Warum wir Merkel medienpolitisch weiter „besiegen“ müssen – Sessionvorschläge fürs #StreamCamp13

Hangouts Rundfunk? Wir halten dagegen
Hangouts Rundfunk? Wir halten dagegen

Über unseren medienpolitischen Tanz mit Kanzlerin Merkel über die rechtliche Einordnung von Livestreaming habe ich hier und auf dem Tweetcamp in Köln ausführlich berichtet. Als Merkel vorhatte, ein neues Dialog-Format via Hangout on Air zu starten, stellte ich die eigentlich harmlose Frage, ob denn unsere Regierungschefin auch über eine Rundfunklizenz verfügt.

Über den "Piratensender" der Kanzlerin
Über den „Piratensender“ der Kanzlerin
Danach gab es dann eine lustige Medienwelle mit Überschriften wie „Schwarzfunk Merkel“ oder „Piratensender der Kanzlerin“. Um für das Kanzleramt und das Bundespresseamt die Kuh vom Eis zu holen, einigten sich die Medienwächter auf die Einordnung von Streaming-Dienste wie Hangout on Air als „Abrufdienste“.

Entsprechend halten wir die für Bloggercamp.tv zeitlich befristete Sendelizenz, die uns die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausstellte, für überflüssig. Aber im Freistaat ticken die Uhren wohl etwas anders, weshalb Hannes Schleeh die BLM um eine Klarstellung bat. Auszug des Schreibens:

„In unserem heutigen Telefonat entstand der Eindruck, wir bräuchten für unser Projekt bloggercamp.tv eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung oder alternativ eine kostenpflichtige Sendelizenz für die Zeit nach dem 31.12.2013. Das entspricht wohl nicht ganz der Linie, die bei den Beratungen der ZAK im April zur Sprache kam. Damit Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf unser Projekt und ähnliche Projekte besteht, hätten wir gerne eine schriftliche Stellungnahme der BLM, warum diese der Ansicht ist, dass wir weiterhin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigen. Wir sind davon ausgegangen, dass mit den offiziellen Aussagen von Herrn Dr. Brautmeier und den Ergebnissen der ZAK-Sitzung vom 16.04.2013, die Herr Sohn vom Pressesprecher Dr. Peter Widlok am selben Tag erhalten hat, bundesweit Hangouts on Air nicht unter den Rundfunkbegriff fallen.“

Ein Schreiben der BLM soll uns in den nächsten Tagen erreichen. Das werden wir in einer Session beim StreamCamp vorstellen und mit Euch diskutieren. Zugleich produzieren wir das als Bloggercamp.tv-Sendung und zeigen den Session-Teilnehmern, mit welchem technischen Einsatz das abläuft. Tenor der Session:

Warum wir auch künftig die Kanzlerin medienpolitisch besiegen müssen.

Ist Euch eigentlich bekannt, dass im Freistaat Bayern auch rundfunkrechtlich die Uhren anders gehen? Steht bei Wikipedia:

Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Lizenzierung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann.

Weitere StreamCamp-Sessionvorschläge folgen. Bin auf Eure Ideen gespannt 🙂

Wer noch keine Tickets fürs StreamCamp am 16. und 17. November hat, sollte schnell noch zuschlagen.

Krümelmonster, besiegte Kanzlerin und viele Tweets #tck13

Tweetcamp in Kölle

Drei Tage Technologiekonferenz in Wien – schon spannend. Dann zwei Tage Tweetcamp in Kölle – noch spannender. Tolle Sessions, interessante Gespräche und viele Ideen für neue Projekte mitgenommen.

Eindrucksvoll fand ich die Vorstellung des Startup-Unternehmens tame.it, gegründet von jungen Journalisten, die erkannt haben, welche Kraft Twitter für die redaktionelle Arbeit entfaltet und wie wichtig Recherchetools sind, um noch mehr aus dem Twitter-Strom herauszuziehen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass so ein Unterfangen nicht von großen Verlagen kommt, die immer noch an der Wirkung der 140-Zeichen-Maschinierie zweifeln. Torsten hat das mit der Tweet-Quote der Tagung von Netzwerk-Recherche verglichen.

Die haben weitaus weniger getwittert als die Tweetcamper, obwohl bei der journalistischen Fachtagung wesentlich mehr Teilnehmer waren. „Journalisten sollten auf diesem Feld viel aktiver sein“, so Tame-CCO Torsten Müller.

