die mangelnde Tauglichkeit der neuen Regelung. Jüngstes Beispiel: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel übt sich nach den Schreckensmeldungen der deutschen Brunnenbetriebe als Mehrwegpolizist, in dem er eine Kennzeichnung für Einwegflaschen oder sogar ein europaweites Verbot fordert. Dabei ist der freie Fall der Mehrwegquote hausgemacht und wurde von den politisch Verantwortlichen lange Zeit in Abrede gestellt. Schon im Januar 2007 äußerte sich der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Friedrich Bollmann skeptisch, einen Mehrwegschutz besonders für Mineralwasser in die Verpackungsverordnung einzuarbeiten. Man sei mittlerweile politisch so weit fortgeschritten, dass diese Regelung einer sechsten Novelle vorbehalten sein müsse. „Eigentlich eine unglaubliche Haltung. Man hatte noch genügend Zeit für eine politische Feinjustierung zur Rettung von Mehrweg“, so der Bonner Umweltexperte Sascha Schuh, Geschäftsführer der Beratungsfirma Ascon.

Obwohl dem Umweltministerium schon zum damaligen Zeitpunkt die prekäre Lage auf dem Mehrwegmarkt bekannt war, packte man das Problem nicht an. „Heute versucht sich der Umweltminister als Medizinmann, der mit Handauflegen die Probleme der Mehrwegquote zu lösen versucht. Das ist nur ein billiger Werbefeldzug“, moniert Schuh. Eine abschreckende Wirkung könne eine Kennzeichnungspflicht nicht entfalten. Der Verbraucher werde schon jetzt mit Informationen auf Produkten und Verpackungen überflutet.

Flughafenkontrolle Köln/Bonn: Eldorado für Dosenfpandgewinne, denn man darf ja Flüssigkeiten nicht im Handgebäck haben.
Flughafenkontrolle Köln/Bonn: Eldorado für Dosenfpandgewinne, denn man darf ja Flüssigkeiten nicht im Handgebäck haben.
Branchenvertreter halten das Vorgehen des Umweltministers für ein Ablenkungsmanöver. Der krasse Preisunterschied zwischen Einweg- und Mehrweggetränken sei die wahre Ursache für den Boom von ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen. Umgerechnet auf den Literpreis kostet Mineralwasser beim Discounter nur 13 Cent und im normalen Einzel- oder Getränkehandel 50 Cent. „Einen vergleichbaren Preisunterschied zwischen Discountern und Getränkehandel mit einem Faktor von 4,5 findet man in keinem anderen Zweig der Lebensmittelbranche. Die Politik liefert den Discountern ein kostenloses Kundenbindungsprogramm. Normalerweise kalkulieren diese Konzerne einen Erlös von 10 Prozent. Mit den Pfandeinnahmen über die nicht zurückgebrachten Einwegflaschen erwirtschaften die Discounter mit dem Segen der Bundesregierung eine Spanne von über 40 Prozent“, kritisiert Ullrich Schweizer, Marketing-Geschäftsführer der Firma Hassia Mineralquellen.

So sieht es auch Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Ohne ein „ökonomisches Anreizsystem“ werde es nicht gehen, weshalb die Grünen eine zusätzliche Einwegabgabe fordern. Die Arbeitsgemeinschaft umweltfreundliche Verpackungs- und Recyclingsysteme (AVR) hatte schon bei der Einführung des Dosenpfandes vorgeschlagen, die Pfandgelder treuhänderisch unter staatlicher Kontrolle verwalten zu lassen, damit es nicht zu Verwerfungen auf dem Getränkemarkt kommt.

Eine Verpflichtung der Discounter zum Angebot von Mehrwegmineralwasser hält Acson-Chef Sascha Schuh für einen unzulässigen staatlichen Eingriff. Das werde vor deutschen Gerichten und auch vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben. Eine europäische Initiative zur Abschaffung von Einwegflaschen hält er für sinnlos. „Auch wenn Gabriel einräumt, dass dieser Weg eine Weile dauern könnte, ist er so unrealistisch wie abwegig. Zum einen sieht die europäische Gesetzgebung eine weitgehende Übereinstimmung der 27 Mitgliedsstaaten bei der Verabschiedung neuer Gesetze und Verordnungen vor. Und diese scheint bei der Vielzahl betroffener Industrien als unrealistisch“, erklärt Schuh.

Gabriels Ankündigungen seien eine politische Luftblase. Rechtstechnisch sei die fünfte Novelle von Anfang an eine Katastrophe gewesen. „Die Vollzugsdefizite wurden nicht beseitigt. Und es ist doch für die verantwortlichen Umweltpolitiker und Fachbeamten kein Ruhmesblatt, wenn beispielsweise die Umweltministerin von Baden-Württemberg einräumen muss, dass die Verpackungsverordnung kein Beispiel für eine gute Rechtsetzung sei. Nun sei sie aber in Kraft und müsse von allen Betroffenen eingehalten werden, fügte Frau Gönner etwas ratlos hinzu. Das grenzt schon an Defätismus“, urteilt Schuh.

