Erst gestern bin ich in einer Wiederholung der ZDF-Sendung „aspekte“ vom 31. Juli auf Aussagen des ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem gestoßen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Hoffmann-Riem sagte Kinderpornographie sei schändlich, und er halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vogehe. Dabei müsse sich dieser aber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung einerseits und andererseits um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Beides seien Fragen, für die die Länder zuständig seien. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so Hoffmann-Riem.
Christian Bahls, ein Missbrauchsopfer, sagte gegenüber aspekte: „Was hier passiert ist eine Symbolpolitik und für die Symbolpolitik werden eben Missbrauchsbetroffene ein zweites Mal missbraucht – nämlich als Gallionsfigur im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und das ist eigentlich eine ziemlich schlimme Sache.“
Bahls ist selber als Kind missbraucht worden und hat einen Verein gegründet: „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“. Er ist Teil einer Protestbewegung die sich in den letzten Monaten gegen das Gesetz formiert hat. Eine Internet-Petition dagegen fand 134.000 Unterzeichner. Alvar Freude, Arbeitskreis Internet Zensur meint: „Man muss hier auch ganz klar Frau von der Leyen den Vorwurf machen, dass sie alle Möglichkeiten effektiv gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen konterkariert, nur um sich ein bisschen Show zu veranstalten, ein bisschen Wahlkampfgetöse zu machen.“
Der Vorwurf: Seiten werden zwar gesperrt, aber das nütze nichts. Inhalte blieben ja weltweit im Netz. Nicht nur nutzlos so ein Gesetz, sondern sogar rechtlich problematisch, sagen Juristen.
Der Medienrechtler Thomas Hoeren hat es noch klarer formuliert. meint: „Wir haben ein Gesetz, das weit in die Grundrechte eingreift. Das Gesetz ist überhaupt nicht effizient, die Zugangssperren, die da gewünscht werden, kann man binnen drei bis vier Sekunden umgehen. Ein politischer Scherz bedingt durch den Wahlkampf.“
Im Kern geht es um Gefahrenabwehr, es geht um Straftatenverhütung und um Einwirkungen auf die Inhalte von Medienangeboten. Beides sind Fragen für die die Länder zuständig sind. Wenn aber der Bund auch gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, dann darf er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, auch das ist nicht in Ordnung.“
Trotzdem sollen BKA-Beamte darüber entscheiden, welche Internetseiten mit dem Stoppschild verdeckt werden. In den Landeskriminalämtern ermitteln Fahnder gegen die Täter. Kinderpornografie wird vor allem über Handy, per Post und geschlossene Computernetzwerke verbreitet. Die wenigsten Straftäter nutzen für diesen Austausch offene Webseiten, die man sperren kann.
Frank Federau vom Landeskriminalamt Hannover sagt: „Die Sperrung von kinderpornographischen Seiten im WWW ist mit Sicherheit sinnvoll und auch ein Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen aber auch deutlich sagen, dass viele Inhalte ganz anders getauscht werden und dort müsste man auch entsprechend nachbessern (…)…Wir haben auf der einen Seite die Kinderpornografie, das ist ein Phänomen, das ja grundsätzlich mit dem Internet überhaupt nichts zu tun hat. Das Internet begünstigt nur den Austausch und man könnte natürlich möglicherweise ganz woanders ansetzen, nämlich bei der Bekämpfung der Kinderpornografie und nicht unbedingt beim Sperren der Seiten.“
Wenn das Gesetz das Hauptproblem nicht löst, wozu dient es dann, fragt aspekte. Die Antwort des Familienministeriums verblüfft: „Natürlich ist auch dem Ministerium klar, dass Access Blocking nicht alle aufhält, vor allem nicht die Schwerpädophilen – aber es macht ausnahmslos deutlich: Kinderpornografie wird in unserem Land grundsätzlich geächtet.“
„Hätte dafür nicht eine Plakatkampagne gereicht? Denn Kinderpornografie ist in unserem Land schon lange strafbar. Stattdessen erzeugt man eine unheilige Allianz zwischen Internetanbietern, den Providern, und dem Bundeskriminalamt“, so aspekte.
Viel Energie habe man in die PR für das Gesetz gesteckt – wenig in die Umsetzung. „Beinahe hatte man übersehen, dass die EU noch zustimmen muss und das Gesetz darum gar nicht wie geplant in Kraft treten kann. Erst blind im Eifer des Vorwahlkampfes, dann verschlungen in bürokratischen Versäumnissen scheint das eigentliche Problem aus dem Fokus zu geraten“, berichtet das ZDF-Kulturmagazin.
„Missbrauch passiert im realen Leben, der passiert nicht im Internet, da müssen Opfer und Täter an einem Ort sein. Auch wenn Frau von der Leyen jetzt versucht mit ihrer Web 2.0 Kampagne anderes zu suggerieren. Missbrauch passiert immer noch im realen Leben“, weiß Christian Bahls.
Wolfgang Hoffmann-Riem war von 1999 bis 2008 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und unter anderem für Rundfunk- und Pressefreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Datenschutz zuständig. Er gilt als einer der profiliertesten Medienrechtler und wurde vor allem durch die von ihm geprägten Entscheidungen zur Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und zum Großen Lauschangriff bekannt.
