Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft: Deutschlands Herausforderungen und Potenziale #SZGipfel @SteffiLemke #SchubkraftTV @DEKRA_Germany @suez

Um die grüne Wende zu schaffen und neue Wachstumsimpulse zu entfalten, braucht man überprüfbare Daten, so Annette Dési, Leiterin Nachhaltigkeit bei der DEKRA Germany, im Schubkraft-TV-Interview auf dem Wirtschaftsgipfel der SZ.

Es geht um harte Fakten, die überprüft und verifiziert werden müssen. Unternehmen müssen sich zertifizieren lassen und klare Daten liefern. Es geht um Datenmanagement und die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern.

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Berichtspflichten auf dem Feld der Nachhaltigkeit haben. Auch kleinere Unternehmen müssen sich an die Spielregeln halten, weil sie Teil der Lieferkette sind. Wir werden das auf dem am 20. November in Düsseldorf vertiefen.

Annette Dési wünscht sich von der Wirtschaftspolitik, dass sie die heute gemachten Aussagen evaluiert und umsetzt. Sie hofft, dass die Politik die Möglichkeiten und Potenziale erkennt und die richtigen Anreize für Investitionen setzt.

Die Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen, ist besonders in der Umweltpolitik vonnöten. Das sollte man bei der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung, die Anfang des nächsten Jahres vorgestellt werden soll, unbedingt in den Beratungen beherzigen. Die Kreislaufwirtschaftsquote in Deutschland liegt bei mageren 13 Prozent. „Wenige Länder verbrauchen so viele primäre, also neue Rohstoffe wie die Bundesrepublik. Seit 2010 ist der Verbrauch sogar noch weiter gestiegen“, berichtet die SZ. Weltweit, sagt Lemke auf dem Wirtschaftsgipfel, sei mindestens die Hälfte aller Emissionen auf Rohstoffgewinnung zurückzuführen. „Dabei geht es nicht um den einzelnen Joghurtbecher, sondern um Masseströme wie im Baustoffsektor.“

Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung (jetzt Verpackungsgesetz) im Jahre 1991 und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Jahre 1996 wird am Prinzip der Produktverantwortung und den ökologisch ehrlichen Marktpreisen gearbeitet. Einen richtigen Durchbruch erzielte die Umweltpolitik in den vergangenen 30 Jahren nicht wirklich. Der Ansatz, möglichst viele Prozesse von vornherein so zu gestalten, dass die Wiederverwertung aller Rohstoffe und Bestandteile mitbedacht wird und Abfälle erst gar nicht entstehen, ist immer noch nicht sonderlich verbreitet. Da sei, so Lemke, „wahnsinnig viel Luft nach oben“. Es fehle ein strategischer Rahmen, „und diese Lücke versuchen wir zu schließen“.

Man könnte klare Vorgaben machen, einen bestimmten Prozentanteil an Sekundärrohstoffen bei der Produktion einzusetzen, auf die Langlebigkeit zu achten und die Wiederverwendung von bestimmen Produktteilen zu ermöglichen. Einen ähnlichen Gedanken äußerte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegenüber der SZ:

„Wenn man sich an Maximalforderungen nicht herantraut, dann kann man mit Mindeststandards, beispielsweise Mindestquoten für Rezyklatanteile, starten und dann sukzessive erweitern, das wäre denkbar.“ Zudem sieht er den Staat als Auftraggeber in der Pflicht, der zirkuläres Wirtschaften zur Bedingung macht. „Das fängt bei Ausschreibungen im Bauwesen an. Aber da passiert bis heute viel zu wenig“, sagt Fischer. „Aber wenn der Staat vorpredigt, aber nicht vorlebt – wer fängt dann damit an?“ Gerade wenn wir an die Wirtschaftssicherheit denken, muss mehr gemacht werden: Betrachten wir zum Beispiel Batterien für Elektrofahrzeuge. Sie enthalten wertvolle Materialien wie Lithium, Kobalt und Nickel. Können wir diese Materialien wiederverwenden?