Aufschlussreich waren auch die Ausführungen @schnodderpepe über Filme im Netz. Nicht nur die Produktionen seiner eigenen Agentur, sondern die Möglichkeiten für Unternehmen und sonstige Organisationen, mit gut gemachten Videoproduktionen wesentlich mehr Resonanz zu erzielen als mit den weichgespülten Werbefilmchen fürs Fernsehen.

Die Resonanz kann via Youtube und Co. wesentlich präziser gemessen werden als mit den Schummel-Reichweitenquoten der so genannten werberelevanten Zielgruppe von Menschen zwischen 14 und 49 Jahren.

Erfrischend offen gingen die drei Online-Redakteurinnen des Kölner Stadt-Anzeigers mit den Tops und Flops ihres Hauses auf Twitter um.

Es entwickelte sich eine sehr kritisch-konstruktive Debatte mit dem Plenum über den Umgang der klassischen Medien mit Twitter.

https://twitter.com/timoschca/status/345868920349138944

Ich selbst hatte mich am ersten Tag spontan zu einem kleinen Vortrag entschlossen – ohne große Vorbereitungen: Ein (inzwischen gelöschter) Tweet eines CDU-Beraters und seine Folgen – Wie wir Merkel besiegten.

Wer den Fall noch einmal Revue passieren lassen möchte, hier die Chronologie der Ereignisse Anfang April:

Merkel-Hangout und Sendelizenz: Was als harmloser Tweet begann und in einer 007-Debatte eskalierte.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen.

Live-Hangouts sind eher Abrufdienste und kein Rundfunk #MerkelHangout.

Weitere Berichte zum Tweetcamp (ohne Garantie auf Vollständigkeit):

#nr13 und #tck13: Journalismus und Twitter

tweetCamp 2013: In den Herzen der Nerds

Tweetcamp Köln – Tag 1

#TCK13: RECAP VOM TWEETCAMP 2013 IN KÖLN

tweetCamp: Das Barcamp zum Thema Twitter war ein voller Erfolg.

Besonders aktiv war Thomas Riedel aka Droid Boy @boydroid, der einen Großteil der Sessions live ins Netz gestreamt hat via Hangout on Air.

Live-Hangouts sind eher Abrufdienste und kein Rundfunk #MerkelHangout

Merkel-Hangout-Mashup

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) haben heute in Stuttgart getagt und sich mit dem für den 19. April geplanten Live-Hangout von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschäftigt. Einen Handlungsbedarf sieht die Medienaufsicht nicht, da es sich bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, eher um Abrufdienste handelt.

Selbst die Formulierung einer optionalen Reichweite von mindestens 500 Zuschauern, die in der Checkliste der Landesmedienanstalten festgelegt ist, reiche nicht aus, um solche Sendungen als Rundfunk einzustufen. Hier sieht man eher Änderungsbedarf bei der Checkliste.

Die Medienaufsicht wird nicht aktiv eingreifen mit Genehmigungsnotwendigkeiten, sondern die Entwicklungen im Netz beobachten. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst.

Da wohl eine digitale Medienordnung noch einige Zeit auf sich warten lässt, sollten vernünftige Zwischenlösungen gefunden werden. Im Interview mit dem Bloggercamp sprach sich Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender von ZAK und DLM, für eine abgestufte Prüfung aus:

„Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen”, so Brautmeier.

Also braucht sich derzeitig keiner in der Netzszene ernsthaft Gedanken über eine Rundfunklizenz für Streaming-Dienste wie Hangout on Air zu machen. Das Ganze eher als Abrufdienste einzustufen, halte ich für eine sinnvolle Lösung – egal, ob Ausstrahlungen nun einmalig oder regelmäßig stattfinden. Und Beobachtung statt restriktiver Eingriffe scheint mir ebenfalls ein probates Mittel zu sein.

Den Rundfunkstaatsvertrag in eine digitale Medienordnung zu verwandeln, dürfte wohl einige Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Devise von Brautmeier zu begrüßen. Die Dinge laufen lassen und dann nachschauen.

Die Streaming-Revolution kann also jetzt durchstarten 🙂

Zudem wurde auch noch eine Sendung von RTL 2 beanstandet. Trifft die Richtigen….