Völlig verunglückt sei das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit den vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Sie bietet genügend Gestaltungsmöglichkeiten für ein ‚Lizenzdumping’. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösungen ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich“, moniert Schuh.

Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden“, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden“, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

Kaum Wettbewerb bei Grüne Punkt-Müllentsorgung – Plastikrecycling steht vor dem Aus

Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger“, vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat“, so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht.

Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet“, kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig“, sagt die Sprecherin des Kartellamtes.
Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare‘ gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare‘ herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen“, führt Schuh aus.

Genau diese neuerliche „Vielfalt“ biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping“. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich“, moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden“, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden“, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

Dumpingpreise beim Plastikrecycling: Warum wir bald wieder Müllskandale bekommen

Die Verpackungsverordnung in der neuen Fassung ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die Novellierung sollte einen fairen Wettbewerb für das Recycling von Verpackungsmüll sicherstellen und die haushaltsnahe Abfallsammlung stabilisieren. Der Verordnungsgeber lässt allerdings auch so genannte „Branchenlösungen“ zu, die keinen flächendeckenden Abholservice für Verpackungsabfall bieten müssen. „Inzwischen befürchten Marktbeobachter jedoch Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Insgesamt sollen nach Medienberichten den Bundesländern bislang etwas über 100 Branchenlösungen von rund 30 Unternehmen angezeigt worden sein“, berichtet der Nachrichtendienst europaticker.

Einige Unternehmen würden ihre Werbeaussendungen inzwischen mit Attributen wie „TÜV geprüft“ oder „DEKRA bestätigt Branchenlösung“ schmücken , was jedoch vom NRW-Umweltministerium bemängelt wird. Die Vorgaben der Verpackungsverordnung seien durch die DEKRA innerhalb der Beratung des Kölner Systemanbieters VfW GmbH möglicherweise recht unkonventionell ausgelegt worden. Branchenlösungen erfassen an so genannten vergleichbaren Anfallstellen wie Hotels, Sportstätten, Krankenhäusern und Kraftfahrzeugbetrieben den Verpackungsmüll. Das ist preisgünstiger als die Finanzierung einer flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung und vergleichbar mit den früheren Selbstentsorgern. Kritiker befürchten, dass die novellierte Verpackungsverordnung mit den Branchenlösungen einen Anreiz schaffe, möglichst viele Mengen in Branchenlösungen einzubeziehen, was letztlich zu einem Zusammenbruch der haushaltsnahen Sammlung über die „Gelben Säcke“ zur Folge haben könnte.

Sieben der neun zugelassenen Systemanbietern haben sich deshalb sozusagen eine Selbstverpflichtung auferlegt und die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) beauftragt, zwölf Branchen zu definieren, in denen Branchenlösungen möglich sein könnten. Die GVM ist seit vielen Jahren für das Bundesumweltministerium tätig. Im Wesentlichen ging es dabei um die Aufteilung der Quoten, die für Branchenlösungen in Frage kommen und die Mengen, die weiterhin über die haushaltsnahe Entsorgung behandelt werden müssen. Das Ergebnis der GVM-Studie wurde Ende November 2008 den Verantwortlichen in den Ministerien präsentiert und wird von diesen akzeptiert. Die GVM-Daten werden jährlich durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert, der auch Vertreter der Landesministerien angehören.

„Eine gesetzeskonforme Prüfung der Anmeldungen“, so die Pressestelle eines Umweltministeriums gegenüber europaticker, „sei dort gar nicht zu schaffen“. Man würde sich auf das konzentrieren, was auf dem Papier stehe. Allerdings gebe es ein hohes Risiko, sich auf Branchenlösungen einzulassen, die sich als nicht gesetzeskonform erweisen. Bei den neun bundesweit zugelassenen dualen Systembetreibern, die über eine so genannte „Gemeinsame Stelle“ die haushaltsnahe Entsorgung der gebrauchten Verpackungen betreiben, geht das Risiko mit der Übernahme der „Gelben Säcke“ oder der Inhalte der Glascontainer auf diese über. „Anders ist es bei den Branchenlösungen. Dort bleibt bis zum letzten Schritt der Entsorgung immer der Entsorgungsverpflichtete in der Verantwortung“, schreibt euopaticker.

Auch nach Ansicht von Abfallexperte Sascha Schuh, Chef des Bonner Beratungshauses Ascon, sei die Konstruktion der Branchenlösungen völlig verunglückt. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare‘ gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare‘ herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen“, führt Schuh aus.