Wenn ja, könnten wir in Europa einen großen Schritt in Richtung Autarkie machen. Dies ist besonders wichtig angesichts der aktuellen Konflikte mit Russland und China. Das diskutierten wir mit Sabrina Soussan, Chairman und CEO von SUEZ.

Am 20. November nehmen wir diesen Faden wieder auf beim ersten in Düsseldorf.

Auf der Teilnehmerliste Top-Entscheider und ESG-Verantwortliche aus dem Mittelstand:

Achenbach |AOK | auxmoney | Bundesanzeiger | DB Schenker | DDP GRUPPE | Deichmann | dhpg | Dillenberg | Douglas | Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner | Drees + Sommer | Düsseldorf Congress | EDE |ElectronicPartner | Fahrzeugwerke Lueg | Falke | Flughafen Düsseldorf | Fraisa | FUNKE Mediengruppe | Gea | GPTW Deutschland | Hauck Aufhäuser Lampe | HKM | ISEKI |ista | Kaiser Real Estate | Konecranes | Kreissparkasse Düsseldorf | Materna | Messe Düsseldorf | Phoenix Contact | pixum | Scheidt & Bachmann | Siegenia Gruppe | Siemens AG |SMS Group | VOSS Automotive | Wilh. Werhahn | Wirtschaftsförderung Düsseldorf | WKW | WR Legal | ZINQ

Auf dem Programm stehen Impulse für erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategien, Erfahrungsaustausch und Networking. Weitere Informationen findet Ihr hier.

Siehe auch: Handeln statt nur Ideen: Zusammenarbeit für wirtschaftlichen Erfolg #SZGipfel in #Berlin #SchubkraftTV

Ausfuhrverbot für #Plastik

Mehr als 32 Millionen Tonnen Abfall hat die Europäische Union zuletzt jährlich in Drittstaaten exportiert. Das berichtet die FAZ: „Insbesondere die Ausfuhr von Plastikmüll in Länder wie Malaysia oder die Türkei führt so zu Umweltproblemen und der Vermüllung der Weltmeere, kritisieren Umweltschützer. Das EU-Parlament will deshalb nun zumindest die Ausfuhr von Plastikmüll verbieten.“

Die Europaabgeordneten sprachen sich dafür aus, die Ausfuhr in alle Staaten, die nicht zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehören, sprich nach Afrika und in große Teile Südamerikas sowie Asiens, sofort zu untersagen.

„Für die OECD-Staaten soll das Ausfuhrverbot nach einer Übergangsfrist von vier Jahren in Kraft treten. Das Europaparlament verschärfte damit einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission vom November 2021 für die Ausfuhr von Müll. Die Kommission hatte sich dafür starkgemacht, dass Nicht-OECD-Staaten künftig einen Antrag stellen müssen, bevor die EU die Ausfuhr in diese Länder erlaubt. Dazu sollten sie belegen, dass der Müll umweltgerecht entsorgt oder wiederverwertet wird. Darüber hinaus wollte sie auch die Ausfuhr in OECD-Länder stärker überwachen und im Zweifelsfall verbieten. Auf ein generelles Exportverbot für die als besonders problematisch geltenden Plastikabfälle hatte die Kommission aber verzichtet“, so die FAZ.

Es gibt also einen erheblichen Nachholbedarf, Altplastik als Ersatz für Neuware zu nutzen oder gar die Wiederverwendung zu verbessern. Ein gangbarer Weg wäre die Ausweitung des Pflichtpfandes und eine Vollautomatisierung bei der Sortierung.

Wir diskutierten in einem Roundtable in Bonn über die Rechtsverordnung der EU-Kommission zur Reduktion des Verpackungsmülls mit: Sascha Schuh (Ascon), Stefan Scheibel (Multivac), Thomas Morgenstern (Tomra), Heino Claussen (R-Cycle), Moderation: Gunnar Sohn. Technik, Regie: Constantin Sohn.