#MerkelHangout ist Thema der Medienaufsicht am Dienstag

Merkel-Hangout-Mashup 2

Zur Beratung der Medienaufsicht über die Liveübertragung eines neuen Onlineformats von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag, sagte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), im Bloggercamp-Interview:

„Wir dürfen jetzt nicht die Community dafür bestrafen, dass die Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Wir müssen da wirklich praktikable Lösungen finden. Da müssen wir in der Tat an den Kriterien arbeiten. Was wir wirklich für so relevant halten, sage ich jetzt mal verkürzt, das wir sagen, dass muss eine Rundfunklizenz haben.
Also ich rede die ganze Zeit von abgestufter Regulierung. Dass ein klassischer Fernsehveranstalter eine Lizenz braucht, ist unbestritten. Dass aber der einzelne Blogger, die einzelne Gruppe, die natürlich wirken möchte, aber faktisch nicht wirkt, weil sie zu klein ist. Das wir die unterschiedlich behandeln müssen, solange sie so klein ist, ist ganz klar.
 Da bin ich voll bei Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg), wenn er sagt all diese Dinge die passen nicht mehr mit unserem Recht zusammen.
Das müssen wir novellieren und in der Zwischenzeit müssen wir praktikable Lösung finden.
Er geht ja auch so weit zu sagen, wir müssen uns darüber unterhalten, was Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, von Parlamenten und von Regierungen ist. Wir müssen uns darüber unterhalten wie weit geht das? Wir müssten eigentlich hin von einer ex-ante Regulierung, also dass ich vorher alles reguliert und geregelt haben will, hin zu einer ex-post Regulierung. Ich schaue erst einmal, was passiert und ob was falsch gelaufen ist. Erst dann sollten Nachsteuerungsmechanismen greifen. Das wäre mir viel lieber als alles andere.“

Das Bloggercamp-Sendeformat zähle zu den Pionieren und habe die Medienaufsicht zum Diskutieren gebracht. „Wir haben an diesem Fall auch gemerkt, dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir jeden Schüler, der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger, die Veranstaltungen übertragen wollen, direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt“, so Brautmeier.

Die Sitzung von ZAK und DLM beginnt am Dienstag um 10:30 Uhr.

Die komplette Abschrift der Bloggercamp-Sendung mit ZAK-Chef Jürgen Brautmeier hat Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh in mühevoller Arbeit erstellt: http://schleeh.de/dr-brautmeier-verleiht-bloggercamp-pionierstatus-medienrecht-nicht-mehr-zeitgemaess/

Wichtig, um die Entscheidungen der Medienaufsicht am Dienstag mit den Äußerungen des ZAK-Chefs im Bloggercamp abzugleichen 😉

Siehe auch:

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier.

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier

Im Bloggercamp-Gespräch hat sich heute Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) für sinnvolle Übergangsregelungen bei der Bewertung von Liveübertragungen ins Netz über Dienste wie Hangout on Air ausgesprochen. „Wir dürfen die Community nicht dafür abstrafen, dass die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr zeitgemäß sind.“

Brautmeier sprach sich beim Streit um die Bewertung des Hangout-Projektes von Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine abgestufte Regulierung aus. „Das ein klassischer Fernsehsender eine Rundfunklizenz braucht, ist wohl unbestritten. Bei einem einzelnen Blogger oder einer Gruppe muss es zu einer anderen Behandlung kommen. Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen“, so Brautmeier. Mechanismen zur Nachsteuerung wären ihm viel lieber als alles andere.

Am Dienstag auf der Konferenz von ZAK und DLM wird diese Frage ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Bin gespannt, auf was sich die Landesmedienanstalten einigen werden. Klar ist nur, dass die Frage der Einmaligkeit von Hangouts als Kriterium nicht ausreicht, um zu entscheiden, ob Streaming-Formate nun Rundfunk sind oder nicht.

Heute dreimal #Bloggercamp: Rettungsanker für Merkel’s Hangout, netzpolitische Provinz und Panels, die die republica nicht wollte

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und dem Hofknicks vor Klientelinteressen geht, errichten die liebwertesten Gichtlinge der Politik ganz schnell mal Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernen in 007-Manier ärgerliche Barrieren, wie beim Merkel-Hangout, oder schalten auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste. Richard Gutjahr hat es beim Digitalen Quartett auf den Punkt gebracht: Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Funktionären mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten. Soweit die Einleitung meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Um so spannender werden heute unsere drei Bloggercamp-Sendungen laufen. Ein anstrengendes Programm – aber höchst abwechslungsreich.

