Die Chefs der Landesmedienanstalten haben sich laut FAZ auf ein gemeinsames Zeichen verständigt, um der NRW-Landesregierung zu bedeuten, dass ihre politische Einflussnahme zu weit geht.
“Das Zeichen besteht darin, dass die Direktoren der Landesmedienanstalten den Vorsitzenden ihrer Direktorenkonferenz, Jürgen Brautmeier, gebeten haben, diese Aufgabe für ein weiteres Jahr, bis Ende 2015, zu übernehmen. Das Votum erging einstimmig”, schreibt FAZ-Redakteur Michael Hanfeld.
Im NRW-Landesmediengesetz wurde ein Passus aufgenommen, dass der Direktor der Landesanstalt für Medien (LfM) künftig ein Jurist sein muss. Siehe auch den höchst merkwürdigen Paragraf 100 im Landesmediengesetz:
(1) Die Direktorin oder der Direktor wird von der Medienkommission für sechs Jahre gewählt. Die Direktorin oder der Direktor muss die Befähigung zum Richteramt haben.
“Das richtet sich ganz klar gegen den LfM-Direktor Brautmeier, der von Hause aus Historiker und Anglist ist”, so Hanfeld.
Zudem habe Brautmeier wohl das falsche Parteibuch, um die “Ziele” der Landesregierung in der neu geschaffenen „Stiftung für Partizipation und Vielfalt“ umzusetzen. Die Stiftung ist der LfM unterstellt und wird mit einem jährlichen Budget von 1,2 Millionen Euro aus dem Etat der LfM finanziert. Soll nun ein Parteisoldat der amtierenden Koalition an die Spitze gestellt werden, um die angestrebte “Presseförderung” in die richtigen Bahnen zu lenken?
Und warum sollte eine Chefin oder ein Chef der Medienaufsicht Jurist sein? Verwaltungsjuristen gibt es in Bundes- und Landesbehörden schon genug. Zudem ist jede Landesmedienanstalt mit Rechtsabteilungen und qualifizierten Justiziaren bestückt. Wie viel Vielfalt in der “Stiftung für Partizipation und Vielfalt” künftig drinsteckt, sollte man jetzt wohl etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Im medienpolitischen Streit um den Piratensender von Bundeskanzlerin Angela Merkel haben wir Brautmeier als äußerst kompetenten und offenen Gesprächspartner erlebt.
Es wäre schade, ihn wegen kurzfristiger und kurzsichtiger Parteibuch-Interessen der rot-grünen Landesregierung rauszudrängen. Ich bin mir auch nicht ganz so sicher, ob die Beschränkung auf Juristen bei der Besetzung der Leitungsfunktion einer Landesmedienanstalt verfassungskonform ist. Aber ich bin ja auch nur Volkswirt.
Vielleicht sollte die Landesregierung die “Stiftung für Partizipation und Vielfalt” in “Anstiftung zur Parteibuchwirtschaft und Einfalt” umbenennen.
Bei Bloggercamp.tv werden wir dieses Thema vertiefen.