Die EU-Kommission will die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch eine Verordnung ersetzen. Anders als Richtlinien sind Verordnungen nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Die bisherige Gesetzgebung habe ihre allgemeinen Umwelt- und Binnenmarktziele nicht erreicht. Als Beispiele für Bereiche, in denen Harmonisierung erforderlich ist, nennt der Entwurf Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen, Kriterien für die „Öko-Modulierung“ der Beiträge zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und Kennzeichnungsvorschriften: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, sagt EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. 1. Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht. 2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist. 3. Die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen.

Hier die komplette Aufzeichnung der Expertenrunde in Bonn:

Neulich am Altkleider-Container in Bonn: Mit Fast Fashion zum Sondermüll

Altkleider-Container am Meßdorfer Feld in Bonn

Ich habe ja schon einige Male auf das Kollabieren der Altkleider-Sammlung hingewiesen und auf die Ursachen. Wenn man diesen Zustand als Indikator unserer Einstellung zum Klimaschutz und zur Umweltverschmutzung nimmt, dann gibt es doch ein gigantisches Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit.

Meine Fotos aus Bonn-Duisdorf und Poppelsdorf sind bei weitem nicht repräsentativ. Aber sehr wohl die Studie des bvse, die ja deutschlandweit die Konsequenzen des Fast Fashion-Trends beleuchtet. Wie sieht es in Eurem Kiez oder in Eurer Wohngegend aus? Schickt doch mal Fotos an mich unter gunnareriksohn@gmail.com. Ich würde sie dann hier auf ichsagmal.com veröffentlichen.

Der Altkleider-Markt kollabiert – Was kann man ändern?

Importware aus Billiglohnländern dominiert den Fashionmarkt. Hersteller und Retailer liefern sich einen Preiskampf um die Gunst der Verbraucher, meist im unteren Preissegment. Dies geht zulasten von Textilqualitäten und zugunsten eines vermehrten Einsatzes billiger Chemiefasern. Die Textilrecyclingbranche verzeichnet zudem einen Anstieg der Schad- und Störstoffanteile auf durchschnittlich rund 11 Prozent der Gesamtmenge, schon vor der eigentlichen Sortierung. Ferner hat die Branche mit gestiegenen Kosten für einen gegenüber 2015 verdoppelten Beseitigungsanteil nicht mehr recycelbarer Textilien zu kämpfen. Erste Container werden sogar schon abgezogen, etwa in Hamburg.

Wie ist die Lage und was kann man ändern? Dazu habe ich mir ein paar Gedanken gemacht im Livestream:

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#Remondis, #DSD und das #Kartellamt – Was ist der Grüne-Punkt-Konzern noch wert?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird über die vom Kartellamt untersagte Übernahme der Duales System Deutschland GmbH erst im März verhandeln. „Ursprünglich sollte am 5. Februar über die Beschwerde von Remondis gegen die Kartellamtsentscheidung verhandelt werden“, schreibt Euwid.

Nach Informationen des Fachdienstes verlängerte das Gericht die Frist für Stellungnahmen, weil Beigeladene zu dem Verfahren offenbar verspätet Schriftsätze bekommen haben. Das OLG verlegte den Verhandlungstermin deshalb auf den 18. März.

Insider stellen sich die Frage, ob der Kauf des DSD überhaupt noch ein lukratives Geschäft darstellt?

So hat der ehemalige Monopolist Ende vergangenen Jahres mit Aldi einen der größten Kunden verloren. Der Discounter lizenziert seine Eigenmarkenverpackungen beim Dualen System von Interseroh, berichtete Euwid im November des vergangenen Jahres: „Bei dem Lizenzierungsauftrag von Aldi geht es nach Angaben aus Systemkreisen um einen Marktanteil zwischen elf und zwölf Prozent. DSD hatte zuletzt einen Marktanteil im Dualen System von etwa 30 Prozent. Branchenkennern zufolge wirbt der Grüne Punkt inzwischen verstärkt um kleinere Lizenzkunden, um eine Zielmarke von rund 25 Prozent zu erreichen“, heißt in dem Bericht.

