Die EU-Kommission merkt an, dass es nicht möglich sei, sich aus einem wachsenden Abfallstrom „herauszurecyceln“

Kippen-Müll-Blumen-Kombi

Werden wir eine Mehrweg-Ökonomie in Europa. Und damit sind nicht nur Getränke gemeint. Die Europäische Kommission hat Ende 2022 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des EU-Verpackungsrechts vorgelegt. Es soll die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) durch eine Verordnung ersetzen, um eine einheitliche Umsetzung zu erreichen und den Binnenmarkt zu stärken. Die EU-Kommission verfolgt drei Ziele: die Vermeidung von Verpackungsabfall, den Aufbau hochwertiger Recyclingkreisläufe und die Schaffung eines gut funktionierenden Marktes für Sekundärrohstoffe durch Mindest-Rezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen. Mit dieser Initiative sollen drei miteinander verknüpfte Problemgruppen angegangen werden: das wachsende Aufkommen von Verpackungsabfällen in Verbindung mit einer Zunahme von Einwegverpackungen, einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem größeren Anteil von Kunststoffen am Verpackungsmix. Hindernisse für die Kreislauffähigkeit von Verpackungen, insbesondere die zunehmende Verwendung von Verpackungsdesign-Merkmalen, die das Recycling behindern, und die verwirrende Kennzeichnung von Verpackungen für die Sortierung durch den Verbraucher. Außerdem verhindern fragmentierte Märkte eine kosteneffiziente Abfallbewirtschaftung in einem Binnenmarkt. Das Downcycling und die geringe Verwendung von recycelten Inhalten in Verpackungen, was die Fähigkeit der EU einschränkt, die Verwendung von Neumaterialien in neuen Verpackungen zu reduzieren.

Der Entwurf fordert eine Reduzierung der jährlichen Pro-Kopf-Menge an Verpackungsabfall um fünf Prozent bis 2030, um zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Die Vergleichsbasis ist dabei das Jahr 2018. Diese Zielsetzungen seien notwendig, so die EU-Kommission, weil in den vergangenen Jahren die Menge an Verpackungsabfällen stärker gewachsen ist als das Recycling. Das Aufkommen hat den Angaben der Kommission zufolge in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 20 Prozent zugenommen und erreichte 2020 in den 27 EU-Staaten 79,3 Mio Tonnen, was einer Durchschnittsmenge von 177 kg pro Person entsprach. Bis 2030 wird ein Anstieg um weitere 19 Prozent erwartet, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Für Plastik wird sogar ein Zuwachs von 43 Prozent prognostiziert.
Die EU-Kommission merkt an, dass es nicht möglich sei, sich aus einem wachsendem Abfallstrom „herauszurecyceln“.

Damit die Vermeidungsziele erreicht werden können, setzt der Verordnungsvorschlag auf die Nachfüllung von Behältern und auf verbindliche Quoten für die Nutzung von Mehrwegverpackungen in bestimmten Anwendungsbereichen. Hat in der Gastro-Branche in Deutschland ja hervorragend geklappt – nicht.

Der EU-Vorschlag sieht zudem eine Pfandpflicht für die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Pfandsystemen für Einweg-Getränkeverpackungen ab Jahresbeginn 2029 vor. Betroffen sind Plastikflaschen und Metallbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu drei Litern. Die
Pfandpflicht gilt nicht für Wein, aromatisierte Weinprodukte, Spirituosen sowie Milch und Milchprodukte. Der Vorschlag fordert außerdem von den Mitgliedstaaten, sich zu „bemühen“, für Einweg-Glasflaschen, Getränkekartons und für wiederverwendbare Verpackungen Pfand- und Rücknahmesysteme einzuführen. Sie sollen außerdem sicherstellen, dass für Endverbraucher die Rückgabe von Mehrwegverpackungen ebenso bequem ist wie die von gleichartigen bepfandeten Einwegverpackungen. In Deutschland hat das Pflichtpfand für Einweg zu einer Abschwächung der Mehrwegquote auf unter
50 Prozent beigetragen. Der Handel stellt Rücknahmeautomaten auf und mehr nicht.

Und was ist los beim Plastikrecycling. Da soll wieder irgendetwas mit dem chemischen Recycling passieren ( Kritisiert wird bei solchen Verfahren der hohe Energieverbrauch. Zudem schwinde der Druck, sortenreine Verwertungsketten aufzubauen. Plastics Europe und die mit der Studie beauftragte Beratungsgesellschaft Deloitte betonen dagegen die Bedeutung des chemischen Recyclings auf dem Weg hin zur einer höheren Wiederverwertungsquote. 

Existierten Gelbe Tonnen, Plastik und Verbundverpackungen eigentlich schon im 19. Jahrhundert oder wie kam Friedrich Nietzsche zu der Ansicht, dass alles, was ist oder sein wird, schon einmal war? Die ewige Wiederkunft des Gleichen verfolgt Handel, Industrie und Entsorger schon seit seiner Geburt vor über 30 Jahren.

So verzehren sich die Schöpfer des Recycling über Gebühren-Preller, Trittbrettfahrer, Betrugsmodelle, Trickser und Fälscher. Ein jährlich ablaufendes Ritual der Eingeweihten. Der überschaubare Kreis von Tonnen-Philosophen ergeht sich mit Inbrunst in der Rezeption von Lizenzentgelten, Mengenströmen, Leichtverpackungen, Zertifikaten, Vollständigkeitserklärungen, Novellen der Verpackungsverordnung bis zum Verpackungsgesetz, Eigenrücknahmen, Branchenlösungen, haushaltsnahe Entsorgungssysteme (profan gesprochen: in der Regel Gelbe Säcke und Tonnen), Anfallstellen, Selbstentsorger, Gemeinsame Stelle, Vollzugsbehörden, Transportverpackungen, Umverpackungen, materialgleiche Nichtverpackungen, Wertstoff-Tonnen, rohstoffliche und werkstoffliche Verwertung, Reduktion in Hochöfen und Müllexporte (pardon: Wertstoffexporte) nach Asien, Bulgarien oder einfach das Meer.

Im Livetalk mit dem UBA-Präsidenten Dirk Messner geht es zum die zirkuläre Ökonomie. Bislang nur eine Illusion – also die Kreislaufwirtschaft.

 

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