Insgesamt hat der aspekte-Beitrag sehr kompakt die Tragweite des Gesetzes dargelegt und die Heuchelei von Zensursula entlarvt!
Allein in der Filterblase – Foto von Gerhard Schröder beim StreamCamp-Aufbautag in Kölle
Im Streit um den Anbau des Kölners Stadtmuseums hat der Bund deutscher Architekten (BDA) dem Stifterehepaar einen Erpressungsversuch vorgeworfen. Das berichtet der WDR. Das Ehepaar Hans und Marlies Stock hat eine Frist bis Montag (also heute) gesetzt. Bis dahin müsse der von ihnen favorisierte Architekturentwurf vom Rat akzeptiert werden, so die Bedingung für die Stiftung in Millionenhöhe.
„Nach BDA-Ansicht verstößt die im Schenkungsvertrag formulierte Vorgehensweise gegen das europäische Vergaberecht. Auch andere Details des Vertrages bergen aus Sicht des BDA erhebliche Risiken“, berichtet die Kölnische Rundschau.
Der Schenkungsvertrag sehe vor, dass Planung, Bauleistung sowie Projektsteuerung und -leitung von der Stiftung in Auftrag gegeben werden. „Obwohl also die Stiftung und nicht die Stadt als Bauherr auftritt, handelt es sich nach Ansicht des BDA um ein öffentliches Bauvorhaben, das ausschreibungspflichtig ist. Gestützt wird die Auffassung durch Fachanwalt Dr. Stefan Deckers: Auch wenn die öffentliche Aufgabe auf eine private Organisation übertragen werde, sei eine europaweite Ausschreibung notwendig“, so die KR.
Die Schenkung in Höhe von fünf Millionen Euro sei an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die der Stadt Köln noch schwer im Magen liegen könnten, berichten Insider in Köln. Der Schenkungsbetrag decke nicht in Ansätzen die Kosten, die mit dem Umbau, der Sanierung und dem Betrieb des Museums verbunden sind. Hier werde dann wieder der Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Bedenklich erscheint dem BDA, dass den Stiftern ein weit reichendes Mitspracherecht hinsichtlich der Museumskonzeption eingeräumt werden solle. Bei Verstößen könnten die Stifter (und natürlich auch die Erbengemeinschaft) vom Vertrag zurücktreten und die investierte Summe einklagen. Das „Gestaltungsrecht“ verjähre nicht, sondern vererbe sich. Das heiße, dass selbst ein Ururenkel der Stifter den Betrag zurückfordern könne, wenn er das Konzept für nicht zukunftsfähig halte.
Das Ganze erinnert ein wenig an das Versprechen der Kommunalpolitiker beim Bau der Köln-Arena. Das sollte ja die Stadt keinen Cent kosten und wurde gekoppelt mit dem Bau und der Anmietung des Technischen Rathauses. Hier wurde ein Mietvertrag für 30 Jahre abgeschlossen. „Insgesamt hat die Stadt Köln für die 120.000 Quadratmeter Bürofläche während der Laufzeit des Mietvertrag rund eine halbe Milliarde Euro zu zahlen“, so der Hinweis des inzwischen verstorbenen Soziologen Erwin K. Scheuch.
Welche Rolle damals der Verleger Alfred Neven DuMont spielte, kann man dem Scheuch-Buch „Parteien außer Kontrolle“ entnehmen. Welche Rolle der Verleger beim Stifter-Ehepaar spielt, dürfte den Kölnern ja auch bekannt sein…….Da braucht man nur den Kölner Stadt Anzeiger lesen…..Zitat: „Die Stifter des Anbaus für das Kölnische Stadtmuseum haben ihre Frist verlängert. Ehrenbürger Alfred Neven DuMont hat sich persönlich bei den Mäzenen für einen Aufschub des Ultimatums eingesetzt.“…..“Einmütig stellten die Stifter und Neven DuMont fest, dass sich der Umgang mit Mäzenen dringend ändern müsse. Das sei im Sinne der Stadt. Im Sinne ihrer Bürger.“…..Hm, ja, äh, sehr objektiv berichtet……
Unverzichtbare Lektüre: Werner Rügemer, Colonia Corrupta: Globalisierung, Privatisierung und Korruption im Schatten des Kölner Klüngel.
„Online-Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ sind nach Auffassung des Erzbischofs von Westminster eine Gefahr für zwischenmenschliche Beziehungen. Bei Freundschaften legten viele junge Menschen mehr Wert auf Quantität statt auf Qualität. Vor allem ein Mobbing-Fall hatte den Erzbischof bewegt“, schreibt die Tageszeitung „Die Welt“.
Solche Internetseiten ermutigten Jugendliche dazu, nur noch „flüchtige Beziehungen“ aufzubauen, sagte das Oberhaupt der Katholiken in England und Wales, Vincent Nichols, der Zeitung „The Sunday Telegraph“. Wenn diese Beziehungen zusammenbrechen, sei der Jugendliche in der realen Welt traumatisiert oder sogar selbstmordgefährdet zurückgelassen.