Verkäufer der Grüne-Punkt-Gesellschaft sind übrigens die Finanzfirmen HIG Capital und Bluebay. Der Kaufpreis soll angeblich bei 150 Millionen Euro liegen.

Zur Erinnerung: Die Schnäppchenjäger sind wieder unterwegs. So titelte das Handelsblatt den Verkauf des DSD an das Private Equity-Unternehmen KKR. Am Beispiel des Grüne Punkt-Müllsystems DSD hatte sich auch der ARD-Fernsehbeitrag „Müll-Geschäfte – Der Milliarden-Poker mit Grünem Punkt und Gelbem Sack“ mit den Praktiken des amerikanischen Finanzinvestors beschäftigt: KKR übernehme das vor allem vom Verbraucher finanzierte „System der gelben Säcke“, mit einem bei solchen Unternehmen bekannten profitablen Stufenplan:

„Die erste Stufe: Der Kaufpreis des DSD beträgt 260 Millionen Euro. Der wird weitgehend über Fremdkapital finanziert. Dazu gründen die Käufer eine neue Gesellschaft, in diesem Fall die Deutsche Umwelt Investment. Sie kauft das DSD und nimmt dazu 160 Millionen Euro auf. Dann werden beide Gesellschaften miteinander verschmolzen. Die Darlehensschulden liegen jetzt beim DSD. KKR zahlt also in Wirklichkeit nur 100 Millionen. In einer zweiten Stufe wird das freie Vermögen, z.B. die liquiden Mittel, bis zur Grenze des rechtlich Zulässigen, an die neuen Gesellschafter ausgezahlt. Beteiligt werden an solchen Gewinnen in der Regel auch die, die das Geschäft eingefädelt haben…In einer dritten Stufe wird – in der Regel – das ausgeplünderte Unternehmen an die Börse gebracht oder profitabel weiterverkauft. Um Profit scheint es bei den Gelben Säcken und Tonnen überhaupt nur zu gehen“, so die ARD-Sendung. 

Nun sollen also noch rund 150 Millionen Euro für das DSD gezahlt werden. Die Gemengelage durch den Wettbewerb der Dualen Systeme hat sich aber gewandelt. Was ist der Ex-Monopolist also noch wert? Expertenwissen gefragt. Mit wem kann ich dazu ein Live-Interview via Skype führen?

Kickback-Verbot und der Paragraf 7 des neuen Verpackungsgesetzes – Wie wird das kontrolliert? #Recycling @bmu @SvenjaSchulze68 @markenverband @Markenartikler @AGVU_online @kartonnews @bhoffmann_mdb @vpw_online @kartellamt @tho_fischer @euwidrecycling @VR_Nachrichten

Bleibt die Kickback-Problematik beim Recycling auch im nächsten Jahr auf der Tagesordnung? Mir liegen zwei Handelsverträge vor, die dazu Indizien liefern. Was sagen die Experten? Wie wird Paragraf 7 des Verpackungsgesetzes umgesetzt? Wer wird kontrollieren, ob das Kickback-Verbot beachtet wird? Eine Story ist dazu in der Pipeline. Brauche noch O-Töne. Gibt es auch Möglichkeiten für Liveinterviews via Skype?

Bitte um Rückmeldungen – entweder hier über die Kommentarfunktion oder über Facebook.

Für vertrauliche Informationen: 0177 6204474.

Diese Problematik ist nicht nur wettbewerbspolitisch wichtig. Es geht auch um die ökologisch ehrlichen Preise beim Verpackungsrecycling. Welche Preissignale kommen bei den Herstellern an und welche Kriterien spielen dabei wirklich eine Rolle? Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap verweist im ichsagmal.com-Gespräch auf die „Vereinbarungen“ zwischen Handel und Industrie, die in den Herbstgesprächen getroffen werden. Da werfen die Händler bekanntlich ihre Nachfragemacht in die Waagschale und setzen mehrteilige Tarife durch von Regalmieten über Werbekostenzuschüsse bis zu Zahlungskonditionen. Für das Bundeskartellamt sei das nur schwer überprüfbar.

