
Als Wirtschaftsprüfer ist Thomas Bernhardt ständig mit regulatorischen Anforderungen konfrontiert. Ein wichtiger Aspekt davon ist die CSRD, die Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden, was noch aussteht. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor, sagte Bernhardt auf dem ersten Green Monday In Düsseldorf.
Neben der Richtlinie gibt es auch Berichtsstandards, die eine wichtige Rolle spielen. Diese sogenannten European Sustainability Reporting Standards sind umfangreich und umfassen etwa 260 Seiten. Sie enthalten 82 Pflichtangaben, die für den Nachhaltigkeitsbericht relevant sind, und über 1100 sogenannte Datenpunkte, die in den Bericht einfließen müssen.
Aber keine Sorge, nicht alle Datenpunkte sind für jeden Bericht relevant. Der Schlüssel liegt in der Wesentlichkeitsanalyse, die hilft, die Anzahl der Datenpunkte auf das Wesentliche für Ihr Unternehmen zu reduzieren.
Es gibt auch andere Rahmenwerke oder Verordnungen auf europäischer Ebene, wie die EU-Taxonomieverordnung, die für alle relevant ist, die einen Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend erstellen müssen.
Es gibt auch wichtige Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die europäische Version des Lieferkettengesetzes. Hier ist der deutsche Gesetzgeber vorausgeeilt, aber auf europäischer Ebene wird noch etwas folgen.
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist eine Herausforderung, aber es ist wichtig, Verantwortlichkeiten im Unternehmen zu definieren. Es ist sinnvoll, diese Verantwortlichkeiten von Anfang an festzulegen.
Die Berichtsstrategie ist ein weiterer wichtiger Aspekt.