Die Geister des Heiko Maas: Gesetzes-Stumpf, der neue Triebe zeugt #VDS

Totalüberwachung

Die „Vorratsdatenspeicherung“ wird vom Bundesjustizminister Heiko Maas in Orwellscher Neusprech-Machart als „Mindestspeicherpflicht“ betitelt. Das ist nachvollziehbar, weil der SPD-Politiker irgendwie noch seinen Arsch retten sein Gesicht wahren will. Aus dieser Nummer wird er als Ex-Gegner der VDS allerdings so einfach nicht mehr herauskommen. Das wusste schon der olle Goethe:

Und sie laufen! Naß und nässer
Wird’s im Saal und auf den Stufen.
Welch entsetzliches Gewässer!
Herr und Meister! hör mich rufen! –
Ach, da kommt der Meister!
Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.

Oder in den Worten von Christoph Kappes: GESETZES-STUMPF, DER TRIEBE ZEUGT

Jede Diskussion über den Umfang der erhobenen Daten sei viel zu kurz gesprungen.

„Warum soll die Speicherung von Handydaten bei Telefonaten inklusive der Geoposition erlaubt sein, Voice-Over-IP (Skype etc.) aber nur, wenn es eine Anschlussteilnehmernummer gibt? Warum sind Daten von SMSen zu speichern, nicht aber von Whatsapp? Was macht Telefonate gefährlicher als andere Kommunikationsformen? Wir sehen: Hier wird ein Gesetzes-Stumpf geschaffen, auf dessen Platte, sobald ein wenig Moos gewachsen ist, neue Sprosse wachsen werden. Der Stumpf ist eigens dazu aufgestellt. Gerade hinter der offenkundigen Lückenhaftigkeit der Regelung sieht man die nächsten Bedarfe schon hervorlugen. Ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals ein Grundrechtseingriff, der mit Sicherheitsbedürfnissen begründet wurde, offiziell zurückgebaut worden? Auch der ehrenwerte Hinweis auf den Richtervorbehalt und schwere Straftaten als Tatbestandsvoraussetzung ist wieder zu juristisch gedacht; sind die Daten einmal in der Welt, steht zu befürchten, dass sie auch angezapft werden – und dies keineswegs nur vom ‚ausnahmsweise‘ durch den Richter ermächtigten Organ.“

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen. Der unvollständige Gesetzes-Stumpf und seine Triebe rechtfertigen in kleinen Schritten eine Überwachungspraxis, die in den Sicherheitsapparaten schon längst praktiziert wird – eine Vermutung, die mir von Insidern gesteckt wurde. Es ist für das Bundesinnenministerium und die Sicherheitsbehörden sehr praktisch, dass es beim Einkauf des Staates Sonderformen des Vergaberechts gibt, die einer strengen Geheimhaltung unterliegen. Da können Aufträge freihändig vergeben werden und keine Sau schert sich darum. Es wird von Sicherheitsbehörden das Feinste vom Feinen an Überwachungstechnologie gekauft und Aufträge für Schnüffelsoftware vergeben, ohne sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen. Die Etats kann man in den Haushaltsplänen nur erahnen – mehr nicht. Ein nettes Aufgabenfeld für Hacker 😉

Beim Staatstrojaner habe ich das über fragdenstaat.de durchgespielt und ein nettes Versteckspiel des BMI ausgelöst. Da können alle Beteiligten das Unschuldslamm spielen. Am Schluss meiner Anfragen antwortete das BMI:

„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“

Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.

In seiner Analyse kommt Christoph Kappes zu einem trefflichen Resümee: Der Staat zündelt mit dem Feuer, gekleidet in einem Feuerwehranzug.

Oder in meinen bescheidenen Worten: Staatliche Institutionen agieren als Wolf im Datenschutz-Schafspelz.

Siehe auch:

BMJ: Neue Vorratsdatenspeicherung soll Standortdaten komplett speichern.

Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.