Gleiches gilt für den Vorwurf in Richtung Handel bei Kickback-Regelungen, die das neue Verpackungsgesetz verbietet: Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs) nicht gestattet, Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Handelskonzerne schließen nach Informationen von Insidern schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen. Für die wettbewerbspolitische Regulierung dieses Problems würde die Ölfleck-Theorie gelten, so Haucap.

„So richtig sauber bekommt man das nicht hin. Man verschmiert nur den Ölfleck.“

Ob die Gremien der Zentralen Stelle den Kickback-Ölfleck beseitigen, darf bezweifelt werden.

Bleibt noch einiges zu tun.

Siehe auch: #GelbeTonne #GelberSack Neues Verpackungsgesetz Goldgrube für Händler? Plastikvermeidung findet kaum statt

Recycling-Probleme im Musterländle – Fragen an das Umweltministerium in Ba-Wü @UMWELTBW @BMU @euwidrecycling @SvenjaSchulze68

Die EU-Kommission und das EU-Parlament haben dem Plastikmüll den Kampf angesagt. Dazu zählen Verbote und auch höhere Recyclingquoten.

Für Deutschland wird das eine echte Herausforderung. Denn selbst bei den geringeren Anforderungen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Plastikabfall gibt es erhebliche Schwachstellen. Etwa im grün-schwarz regierten Musterländle Baden-Württemberg:

„Für das Jahr 2015 ergaben sich aufgrund vertiefter Kontrollen und der Amtshilfe des Bundeskartellamts Hinweise, die zu Nachprüfungen führten.“

Ergebnis nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg: Bei allen Materialien wurden die Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung verfehlt, also bei Pappe, Papier, Karton, Leichtverpackungen und Glas.

Branchengerüchten zufolge sollen Duale Systeme Geldzahlungen wegen der Verfehlung der Verwertungsquoten geleistet haben? Antwort des Landesumweltministeriums in Stuttgart:

„Dies sind keine Gerüchte. Es handelt sich entweder um Bußgelder oder um Gewinnabschöpfungen, die mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz explizit und für solche Fälle eingeführt wurden. Die Verfahren sind noch nicht komplett abgeschlossen. Eine zusammenfassende Information erfolgt nach Abschluss der Verfahren, die sich in Summe noch mindestens bis Ende November hinziehen werden.“

Gibt es Sanktionen?

Der Entzug der Genehmigung für Sammlungen via Gelber Tonne oder Gelber Sack steht noch nicht auf der Tagesordnung. Für die Erfüllung der weitaus höheren Verwertungsquoten im neuen Verpackungsgesetz macht sich der Sprecher des Landesumweltministeriums keine Sorgen.

„Der Bundesgesetzgeber hat anspruchsvolle, aber machbare Verwertungsquoten im Gesetz vorgeschrieben, die auch von den dualen Systemen und den Herstellern als eigentliche Verpflichtete akzeptiert wurden“, so Ralf Heinken.

Bei Plastik wird das ein ehrgeiziges Unterfangen. Nach der zur Zeit noch gültigen Verpackungsverordnung müssen 60 Prozent recycelt werden. Ab 2019 springen diese Rechtspflichten um 30 Prozentpunkte auf 90 Prozent.

Soweit der Status quo meiner Recherchen.

Im Fachmagazin Euwid Ausgabe 45/2018 wird ebenfalls über die Ermittlungen des Umweltministeriums BW gegenüber fünf Dualen Systemen berichtet. Euwid bezieht sich auf die „eigenen Angaben“ des Ministeriums. Nach dem Bericht ermittelt das Ministerium wegen Lizenzmengen-Abzügen. Bislang sollen von drei Systembetreibern Gewinnabschöpfungen in Höhe von „rund eine(r) Million Euro „vereinnahmt“ worden sein. Ferner hätten „die Aktivitäten des Ministeriums … insgesamt auch zu Nachlizenzierungen im Bereich von über zwei Millionen Euro geführt.“

Dazu habe ich folgende Nachfragen:

1. Gegen welche Gesetzesvorgaben haben die betreffenden Dualen Systeme denn nun verstoßen? Handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach der Verpackungsverordnung? Zunächst war davon berichtet worden, die in Rede stehenden Verstöße lägen in falschen Recyclingquoten-Nachweisen oder der Nichterfüllung der Recyclingquoten.

