
Der Rechtsmarkt als asymmetrisches Schlachtfeld
Früher – in der Zeit vor der KI – war der Rechtsmarkt ein asymmetrisches Schlachtfeld. Wer ohne eigene Rechtsabteilung agierte, etwa als investigativer Journalist, Blogger, NGO oder Startup, stand juristischen Auseinandersetzungen oft schutzlos gegenüber.
Große Kanzleien verfügten über eine abschreckende Präsenz: Briefköpfe mit internationalen Standorten, Partnernetzwerke von Frankfurt bis Washington, Rechercheteams, Kommentardatenbanken, systematisierte Verfahrensroutinen – alles aus einem Guss, juristisch durchorchestriert und mit enormer Schlagkraft.
Für die Gegenseite, oft Einzelpersonen oder kleine Organisationen, bedeutete dies: Unterlassungsbegehren, Abmahnungen, Einschüchterung durch Umfang, Stil und formale Präzision. Die Rechtswirklichkeit wurde zur Frage der Ressourcen, nicht der Argumente. Daran hat sich bislang noch nicht viel geändert.
Legal AI als Instrument der Chancengleichheit
Legal AI ist in der Lage, komplexe juristische Recherche zu beschleunigen, Verträge zu analysieren, Klauseln zu generieren und Argumentationslinien vorzubereiten. Was früher Dutzende Stunden beanspruchte, kann heute in Minuten systematisch und qualitätsgesichert geleistet werden – ohne, dass die juristische Tiefe darunter leidet.
Lundbæk betonte: Gerade kleine Kanzleien oder Einzelakteure können durch KI in Felder vordringen, die bislang den Großkanzleien vorbehalten waren. Eine neue Wettbewerbsdynamik entsteht. Die Schwelle zur rechtlichen Handlungsfähigkeit sinkt. Kompetenz wird nicht mehr allein durch Apparat erzeugt, sondern durch gezielte Systemunterstützung.
Ich stellte deshalb am Ende der Diskussion die Frage:
„Kann es eine Demokratisierung im juristischen Sektor geben mit KI? Man könnte auch von Waffengleichheit in Rechtskonflikten sprechen.“
Die Antwort: Ja – wenn die Voraussetzungen stimmen. KI ist kein Allheilmittel, aber ein potenter Hebel zur Stärkung von Rechtszugang und Teilhabe.
Amerikanisierung des Rechts durch ChatGPT & Co.
Doch diese Entwicklung bringt neue Herausforderungen mit sich. Besonders eindrücklich schilderte Lundbæk die schleichende Amerikanisierung des deutschen Rechtsraums durch Tools wie ChatGPT.
Immer häufiger werden privat oder beruflich generierte juristische Texte verwendet, die formal deutsch, strukturell jedoch amerikanisch geprägt sind. Klauselbauweise, Begrifflichkeiten, Argumentationslogik – alles trägt den Stempel eines angloamerikanischen Rechtsverständnisses, das mit deutschen Dogmatiken nur bedingt kompatibel ist.
Was harmlos beginnt – ein Mietvertrag, ein Kaufvertrag, eine AGB-Vorlage – endet im Ernstfall vor Gericht. Dort stehen sich dann zwei Parteien gegenüber, die beide auf KI-generierte Dokumente zurückgreifen, ohne deren Herkunft, Systematik oder rechtliche Gültigkeit vollständig zu durchdringen. Streit ist programmiert. Die strukturelle Überformung durch US-basierte Sprachmodelle schreitet still, aber spürbar voran.
Lundbæk warnte: „Wenn wir keine souveräne Alternative schaffen, wird ChatGPT de facto zum Standard – auch im Rechtsbereich.“ Das wäre nicht nur ein Problem technischer Herkunft, sondern ein tiefer Eingriff in die juristische Kultur.
Schatten-IT in der Justiz: Ein blinder Fleck
Besonders alarmierend ist der Befund, dass auch in Gerichten und Behörden gelegentlich KI-Tools informell genutzt werden – ohne formelle Freigabe, ohne dokumentierte Prüfung, ohne klare Verantwortung.
Schatten-IT entsteht nicht nur in IT-Abteilungen, sondern auch in der Justiz. Wenn Systeme wie ChatGPT zur Vorformulierung von Beschlüssen, Argumentationslinien oder Schriftsätzen verwendet werden, ist das rechtsstaatlich bedenklich – zumal es sich um Modelle handelt, deren Trainingsdaten nicht transparent, deren Fehleranfälligkeit dokumentiert und deren kulturübergreifende Übertragungen problematisch sind.
Die Frage stellt sich: Was bleibt vom Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit, wenn maschinelle Vorleistungen die argumentative Struktur bereits vorzeichnen?
KI-Richter, KI-Anwälte, KI-Gesetze – und wer studiert dann noch Jura?
Im Gespräch wagte Lundbæk ein Gedankenexperiment: Was passiert, wenn auf beiden Seiten einer juristischen Auseinandersetzung nur noch KI-Systeme gegeneinander argumentieren – und das Gericht selbst zur entscheidenden KI wird?
Wenn KI-Anwälte Schriftsätze generieren, KI-Richter entscheiden und KI-Gesetze entwerfen – was bleibt vom juristischen Diskurs als menschlicher Verständigungsleistung?
Lundbæk räumt ein: In autoritär regierten Staaten wie den VAE wird KI bereits im Bereich der Gesetzesformulierung eingesetzt. In Europa jedoch, so sein klares Plädoyer, müsse das Primat der menschlichen Urteilskraft gewahrt bleiben. Das Recht ist keine Rechenoperation, sondern ein Kompromissraum. Wer die Gesetzgebung vollständig technokratisiert, ersetzt Debatte durch Automatismus.
Und auch die Ausbildung müsse sich anpassen: Das Jurastudium der Zukunft braucht nicht weniger, sondern mehr Reflexion. Wer Jura studiert, muss nicht nur Paragraphen kennen, sondern auch Maschinen verstehen – und ihre Grenzen.
Kritisches Denken statt Click-to–Conviction
Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Erosion des kritischen Denkens in einer KI-dominierten Rechtswelt. Wenn Systeme wie ChatGPT, Google AI Overviews oder spezialisierte Legal Techs Ergebnisse liefern, die plausibel, aber nicht prüfbar sind – wie erhalten wir dann das Fundament unserer Urteilskraft?
Lundbæk sieht die Gefahr einer mentalen Entwöhnung: Wer sich zu lange auf scheinbar stimmige Ausgaben verlässt, verliert die Fähigkeit zur Quellenkritik. Rechtsstaatlichkeit basiert jedoch nicht auf Vertrauen in Systeme, sondern auf begründeter Kontrolle.
Deshalb müsse Transparenz – etwa über die Herkunft juristischer Aussagen, die verwendeten Quellen und die semantische Struktur der Argumentation – zwingender Standard werden. Nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Praxis.
Professor Frank H. Witt, KI Experte und Initiator des in Gründung befindlichen EdTechStart-Ups „Institute für Artificial Intelligence Research & Education (AIRE)“ in San Giljan (Malta) sieht in der Praxis von Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz und die korrespondierenden transnationalen Menschenrechte nicht mehr gewährleistet: „Nur wer sich eine Armada von Fachanwälten und Kanzleien leisten kann, hat – selbst in klaren Fällen – irgendwann Aussicht darauf, zu seinem Recht zu kommen. Das Vertrauen in das Rechtssystem basiert wesentlich auf der Hoffnung, dass es gelingt, einen Sachverhalt objektiv beurteilen zu lassen – dass Recht eben nicht von der Laune einzelner Richterinnen oder Richter oder wie im US-System vor allem von Einstellungen und der Zusammensetzung einer Jury abhängt. Aber diese Hoffnung ist vielfach Fiktion. Bias und systematische Ungleichbehandlung lassen sich empirisch belegen – quer durch viele Kategorien“, erläutert Witt.
Wenn man eine „menschliche Komponente“ im Rechtswesen überhaupt noch als Vorteil ansehen möchte, dann müsste sie durch KI zu gewährleistende digitale Totaltransparenz in Verwaltung und Justiz ergänzt werden – idealerweise auf Basis eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens und der Menschenrechte.
„Was aktuell diskutiert wird, ist bestenfalls weiße Salbe auf tödlich infizierten Wunden – und im schlimmsten Fall ein System, das durch die Interessen organisierter Berufsgruppen und Lobbyisten – allen voran der Juristen selbst – strukturell vergiftet ist“, resümiert Witt.
Demokratisierung braucht Souveränität
Legal AI kann zur Demokratisierung des Rechtsmarkts beitragen – nicht abstrakt, sondern konkret. Sie kann juristische Arbeit zugänglicher, effizienter und gerechter machen. Sie kann kleinen Akteuren Mittel in die Hand geben, die bisher den Großen vorbehalten waren. Und sie kann den Zugang zum Recht neu justieren: weg vom Volumen, hin zur Verständlichkeit.
Aber das gelingt nur, wenn wir die Systeme auf souveräremBoden errichten: europäisch, nachvollziehbar, auf die Normen unseres Rechtsverständnisses abgestimmt.
Legal AI ist kein Ersatz für das Recht, sondern ein Werkzeug seiner Erweiterung. Waffengleichheit ist keine Utopie mehr – sie ist möglich. Und sie beginnt nicht mit dem Gesetz, sondern mit dem Zugang zum Werkzeug.
Die wachsende Ungleichheit – auch vor Gericht – zwischen mächtigen Akteuren und weniger einflussreichen Bürgern oder Unternehmen vergiftet die Gesellschaft und beschädigt den transnationalen Rechtsraum. Die Ideale von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit (inkl. Schwesterlichkeit und Diversität) geraten erneut außer Reichweite. Was wir erleben, ist ein Rückfall in neo-feudale Strukturen – empirisch längst ein Thema der Sozialwissenschaft.
Soll KI hier emanzipatorisch oder gar revolutionär wirken, müssen sich Recht, Wirtschaft und Wissenschaft für echte Transformation öffnen. Der Code Civil war einst ein Meilenstein der Rechtsmodernisierung nach der Französischen Revolution – heute brauchen wir ein digitales Äquivalent. Entscheidend ist die Verfahrensmodernisierung: effizient, gerecht und technologisch fundiert.
Viele Diskussionen bleiben angesichts des Drucks und der technologischen Chancen zu zahm. Wir brauchen mehr Radikalität in der Vision: Von der Zukunft mit KI zurückdenken in die Gegenwart – nicht nur Schadensbegrenzung, sondern ein Aufbruch zur digitalen Renaissance.