Wir starten von 16:30 bis 17:00 Uhr: Merkel Hangout: Rettung in letzter NOT? Gespräch mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Dann folgt eine virtuelle Kaffeepause.

Von 18:30 bis 19:00 Uhr behandeln wir mit Jannis Kucharz vom Blog netzfeuilleton.de Einblicke in die netzpolitische Provinz.

Und von 19:30 bis 20:00 Uhr stellt uns Anja C. Wagner von ununi.tv Panels vor, die die republica nicht wollte, die aber in einer Vorveranstaltung via Hangout on Air doch noch zum Leben erweckt werden.

Alle drei Bloggercamp-Sessions werden natürlich live über den Streaming-Dienst Hangout on Air auf unserem Blog „Vernetzt Euch“ übertragen. Hashtag für Zwischenrufe während der Sendungen wie immer #bloggercamp

Wir hören und sehen uns hoffentlich.

Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue „Geschäftsstrategie“ der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen „DSL-Spielregeln“.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen

Merkel-Hangout-Mashup 2

Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können.

Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.

Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin.

Am Freitag überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier.

„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.

Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.

„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.

Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:

„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.

Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.

„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.

Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.

Am Mittwoch, um 18,30 Uhr diskutieren wir den Streit über den Hangout der Kanzlerin in unserer Bloggercamp-Sendung weiter. Wer dabei sein möchte in der Gesprächsrunde, möge sich rechtzeitig bei uns melden.

Merkel-Hangout und Sendelizenz: Was als harmloser Tweet begann und in einer 007-Debatte eskalierte

Das Hangout-Lizenzgefecht

Ich bekenne mich schuldig. Am Mittwochnachmittag stellte ich über Twitter eine harmlose Frage, die eigentlich eher als kleine Scherzeinlage gedacht war:

Daraufhin kam ziemlich schnell die Antwort eines Politberaters, die ich Euch leider nicht mehr als Tweet darstellen kann. Sie wurde wohl gelöscht oder ist in der Unendlichkeit des virtuellen Universums verschwunden:

@gsohn sage nur: 007.

007 als Maßstab für die Bundeskanzlerin? Wie isses nur möglich? Reden doch die digital überforderten Politikerinnen und Politiker immer von der Notwendigkeit, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.

Auf die 007-Replik folgte dann die Ankündigung meiner Presseanfrage bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Was dann so alles folgte, dürfte ja bekannt sein.

Was das bedeutet, bekommt nun auch die Kanzlerin mit ihrem Hangout-Projekt zu spüren – sozusagen als Hüterin des medien- und netzpolitischen Dilettantismus in Deutschland. Wenn man mal die klassischen Fernsehanstalten ausnimmt, macht niemand Rundfunk beim Einsatz des Streaming-Dienstes von Google.

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Nicht das Bloggercamp, nicht das digitale Quartett oder sonstige Formate, die live ins Netz gestreamt werden. Auch die Notwendigkeit einer Lizenzpflicht ist idiotisch. Das hatte in analogen Zeiten vielleicht noch eine Berechtigung, als die Sendeplätze technisch begrenzt waren und die Medienanstalten gehalten waren, ein Verfahren zur Zuteilung von Sendeplätzen zu organisieren. Im Internet macht das keinen Sinn. Deshalb sollte auch der Rundfunkstaatsvertrag noch nicht mal ansatzweise auf Aktivitäten im Netz angewendet werden.

Darum geht es bei dem Streit, den wir am Mittwoch im Vorfeld unserer Bloggercamp-Sendung angezettelt haben. Schlafende Hunde konnten wir dabei gar nicht wecken. Die waren auch vorher schon recht wachsam und kläfften munter über die Einordnung von Netz-Kommunikation in ein Regelwerk aus den Glanzzeiten von Wim Thoelke. Vielleicht bequemen sich jetzt Merkel und ihre Kollegen in den Bundesländern zu einer Reform des Medienrechts.

Ich werde das am Mittwoch in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ aufgreifen. Eure Meinungen würde ich wieder gerne über Interviews einfangen. Ist bis Dienstag so gegen 14 Uhr möglich.

Lesenswert der Beitrag meines Bloggercamp-Kollegen Hannes Schleeh: Sendelizenz für die Kanzlerin? – Auf einmal hat es ZAK gemacht!