Genau diese neuerliche „Vielfalt“ biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping“. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich“, moniert Schuh.

Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung, Restmüllbeseitigung und Verwertung – alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden“, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden“, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

PVC-Entsorgungsprobleme wachsen und Recyclingbetriebe stehen vor dem Aus

Der dramatische Nachfrageeinbruch bei Recyclaten und Mahlgütern wirkt sich immer bedrohlicher auf die Recyclingwirtschaft aus: „Schon heute stehen tausende Tonnen PVC Mahlgüter und Regenerate bei deutschen und europäischen Verwertern auf dem Hof und warten auf ihren Absatz“, skizziert Sebastian Frings-Neß, Vorsitzender des Europäischen PVC- Recyclingverbandes EUPVcycle die aktuelle Situation der Verwertungsindustrie.

Noch nie seien bei Entsorgern so viele Kooperationsangebote, Beteiligungen und Betriebsübernahmen eingegangen, wie in den vergangenen Monaten. Der Grund: „Das Material liegt in den Unternehmen, die Überziehungskredite sind fast überall am Anschlag angekommen und der Absatz fehlt. Ohne funktionierenden Cash flow ist das Ende dieser Unternehmen absehbar. Die erste Welle an Insolvenzen ist in den letzten Wochen schon auf uns zu gekommen und das war vermutlich nur der Anfang“, warnt Fings-Neß.

So mute es nach seiner Meinung fast zynisch an, wenn Werner Preusker, Chef der Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt (AGPU) und der Deutschen Gesellschaft für PVC Recycling (DPR) über ein erfolgreiches Recycling von mehr als 221.000 Tonnen alleine in Deutschland spricht. „Recycling endet jedoch nicht bei der Halleneinfahrt des Verwerters. Es ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn die Produkte auch tatsächlich wiederverwertet werden. So scheinen auch die Mengenziele der europäischen Selbstverpflichtungsorganisation vinyl 2010 unter einem schlechten Stern zu stehen. Wenn die aktuelle Situation sich noch einige Zeit fortsetzt, brauchen wir uns um Mengenziele beim PVC Recycling keine Gedanken mehr zu machen – denn dann gibt es viele Verwerter nicht mehr“, fasst Frings-Neß die aktuelle Situation zusammen.

Es müssten viel mehr finanzielle Anreize geschaffen werden, um das PVC Recycling massiv zu unterstützen. Das Duale System für das Verpackungsrecycling habe zu Beginn der 1990er Jahre massive Unterstützung der Industrie erhalten, die sich Jahre später ausgezahlt hat. Aber genau das fehle bei der PVC-Verwertung. Frings-Neß fordert deshalb ein größeres Engagement der betroffenen Industrie. Ziel seines Verbandes sei es, auch in der jetzigen Situation, in der die Marktlage bedrohlich ist, aktiv den Prozess für morgen zu gestalten und schon jetzt belastbare und effiziente weltweite Wege zum Absatz von recyceltem PVC zu finden. Daher werde der Verband in Kürze sein Konzept vorstellen, wie man Mahlgüter, Regenerate und auch Ballenware auf einer internationalen Plattform anbieten könne.

PVC-Industrie mit Kreislaufproblemen – EU-Abfallrahmenrichtlinie sorgt für Recyclingstress

Die europäische PVC-Industrie steht in den nächsten zehn Jahren nach Prognosen des Bonner Abfallexperten Sascha Schuh vor einer ihrer größten Herausforderungen. Spätestens bis 2020 muss sie ihren Beitrag zu einer werkstoffliche Recyclingquote von mindestens 70% leisten“, sagte Schuh auf der Bonner Fachtagung „PVC – Rohstoff und Sorgenkind der Entsorger“. Auslöser dafür sei die Verabschiedung der Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Bis 2020 müssten 70 Prozent der verwendeten Produkte aus Bau- und Abbruch wiederverwendet oder werkstofflich verwertet werden. „Da mehr als 75 Prozent der in Verkehr gebrachten PVC-Produkte auf dem Bau landen, müssen die Verantwortlichen in den nächsten Jahren noch ihre Hausaufgaben erledigen“, so Schuh, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Ascon. Bei einem europäischen Marktvolumen von 6,4 Millionen Tonnen PVC und einem Produktanteil von 75 Prozent ergäbe sich ein Recyclingpotential von mehr als 4,8 Millionen Tonnen. Davon 70 Prozent seien immer noch mehr als drei Millionen Tonnen PVC, die dann auf ihre werkstoffliche Verwertung warten, es sei denn, dass sich die Kunststoffindustrie hinter den Bemühungen anderer Branchenteilnehmer verstecke.