Online-Netzwerke würden junge Menschen dazu verleiten, Wert auf die Vielzahl der Freunde zu legen, statt auf deren Qualität, sagte Nichols.
Der Erzbischof bezog Stellung zu Online-Netzwerken, nachdem sich eine 15-Jährige umgebracht hatte, weil sie zuvor in einem Netzwerk gemobbt worden war. Ist jetzt wieder die Technologie an dem Selbstmord schuld oder irgendwelche Idioten, die andere Menschen erniedrigen – egal mit welchen Mitteln? Das kann per Telefon, Handy, Brief, E-Mail oder auch Social Networks passieren.
Wie viel Mumpitz muss man sich denn von den Geistlichen noch bieten lassen? Onanie führt zum Rückenmarkschwund, aufgezeichnete Worte vermindern die Gedächtnisleistung (Sokrates), die Lesesucht der Frauen führt zur Verminderung des häuslichen und öffentlichen Glücks (Johann Gottfried Hocke, 1794), der Stummfilm stört das religiöse Empfinden (Rechspielgesetz von 1920), das Radio behandelt Menschen als unbestimmten Artikel und generell geht immer das Abendland unter bei jeder technischen Neuerung. Was bin ich froh, als gottloser Atheist durch die Welt zu gehen…..
Nach einem Bericht von Focus TV wird die Jagd auf vermeintliche Verkehrssünder in Deutschland immer dreister. „Im Ringen gegen Raser – und den daraus resultierenden warmen Geldregen für öffentliche Kassen – rüsten die Behörden auf. So sind im jüngst eröffneten Richard-Strauss-Tunnel in München sechs Blitzanlagen installiert, deren Tätigkeit für den Autofahrer nicht sofort ersichtlich ist, da sie unauffällig mit Infrarot-Licht Tempoüberschreitungen messen. Verständlich, dass da manch mehrfach betroffener Pendler hier eher das Bemühen um den erwähnten Geldgewinn und nicht um mehr Sicherheit vermutet“, so Focus TV, die von einem Blitzkrieg auf deutschen Straßen sprechen.
„Fährt der Autofahrer im Richard Strauss Tunnel schneller als die erlaubten 50 oder 60 Stundenkilometer drohen Bußgelder, Punkte und schlimmstenfalls auch der Führerscheinverlust. Nach den Erfahrungen des A99 Aubinger Tunnels und den Ergebnissen am McGraw Graben werden wohl auch hier viele tausend Autofahrer im Richard Strauß Tunnel betroffen sein. Verwaltungsbehörde ist allerdings dieses Mal nicht die Stadt München, sondern das Polizeipräsidium München. Eine Vorwarnung für die Blitzer wie z.B. beim McGraw Graben durch einige Schilder gibt es übrigens hier nicht. Ein Grund mehr hier nicht die Sicherheit, sondern die Finanznot als Ursache zu vermuten“, teilt der Verein „Mobil in Deutschland“ mit. Der Verein schätzt, dass es bis Ende des Jahres 2009 50.000 Bußgeldbescheide geben wird, 2,5 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen werden dürften und rund Fahrzeughalter Ihre Fahrerlaubnis verlieren bzw. ein Fahrverbot bekommen.
Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kasse der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“.
Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürften nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.
Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in fast allen Kommunen leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.
Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, meint Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, führt Mirbach weiter aus. So dominiere in Bonn eine Verkehrspolitik, die einseitig gegen Autofahrer gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.
Mit dem Geist des Grundgesetzes habe der Knöllchen-Terror nach Meinung des Fernsehjournalisten Günter Ederer nicht viel zu tun. „Da passt nichts zusammen. Vom gegängelten Bürger, von der Pflicht zur Jagd auf Staatseinnahmen, von Haushaltsansätzen, die darauf spekulieren, dass sich Bürger so falsch verhalten, dass sich damit Planstellen bezahlen lassen – von solchen Anmutungen ist unser Grundgesetz frei – und das lässt sich auch nicht hineininterpretieren. Was machen denn die Kommunalpolitiker, wenn alle Bürger richtig parken? Müssen Sie dann immer mehr Straßen absperren, Parkverbotszonen einrichten, sinnwidrige Geschwindigkeitsbegrenzungen einrichten? Ich habe für solche Ordnungspolitiker eine Empfehlung parat: Zum Beispiel eine Dienstreise nach Singapur. Sollten die Knöllchen für Verkehrssünder nicht mehr ausreichen, gibt es dort weiteren Nährboden für Drangsalierungen: Spucken auf den Fußboden, kauen und ausspucken von Kaugummi und urinieren in öffentlichen Aufzügen. Singapur legt allerdings auch keinen Wert darauf, als liberale Demokratie zu gelten – im Gegenteil“.
Über weitere Hinweise kommunaler Knöllchenjagd-Schikanen würde ich mich sehr freuen. Vor allem über Hinweise auf kommunale Haushalte, wo Bußgelder fest eingeplant sind. Diese Fälle dokumentiere ich. Zudem sollte man mit Musterklagen diesem bunten Treiben ein Ende bereiten!