2. Sie beziehen sich auch auf die Abweichungen zwischen den DIHK-Mengen und den Clearingmengen; gegen welche gesetzliche Grundlage verstößt eine solche Abweichung?

3. Liegt den Gewinnabschöpfungen jeweils ein Bescheid oder ein Verwaltungsakt zugrunde? War das Umweltministerium zuständig oder sind die unteren Abfallbehörden oder Ordnungsämter zuständig? Wurde mit den betreffenden Systemen über die Höhe der Abschöpfungen verhandelt? Und noch einmal nachgefragt: Gab es einen „Deal“? Wurden die Bescheide gerichtlich überprüft oder haben die Dualen Systeme diese ohne gerichtliche Überprüfung akzeptiert?

4. Nach meinen Recherchen bei Dualen Systemen sind bisher keine Verpackungsmengen mit einem Volumen von „über zwei Millionen Euro“ „nachlizenziert“ oder nachträglich in die Clearingstelle gemeldet worden. Hat es bisher gar keine „Nachlizenzierungen“ gegeben?

Bin auf die Antworten gespannt. Das entwickelt sich ja zu einer unendlichen Geschichte….

What a Waste – #Verpackungsgesetz bringt keine Abfallvermeidung #Handel #Recycling #Industrie @Wupperinst @SvenjaSchulze68 @kartellamt

Deutschland als selbsternannter „Recycling-Weltmeister“ ist Europas Schlusslicht bei der Abfallvermeidung. Was bringt das neue Verpackungsgesetz?
Über weitere Insider-Infos würde ich mich freuen 🙂

Ökologisch ehrliche Preise beim Verpackungsrecycling und die Ölfleck-Theorie der Regulierung #GelbeTonne #GelberSack @haucap @kartellamt

Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, sollen ab dem kommenden Jahr in Deutschland teurer werden. Darauf verweist die so genannte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ab Januar 2019 als neue Behörde für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings zuständig ist.
Schon bei der Konzeption der Verpackung sollen die Umweltauswirkungen bedacht und im Preis spürbar werden.

„Verpackungen haben grundsätzlich eine wichtige Schutzfunktion, aber in Punkto Vermeidung und Verwertung gibt es noch deutliches Verbesserungspotenzial“, betont Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Die Entsorgung nicht- oder schlecht-recycelbarer Verpackungen müsse künftig mehr Geld kosten. Verpackungen, die hingegen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, will man besser stellen.

„Danach gilt etwa ein Joghurtbecher aus Plastik, der mit Pappe umhüllt und mit Alu verschlossen ist, in Zukunft als ‚geringfügig recycelbar‘. Denn wenn sich Verbraucher nicht die Mühe machen, die Pappe abzureißen und als Papiermüll zu entsorgen, muss die Sortieranlage kapitulieren. Sie erkennt den Kunststoff nicht. Auch große Etiketten oder schwarze Kunststoffe überfordern die Sensoren der Anlage. Eine ungefärbte, weiße Waschmittelflasche dagegen gilt als hochgradig recycelbar – und wäre damit günstiger. Weil die Hersteller den Preis für das Recycling auch auf den des Produktes aufschlagen müssen, könnte sich die neue Staffelung auch auf die Nachfrage auswirken. Mit Köpfchen verpackte Dinge werden so günstiger“, schreibt die SZ.

Das werde ein qualitativer Sprung, glaubt Rachut. Durch den finanziellen Anreiz amortisiere es sich auch schneller, auf bessere Verpackungen umzustellen.