„Wenn die Organisation Vinyl 2010 sich in den nächsten zwei Jahren rund 200.000 Tonnen PVC-Verwertung auf die Fahne geschrieben hat, dann können sie ihre Ziele für 2020 getrost um das sechzehnfache erhöhen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Richtlinie das Recycling von Produktionsabfällen und so genannten postindustriellen Abfällen – wie es in Deutschland zur Zeit geschieht – ausdrücklich ausschließt“, erklärte Schuh. Dabei gebe es nur noch einen Ausweg. Die Verordnung zielt auf Verwertungsquoten der gesamten Masse ab. „Im Endeffekt könnte sich die Industrie künftig mengenmäßig hinter der Steine- und Erdverwertung verstecken. Ich glaube aber nicht, dass sie diesen riskanten Weg einschlagen wird, der in Deutschland in anderen Bereichen schon einmal für strenge gesetzliche Reaktionen sorgte“, so die Bedenken von Schuh. Mittelständische Verwertungssysteme für gemischtes PVC-Recycling vermisst Frank Arleth, Leiter der Ascon-Systemverwertung. Es gebe in Deutschland und Europa zwei hervorragende technische Anlagen zur Verwertung von PVC. „Die Dow Chemical Anlage in Schkopau und die Vinyloop Anlage in Ravenna überzeugen durch ihre Konzeption und ihr Durchsatzvolumen. Doch beide Betriebe kein werkstoffliches Recycling von gemischten PVC-Abfällen leisten. Dow Chemical benötigt ein speziell aufbereitetes Mahlgut zur Weiterverwertung, das schon in der Vorbereitung und Endverwertung so kostenintensiv ist, dass selbst die Sondermüllverbrennung als kostengünstigere Alternative erscheint“, weiß Arleth.

Es fehle ein Unterbau für die werkstoffliche Verwertung gemischter PVC-Abfälle. Man könne nicht jede Sortieranlage zwingen, drei, vier oder mehr PVC-Fraktionen auszusortieren, um sie dann gegen Zuzahlung an einen Verwerter abgeben zu müssen. „Entsorger brauchen Alternativen, wo sie mit ihrem Material hingehen können. Da hilft es nicht, einen Abnehmer für Rohre, für Fenster und für Dachbahnen zu präsentieren. Ziel muss es sein, geeignete werkstoffliche Verwerter aufzubauen, zu unterstützen und als Alternative für die Entsorger zu installieren“, forderte Arleth. Kritik äußerte Sebastian Frings-Neß, Vorsitzender der neuen Recyclingorganisation EUPVcycle, an den nebulösen Recyclingstatistiken der Verbände AGPU http://www.agpu.de und Vinyl 2010: „Wenn zwei Verbände zusammen eine Erklärung abgeben und sich gegenseitig zwei gegensätzliche Zahlen bestätigen, charakterisiert dies den Zustand des europäischen PVC-Recyclings“, kommentierte der Vorsitzende des Vereins die Presseerklärung der beiden Lobbyistenvereinigungen. „Ich empfehle jedem, erst die Zahlen der AGPU und dann die von Vinyl 2010 zu lesen und sie mit aktuellen Verordnungen zu vergleichen. Dann kann man sich ausmalen, was auf diese Industrie in Zukunft zukommt“, warnte Frings-Neß. Er kündigte für dieses Jahr einen eigenen zertifizierten Mengenstrom für das werkstoffliche Recycling von nicht regulierten PVC-Abfallströmen an. „Es wird nicht leicht, aber unser Ziel ist es, in den nächsten zwei Jahren europaweit eine werkstoffliche Verwertung nicht regulierter PVC-Abfälle zu dokumentieren, die den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie entspricht und somit den PVC-Verwertern auch langfristig eine Perspektive aufzeigt“, sagte Frings-Neß in Bonn.

Abfallexperte: „Umweltministerium trinkt sich die Mehrwegzahlen schön“

Das 2003 eingeführte Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen und Plastikflaschen hat nach Auffassung des Bundesumweltministeriums zu einem starken Anstieg des Mehrweganteils bei Bier geführt. „2006 betrug er 87 Prozent, vor Einführung des Dosenpfandes im Jahr 2003 lag er noch bei 68 Prozent. Insgesamt erreichte der Anteil der Mehrwegverpackungen und ökologisch vorteilhafter Einwegverpackungen im Jahr 2006 knapp 60 Prozent und lag damit oberhalb der Daten vor Einführung des Dosenpfandes“, teilt das Bundesumweltministerium (BMU) http://www.bmu.de mit.
  Das BMU räumt allerdings ein, dass bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränke ein deutlicher Rückgang des Mehrweganteils zu verzeichnen ist. . Teilweise werden mittlerweile die Werte vor Einführung des Einwegpfandes unterschritten. „Dies dürfte vor allem auf den steigenden Marktanteil der Discounter zurückzuführen sein, die Getränke ausschließlich in Einwegverpackungen verkaufen, insbesondere in Einweg-Kunststoffflaschen“, so das BMU.

 

„Die Dosenpfandwelt von Umweltminister Sigmar Gabriel stimmt nicht mit den tatsächlichen Tendenzen des Getränkemarktes überein“, kontert der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh, Geschäftsführer des Beratungshauses Ascon http://www.ascon-net.de. Die vom BMU veröffentlichte Statistik vergleicht er mit dem VW-Effekt für den DAX. „Zieht man die wesentlich aktuelleren Zahlen der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK) heran, sieht die Lage viel dramatischer aus. So ist der Mehrweganteil bei alkoholfreien Getränken von 2002 bis 2007 von 51,4 auf unter 20 Prozent gesunken. Mineralwasser sackte sogar von 69,5 auf 38,0 Prozent. Wenn Bier und alkoholhaltige Mischgetränke dem BMU zufolge diesen Rückgang wieder wettmachen, hat die Republik ein echtes Alkoholproblem und die Gesundheitsministerin steht wohl vor explodierenden Behandlungskosten. Aber vielleicht hat sich im BMU nur einer die Zahlen schön getrunken“, sagt Schuh gegenüber NeueNachricht.

 

Kritik kommt auch aus dem Lager der Bundestagsopposition: „Bei dieser Meldung fragt man sich schon nach dem Realitätssinn von Herrn Gabriel! Das Dosenpfand wirkt eben nicht, sondern hat seine Lenkungswirkung verfehlt. Der Anteil an Mehrwegflaschen sinkt kontinuierlich, denn immer mehr Deutsche greifen zur Einwegflasche. Darüber können auch vermeintliche Erfolgsmeldungen des Bundesumweltministeriums nicht hinwegtäuschen“, kritisiert Hors Meierhofer, Sprecher für Entsorgungswirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion.

 

Und selbst bei Bier ist die Mehrwegwelt nicht mehr in Ordnung. Nach dem Einweg-Boom im alkoholfreien Getränkegeschäft erreicht die Fachmärkte nun eine Discountoffensive in der Biersparte. Hunderte Existenzen sind schon dieses Jahr am Ende, berichtet die Lebensmittel Zeitung http://www.lz-net.de: „Der Blick von Sepp Gail, Geschäftsführer des Einkaufsring der Deutschen Getränkemärkte, ist ernst. ‚Wir stehen vor einer schlimmen Szenerie’, ist der Getränkefachmann überzeugt“, schreibt die LZ. Nach Wasser, Softdrinks und Saft würden die Discounter nun auch Bier in Einwegflaschen verstärkt anbieten. Trinkgut-Inhaber Torsten Toeller spüre schon die ersten Auswirkungen. Er geht davon aus, dass etwa 500 Händler der schätzungsweise rund 11000 relevanten Fachmarktbetreiber in diesem Jahr endgültig den Schlüssel ihrer Läden umdrehen. Der Geschäftsführer der Hoffmann-Märkte, Rolf Harder, hält das eher für die Untergrenze. Zunehmend mehr Verkaufsangebote flattern auf seinen Tisch“, so die LZ.

 

Für die Discounter sei das Dosenpfand ein lukratives Geschäft, weiß Ascon-Chef Sascha Schuh. Sehr viele Pfand-Einwegflaschen werden gar nicht in den Handel zurückgebracht. Die Schwundquote liege weit über 20 Prozent. Das könne man über Analysen des Mülls sehr schnell feststellen: „Es werden schon Sortierer in der Müllwirtschaft beaufsichtigt, damit sie keine Pfandflaschen mit nach Hause nehmen, sondern auf den Bändern liegen lassen. Da kann man sich vorstellen, wie hoch der Anteil an PET-Einwegflaschen im Abfall ist. Der Gesetzgeber muss also schnell handeln und die novellierte Verpackungsverordnung nachjustieren, sonst kann der Mehrwegaderlass nicht aufgehalten werden“, warnt Schuh.

 

 

Wie sehen Eure Erfahrungen mit dem Dosenpfand aus? Haben bei Euch auch schon Getränkemärkte dicht gemacht? Wie läuft die Rückgabe von Einwegpfandflaschen? Würde mich über Rückmeldungen freuen. E-Mail: gunnar.sohn@sohn.de

Biokunststoffe und die babylonische Begriffsverwirrung – Kompostwerke zweifeln biologische Abbaubarkeit an

Biokunststoffe sind Auffassung vieler Experten nur in der Theorie ökologisch. Praktisch sind sie nicht einheitlich gekennzeichnet, leiden an einer babylonischen Begriffsverwirrung, können Schwermetalle enthalten und Kompostwerke in den Ruin treiben. Als 1988 die Recycling-Codes für die sechs meistgebrauchten Kunststoffe vergeben wurden, hatten Biokunststoffe im heutigen Sinne keine wirtschaftliche Bedeutung. Die Codes haben dreieckige Rahmen, die in der Mitte die zweistellige Materialnummer und manchmal darunter das Materialkürzel tragen. Die Initiative hatte der amerikanische Wirtschaftsverband der Kunststoffindustrie The Society of the Plastics Industry (SPI) http://www.plasticsindustry.org ergriffen.

Der Verband nummerierte die Polymere PET (Polyethylenterephthalat, Nr. 01), HDPE (Poyethylen hoher Dichte, Nr. 02), PVC (Polyvinylchlorid, Nr. 03), LDPE (Polyethylen niedriger Dichte, Nr. 04), Polypropylen (PP, Nr. 05) und Polystyrol (PS, Nr. 06). Die Nummer 07 mit dem Kürzel „O“ (für „other“) wurde für alle anderen Kunststoffe gewählt. Dazu gehören Acrylglas, Polycarbonat, Nylon, ABS, Fiberglas (GFK) und nunmehr auch Biokunststoffe wie Polymilchsäure (PLA, Polylactic Acid). Die amerikanischen Kodierungen wurden um weitere Materialien ergänzt und haben sich zu den „International Universal Recycling Codes“ entwickelt, die weltweit verbreitet sind. Die Vergabe der Nummern ging weiter. Ab Nummer 8 wurden Batterien, Papier und Pappen, Metalle, Holz, Textilien, Gläser und Verbundwerkstoffe gekennzeichnet. Sogar Bleiglas und Kork wurden berücksichtigt (Nr. 51 und Nr. 76). Biokunststoffe sind dagegen nicht integriert. Rein theoretisch könnten sie im Bereich 42 bis 49 Platz finden, der noch für organische Stoffe und Biomasse freigehalten wird.

Dem steht jedoch ein grundsätzliches Problem entgegen. Es gibt keine einheitliche Begriffsdefinition. Unter Biokunststoffen werden einerseits Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe verstanden, die biologisch abbaubar sein können, aber nicht müssen. Andererseits wird der Begriff für biologisch abbaubare Kunststoffe verwendet, die biologischen Ursprungs sein können oder auch auf Mineralölbasis hergestellt werden. Für eine Schnittmenge treffen beide Definitionen zu, etwa für Zelluloid und Kunststoffe auf Stärkebasis. Die Gruppe der biologisch abbaubaren Kunststoffe ist besonders unübersichtlich. Sie unterscheiden sich durch die Einflüsse, unter denen sie mehr oder weniger schnell zerfallen, im wesentlichen durch Sonnenlicht (UV-Licht), Sauerstoff, Wärme, Feuchtigkeit, mechanische Belastung und mikrobiologische Angriffe wie in der Kompostierung. Manche Biokunststoffe reagieren nur auf einen der Faktoren, andere auf mehrere, wiederum andere benötigen die Kombination von Faktoren, wie etwa beim oxo-thermischen Abbau (Sauerstoff und Luft).

Eine Untergruppe sind die Kunststoffe auf Mineralölbasis, zumeist Polyolefine wie Polyethylen und Polypropylen, in denen der Zerfall durch ein katalysierendes Additiv ausgelöst wird. Verbreitet hierfür sind Metallsalze. Der amerikanische Herstellerverband Oxo-Biodegradable Plastics Institute (OPI) http://www.oxobio.org teilt dazu mit, dass häufig Kobaltsalze verwendet werden. Kobalt werde jedoch in so geringer Konzentration eingesetzt, das unter Verwendung dieser Kunststoffe hergestellter Kompost weder für Pflanzen noch für Tiere giftig sei. Die Hersteller von Kunststoffen, denen ein solcher Spaltkatalysator beigemischt wird, grenzen sich gern von konkurrierenden Produkten mit anderen Zerfallsmechanismen ab. Der amerikanische Hersteller Bio-Tec Environmental, der das Additiv Bio-Batch für mikrobiellen Zerfall vertreibt, veröffentlicht ein Vergleichsliste verschiedener Biokunststoffe. Danach bleiben bei Verwendung von sauerstoffsensiblen Additiven nicht nur Kobalt, sondern unter Umständen auch Cadmium und andere toxische Reststoffe zurück. Auch bei lichtsensiblen Additiven würden Schwermetalle eingesetzt.

