
In Bonn sprach der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio vor einigen Wochen in der Buchhandlung Böttger über einen Begriff, der weit über tagespolitische Auseinandersetzungen hinausweist: Verfeindlichung. Er beschreibt eine Demokratie, deren politische Lager einander immer häufiger den Platz innerhalb der gemeinsamen Verfassungsordnung absprechen. Genau an diesem Punkt lohnt ein Blick auf die gegenwärtige Debatte über Parteiverbote.
Das Grundgesetz kennt dieses Instrument. Aus guten Gründen. Die Erfahrungen der Weimarer Republik führten zur Idee der wehrhaften Demokratie. Das Verbot einer Partei bildet jedoch den äußersten Eingriff, den eine freiheitliche Ordnung gegen politische Konkurrenten einsetzen kann. Gerade deshalb hat der Parlamentarische Rat die Hürden außergewöhnlich hoch gelegt.
Die politische Versuchung bleibt dennoch groß. Ein Verbot verspricht eine schnelle Lösung für ein langwieriges Problem. Jahrelange politische Auseinandersetzungen, mühsame Überzeugungsarbeit und schwierige gesellschaftliche Debatten scheinen sich auf ein Verfahren in Karlsruhe verkürzen zu lassen. Aus einer politischen Frage wird eine juristische. Doch genau an dieser Stelle beginnen die Risiken.
Scheitert ein Verbotsverfahren, erhält die betroffene Partei eine demokratische Legitimation, die sie politisch kaum aus eigener Kraft erreichen könnte. Aus dem Angeklagten wird der Freigesprochene. Aus der Defensive entsteht eine Opfererzählung mit höchstrichterlichem Gütesiegel.
Selbst ein erfolgreiches Verbot beendet die politischen Ursachen nicht. Unzufriedenheit verschwindet nicht mit einem Richterspruch. Protestmilieus lösen sich nicht auf. Wähler wechseln ihre Überzeugungen nicht, weil ein Gericht eine Organisation auflöst. Politische Strömungen suchen sich neue organisatorische Formen.
Hinzu kommt eine Entwicklung, die Di Fabio mit seinem Begriff der Verfeindlichung beschreibt. Demokratien geraten unter Druck, sobald politische Konflikte regelmäßig an Gerichte delegiert werden. Parlamente verlieren ihre Funktion als Orte der Auseinandersetzung. Parteien verzichten auf Überzeugungsarbeit und setzen auf juristische Entscheidungen. Die Grenze zwischen politischem Wettbewerb und verfassungsrechtlicher Gefahrenabwehr beginnt zu verschwimmen.
Die Geschichte der Bundesrepublik spricht ebenfalls für Zurückhaltung. Parteiverbote blieben Ausnahmen. Das Bundesverfassungsgericht verstand sie nie als Instrument zur Korrektur missliebiger Wahlergebnisse. Es verstand sie als Notwehr des Verfassungsstaates gegen konkrete Angriffe auf die freiheitliche Ordnung.
Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Lehre des Bonner Abends. Eine selbstbewusste Demokratie misst ihre Stabilität nicht daran, wie schnell sie zu den schärfsten Mitteln greift. Sie beweist ihre Kraft im politischen Wettbewerb, in der Überzeugung ihrer Bürgerinnen und Bürger und in der Fähigkeit, radikale Herausforderungen mit den Instrumenten der offenen Gesellschaft zu beantworten. Wer diesen Weg verlässt, gewinnt womöglich einen Prozess. Ob er damit auch das Vertrauen in die Demokratie stärkt, bleibt eine weit schwierigere Frage.