Vom Nutzen und Nachteil des Ehegatten-Zitats @SprachPhilo #Brosius_Gersdorf

Es beginnt, wie so viele akademische Erzählungen: mit einem Satz, der schon einmal geschrieben wurde. Vielleicht von jemand anderem. Vielleicht vom Ehepartner. Vielleicht auch einfach von jemand, den man besonders inspirierend fand – so inspirierend, dass man ganze Passagen ungekürzt in die eigene Arbeit hinüberrettete. Rein rhetorisch natürlich. Ohne böse Absicht. Ohne Quellenangabe. Ohne Anführungszeichen.

Was für Außenstehende wie ein Versehen aussieht, ist in Wirklichkeit Methode: Die juristische Wissenschaft pflegt eine lange Tradition der kollektiven Denkwiederaufbereitung. Man nennt das dann „dogmatische Anschlussfähigkeit“. Oder: „Ich formuliere es mal leicht anders.“

In einem besonders bemerkenswerten Fall jüngerer Zeit scheint die geistige Nähe sogar den Standesbeamten nicht entgangen zu sein. Dissertation und Habilitationsschrift, eng beieinander. Nicht nur in der Themenwahl, sondern auch im Satzbau, in der Tonlage, in der Fußnotenarchitektur. Man fragt sich unweigerlich: Ist das noch Inspiration – oder schon Textgemeinschaft?

Natürlich ist das keine Schande. In juristischen Qualifikationsschriften ist es ohnehin schwer zu sagen, wo das eigene Denken beginnt und wo das Zusammenfassen endet. Der Duktus der Wiederholung hat Methode. Wer sich zu oft auf eigene Gedanken verlässt, riskiert die schlechtere Note. Wer hingegen elegant formuliert, was bereits gesagt wurde, aber möglichst so, dass es niemand merkt – der hat Karrierepotenzial.

Was auffällt: Die Ähnlichkeiten in der Struktur, der Aufbau der Argumente, die kunstvoll eingeflochtene Verfassungsdogmatik. Ganze Absätze wirken wie entfernte Zwillinge – getrennt durch ein paar Jahre, aber geeint im Geiste. Es ist wie bei alten Ehen: Man spricht irgendwann mit derselben Stimme.

Juristisch ist das alles natürlich unbedenklich. Schließlich wurde hier kein fremder Text kopiert – nur ein vertrauter. Und der ist, wie man hört, besonders gut. Warum also nicht darauf zurückgreifen? In der Familie teilt man doch alles: Hausrat, Lebensplanung – und offenbar auch Textbausteine.

Man stelle sich das in anderen Disziplinen vor: Der Ehemann schreibt einen Roman, die Ehefrau reicht fünf Jahre später denselben Plot bei einem Literaturwettbewerb ein – „nur leicht verändert“. In der Juristerei hingegen nennt man das „konzise Zusammenfassung der geltenden Lehre“ – und belohnt es mit einem Titel.

Das ist keine Täuschung. Das ist Tradition.

Bleibt die Frage: Warum fällt das eigentlich kaum jemandem auf? Vielleicht, weil juristische Arbeiten oft nur von jenen gelesen werden, die selbst schon welche geschrieben haben – also von Menschen mit einem hohen Maß an Empathie für das Verfahren. Oder mit einer gesunden Portion „Das machen doch alle so“.

Die Wahrheit ist: Viele juristische Dissertationen lesen sich wie Parlamentsprotokolle. Kennt man einen Absatz, kennt man alle. Und wenn sich dazwischen ein Satz verirrt, den man schon einmal irgendwo gelesen hat – ja mein Gott, wer will das beurteilen?

Ein letzter Hinweis an alle Nachwuchsjuristen: Wer noch auf der Suche nach einer Promotion ist, sollte sich früh umsehen. Am besten im eigenen Bücherregal. Oder in dem des Ehepartners. Dort findet man, was man braucht: eine solide Grundlage, ein paar gut geölte Argumente – und mit etwas Glück eine fertige Kapitelstruktur.

So geht das heute mit dem Doktorhut: nicht durch Erkenntnis, sondern durch Wiederverwertung.

Akademische Kreislaufwirtschaft, nennt man das wohl.

Entlastung?

Meine Anmerkung: Da gab es also dann im Hause BG keine zeitlichen Überschneidungen? Veröffentlichung ist nicht gleich Bearbeitung. Das zieht sich ja über mehrere Jahre hinweg.

Update – wichtiger Hinweis von Dr. Robot:

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.