Was sagen die Rechtsexperten zur #ePrivacy Verordnung der EU? #vdav

Man hört, sieht und streamt sich in Berlin beim #vdav Branchentreff

„Mit Art. 15 des Entwurfs haben die Brüsseler Experten Regelungen formuliert, die nicht nur vollkommen an der Realität vorbeigehen, sondern auch schlicht undurchführbar sind“, so der Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien (vdav). Gespräch mit Rhett-Christian Grammatik zum vdav-Branchentreff in Berlin vom 12. bis 14. Juni.

Informationspflichten über die Eintragungen in Kommunikationsverzeichnissen und Telefonverzeichnissen sollen den Verlegern oder Auskunftsbetreibern auferlegt werden.

„Dass diese in der Regel keinen Kontakt zu den Personen haben, die dort gefunden werden möchten und schon aufgrund anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften gar keinen Kontakt zu diesen aufnehmen dürfen, haben die Brüsseler schlicht übersehen“, kritisiert der vdav.

Würde Artikel 15 in der vorgelegten Form Rechtskraft erlangen, wäre dies nicht nur das Aus für Kommunikationsverzeichnisse mit den Kontaktdaten Privater wie Das Örtliche oder Das Telefonbuch, sondern auch für die Telefonauskunft. Dies nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Die von der Kommission kommunizierten Ziele wie Entbürokratisierung, optimierter Datenschutz, fairer Wettbewerb und optimierte Kommunikationsmöglichkeiten werden so nicht nur nicht erfüllt, sondern in Gänze konterkariert.

„Die negativen Folgen einer schon aus Unkenntnis über die Regelung und deren Folgen nicht abgegebenen Einwilligung werden vielfach erst nach Monaten wahrgenommen und sind dann kaum noch zu heilen. In der Praxis heißt dies, dass nicht wenige Kunden erst Wochen nach einem Vertragsabschluss oder einer Vertragsänderung feststellen, dass sie über einen Auskunfts- oder Verzeichnisdienst nicht mehr gefunden werden können. Vielen wurde die Notwendigkeit einer zwingenden Willenserklärung dafür am Point of Sales nicht erläutert, sie haben die Regelung selbst oder aber die Folgen schlicht nicht verstanden oder damit andere Belastungen (Direktmarketing, Spam etc.) in Verbindung gebracht, obwohl sie de facto weiterhin gefunden werden wollen. Ein klares, einfach und unkompliziert auszusprechendes ‚NEIN‘ wird unseres Erachtens gerade in dieser Hinsicht auch auf Seiten der überwiegenden Mehrheit der Endnutzer als vollkommen ausreichend angesehen und trägt dem Schutzbedürfnis – wie auch die weitestgehend kritiklose Nutzung von Diensten wie WhatsApp deutlich belegt – vollkommen und umfassend Rechnung.

Im Vergleich zur Datenerfassung, die die Silicon Valley-Giganten betreiben, ist die Regelung für den Mittelstand über die ePrivacy-Verordnung der EU ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. So sehe ich das.

Eure Meinung?

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Man hört, sieht und streamt sich in Berlin.