Die meist geheimen Rezepturen der Hersteller scheinen Betreibern von Kompostwerken suspekt zu sein. Selbst wenn die Mixturen ökologisch korrekt wären, bliebe ein noch größeres Defizit. Kompostwerkbetreiber zweifeln die biologische Abbaubarkeit nicht nur an, sie haben sie auch widerlegt. Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg berichtet über eigene Kompostierungsversuche von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen, in denen Biofolien auch nach etwa sechs Monaten noch nicht kompostiert waren. Der Rotteprozess im Heidelberger Kompostwerk sei aber verfahrenstechnisch auf zehn Wochen beschränkt. Daher würden die Biotüten, die für die Sammlung von Bioabfall verwendet werden, mit den anderen Störstoffen maschinell aussortiert und als Restmüll entsorgt http://stadtleben.de/heidelberg/aktuelles/2008/08/04/muelltueten-aus-biofolie-ungeeignet. 

Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen betont, dass biologisch abbaubare Kunststofftüten, zum Beispiel aus Maisstärke, nicht in die Biotonne dürfen. Die kurze Rottezeit im Kompostwerk von sechs bis acht Wochen könne zum Problem werden. Moderne Kompostwerke arbeiten also schneller als der Biokunststoff zerfallen kann. Die Betreiber sind einem großen Risiko ausgesetzt, wenn Biokunststoffe in die Anlagen kommen. Es könnte ihnen verboten werden, den Kompost zu vertreiben. Laut der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. http://www.kompost.de in Köln dürfen Komposte mit mehr als 0,5 Prozent Fremdstoffen nicht abgegeben werden. Abgesehen von der Verwechslungsgefahr von normalen und Biokunstoffen können letztere aktiv dazu beitragen, dass der Grenzwert für Fremdstoffe überschritten wird. Wenn Biokunststoffe in der Verrottung trotz gegenteiliger Versuchsergebnisse schneller zerfallen, kann eine erhebliche Menge von kleinen Bruchstücken und Folienfetzen entstehen, die sich in der Fremd- und Störstoffabsiebung nicht beseitigen lassen. Auf den Anlagenbetreiber kommt dann der größte anzunehmende Unfall zu: Der Kompost muss kostenpflichtig als Restmüll beseitigt werden. Eventuell müssen auch ausgelieferte Fehlchargen zurückgenommen werden.

Der Europäische Dachverband der Kunststoffverarbeiter EuPC http://www.plasticsconverters.eu in Brüssel fordert separate Abfallströme, damit für die Kunststoffverwerter keine zusätzlichen Kosten für die Verwertung entstehen. „Es wird ebenfalls befürchtet, dass Biokunststoffe bestehende Recyclingprojekte gefährden können“, moniert EuPC. Der Verband wendet sich außerdem gegen eine Förderung von Biokunststoffen durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie sie in Deutschland über die Verpackungsverordnung getroffen wurden. „Es gibt überhaupt keinen Grund, Bioplastik von den Grüne Punkt-Gebühren zu befreien. Die Dummheit geht ja soweit, das Zeug einfach in den Ofen zu stecken, weil man kein ordentliches Abfallkonzept auf die Beine stellen kann. So etwas darf nicht staatlich alimentiert werden“, fordert ein Vertreter der Entsorgungswirtschaft im Gespräch mit NeueNachricht. Siehe auch: http://www.bvse.de/?bvseID=6d81ff4efedb161cdb1402dd34846c53&cid=2&pid=2182; http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBsonstiges/BiologischeAbbaubarkeit.php; http://www.verpackungsbranche.de/Nachrichten/na_235.html; http://www.nachhaltigkeitsreport.de/fp/archiv/AfA_recycling/print/13289.php; http://www.pressbot.net/article_l,1,i,50154.html; http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/02/22/dokument.html?titel=Bluff+mit+Becher&id=54002220&top=SPIEGEL&suchbegriff=bioplastik&quellen=&vl=0

„Bioplastik-Herstellung verursacht umweltschädliche Emissionen“ – NeueNachricht-Interview mit dem Verpackungsexperten Christian Pladerer vom Österreichischen Ökologie-Institut in Wien

NeueNachricht: Hersteller und Interessenvertreter von Bioplastik behaupten, dass durch die Verwendung von biologisch-abbaubaren Verpackungen (BAW) kein Treibhauseffekt entstehe und diese Produkte CO2-neutral seien, da nachwachsende Rohstoffe durch Sonnenlicht aus Wasser und Kohlendioxid ständig neu gebildet werden. Was halten Sie von dieser Einschätzung?

Christian Pladerer: Ich halte wenig von dieser Einschätzung. Um die tatsächliche Umweltbelastung einer Verpackung festzustellen, müssen alle relevanten Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebensweges vom Abbau der Rohstoffe, inklusive Hilfsstoffe und Energieträger, über die Transportwege bis hin zur Entsorgung betrachtet werden. Es dürfen also nicht nur einzelne Emissionen wie CO2 für einzelne Abschnitte des Lebensweges berechnet werden. Es stimmt schon, dass Pflanzen im Gegensatz zu fossilen Rohstoffen durch Sonnenlicht aus Wasser und Kohlendioxid ständig neu gebildet werden. Ob das auch für Einwegverpackungsmaterial gilt, ist sehr fraglich: Die rohstoff- und energieintensive industrielle Agrarwirtschaft und Verpackungsherstellung sowie die von den BAW Herstellern empfohlene Kompostierung sind Aktivitäten, die umweltschädliche Emissionen verursachen. Aus meiner Sicht sind somit BAW-Verpackungen keinesfalls CO2-neutral.

 

 

NeueNachricht: In Ihrer Studie schreiben Sie, dass selbst die Kompostierung der PLA-Becher keinen nennenswerten ökologischen Nutzen bringen würde. Die Auswirkungen der Entsorgung seien nur marginal im Vergleich zur Herstellung der Becher. Die Möglichkeit der Kompostierung wird aber von den Herstellern immer wieder in den Vordergrund gestellt. Wie beurteilen Sie die Entsorgungsmöglichkeiten der PLA-Becher unter den verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten (Verbrennung, Biogas, Kompost) und welche Umwelteffekte hat das auf die gesamte Ökobilanz der PLA-Becher?

Pladerer: Die privaten und kommunalen Kompostwerke in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz, die Kompost mit hoher Qualität herstellen, sind wenig begeistert von der Diskussion über ‚kompostierbare’ Kunststoffe. Hier muss zwischen biologisch abbaubar und kompostierbar unterschieden werden. Organische Materialien wie Küchenabfälle, Strauchschnitt oder Papier sind biologisch abbaubar. Durch natürliche Prozesse und durch Mikroorganismen sind diese Materialien in ihre Bausteine zerlegbar. Kompostierung ist eine technisch gesteuerte exotherme biologische Umwandlung abbaubarer organischer Materialien in ein huminstoffreiches organisches Material. Ziel der Kompostierung ist der möglichst rasche und verlustarme Abbau der organischen Ursprungssubstanzen und gleichzeitig der Aufbau stabiler, pflanzenverträglicher Humussubstanzen. Dass ein Werkstoff biologisch abbaubar ist, bedeutet noch lange nicht, dass diese Umwandlung in einem Rotte- oder Mieteprozess der technischen Kompostierung tatsächlich im gewünschten Ausmaß erfolgt. Im Unterschied zu ‚biologisch abbaubar’ wird für ‚kompostierbar’ ein Zeitrahmen vorgegeben. Es fehlt nun an der Glaubwürdigkeit, dass biologisch abbaubare Kunststoffe auch kompostierfähig sind. Zusätzlich werden BAW-Verpackungen wie herkömmliche Kunststoffverpackungen von automatischen und mechanischen Sortierschritten erkannt und als Fremdstoff aussortiert. Das gilt nicht nur für die Kompostierung sondern auch für Biogasanlagen. Schließlich bleibt die Müllverbrennungsanlage als einzige derzeit praktikable Entsorgungsschiene übrig. Die Ergebnisse unserer Ökobilanz von verschiedenen Getränkebechern zeigen deutlich, dass die Rohstoffbereitstellung und die Becherherstellung beim PLA Becher (biologisch abbaubarer Einwegkunststoffbecher) rund 95 Prozent der gesamten Umweltbelastung ausmachen.

NeueNachricht: Ist die Kompostierung von Bioplastik überhaupt sinnvoll? Was sagen die Kompostbetreiber?

Pladerer: Von den Kompostwerken wird die Annahme von biologisch abbaubaren Kunststoffen zur Zeit nicht akzeptiert. Sie haben eine längere Verweilzeit und einen zu hohen Störstoffanteil.

NeueNachricht: Was halten Sie von der vom Bundestag und der Bundesregierung beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung, biologisch-abbaubare Verpackungen von Verwertungspflichten freizustellen? Welche Wirkung wird das auf die Verpackungsindustrie haben?

Pladerer: Die Novellierung der deutschen Verpackungsverordnung ist aus ökologischer Sicht nicht nachvollziehbar und es gibt für den Gesetzgeber keine Rechtfertigung, biologisch abbaubare Verpackungen von den Entsorgungspflichten und damit von den Kosten zu befreien. Wie oben angeführt, landen biologisch abbaubare Kunststoffe in den Öfen der Müllverbrennungsanlagen – und diese brennen auch nicht ‚gratis’. Aus meiner Sicht ist die Reaktion der Verpackungsindustrie natürlich verständlich, da unterschiedliche Entsorgungskosten auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Ökologische Lenkungsmaßnahmen über Entsorgungskosten sind prinzipiell zu begrüßen.