Soweit die sehr löbliche Theorie. Nur welche Preissignale kommen bei den Herstellern an und welche Kriterien spielen dabei wirklich eine Rolle? Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap verweist im ichsagmal.com-Gespräch auf die „Vereinbarungen“ zwischen Handel und Industrie, die in den Herbstgesprächen getroffen werden. Da werfen die Händler bekanntlich ihre Nachfragemacht in die Waagschale und setzen mehrteilige Tarife durch von Regalmieten über Werbekostenzuschüsse bis zu Zahlungskonditionen. Für das Bundeskartellamt sei das nur schwer überprüfbar.

Gleiches gilt für den Vorwurf in Richtung Handel bei Kickback-Regelungen, die das neue Verpackungsgesetz verbietet: Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs) nicht gestattet, Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Handelskonzerne schließen nach Informationen von Insidern schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen. Für die wettbewerbspolitische Regulierung dieses Problems würde die Ölfleck-Theorie gelten, so Haucap.

„So richtig sauber bekommt man das nicht hin. Man verschmiert nur den Ölfleck.“

Ob die Gremien der Zentralen Stelle den Kickback-Ölfleck beseitigen, darf bezweifelt werden.

Hier sollte sich das Kartellamt noch einmal die personelle Konstellation etwas genauer anschauen.

Die Anforderung der Wettbewerbshüter wurde eigentlich klar formuliert: So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Vielleicht kommt jetzt mal Druck vom Markenverband: Aufbegehren gegen die Recyclingpolitik der Handelskonzerne

Auch ein Dauerbrenner (Trittbrettfahrer): Zentrale Stelle will Schlupflöcher bei der Systembeteiligungspflicht schließen – ist bislang in den knapp 30 Jahren seit Einführung der Verpackungsverordnung nicht gelungen.

Remondis will wohl den Ex-Monopolisten DSD übernehmen #GrünerPunkt – bvse: “Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun“

Deutschlands größter Entsorger Remondis will den Grünen Punkt – was ja nichts Neues ist. Die Übernahme der DSD-Holding durch den Konzern aus Lünen wird seit Längerem erwartet. Vorige Woche fiel beim Unternehmen der Rethmann-Gruppe die Entscheidung, dem Kauf von DSD näherzutreten, wie der Fachdienst EUWID aus Branchenkreisen erfuhr.

„Ob die beiden Hauptgesellschafter HIG Capital und Bluebay, die zusammen 80 Prozent an DSD halten, ein Angebot aus Lünen inzwischen akzeptiert haben, ist bislang nicht bekannt. Weder Remondis noch DSD wollten sich auf Anfrage zum Thema äußern“, schreibt Euwid.

Remondis hatte nach Euwid-Informationen im vergangenen Sommer ein nachgebessertes Angebot über 150 Millionen Euro vorgelegt, danach waren die Verhandlungen von Remondis aufgrund unterschiedlichen Vorstellungen über den Kaufpreis auf Eis gelegt worden.

„Spekulationen, nach denen Remondis aus kartellrechtlichen Gründen nicht die komplette DSD-Gruppe übernehme und die Kunststoffrecyclingsparte des Grünen Punkts anderweitig verkauft werde, dürften Branchenbeobachtern zufolge aus der Luft gegriffen sein“, erläutert Euwid.

Größtes Hindernis für die geplante Übernahme werde vermutlich die kartellrechtliche Prüfung sein. DSD habe aktuell einen Marktanteil von rund 35 Prozent bei der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung, Remondis ist mit rund 6,5 Milliarden Umsatz das mit Abstand größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. Weil fast nur der deutsche Markt betroffen sei, dürfte voraussichtlich das Bundeskartellamt und nicht die zuständige EU-Behörde das Verfahren an sich ziehen.

Wettbewerbspolitisch wird dieses Vorhaben kritisch gesehen. Schon jetzt würde Remondis rund 25 Prozent der Abfallsammlung via Gelbe Tonnen und Säcke dominieren, moniert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Werde das DSD gekauft, käme noch eine weitere Dominanz bei Sortierung und Recycling dazu.

“Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun.“

Ähnlich kritisch sieht das der Wettbewerbsökonom Justus Haucap:

Das komplette Gespräch: