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Re­vo­lu­ti­on im Kar­tell­recht: Neue Instrumente zur Regulierung der Tech-Riesen #DigitalXAdhoc​ – Live-Talk mit @haucap am Donnerstag um 14 Uhr

Die Co­ro­na-Pan­de­mie und ih­re Fol­gen, die Län­ge und Tie­fe des Lock­downs und die rich­ti­ge Impf­stra­te­gie be­herr­schen auch die wirt­schafts­po­li­ti­schen De­bat­ten. An­de­re Er­eig­nis­se von bahn­bre­chen­der öko­no­mi­scher Be­deu­tung wer­den so die­ser Ta­ge leicht über­se­hen.

Aber: Der Bun­des­tag hat nach fast drei Jah­ren po­li­ti­scher Dis­kus­sio­nen so et­was wie ei­ne Re­vo­lu­ti­on im Kar­tell­recht be­schlos­sen: Durch die zehn­te No­vel­le des Ge­set­zes ge­gen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen kann das Bun­des­kar­tell­amt nun gro­ßen di­gi­ta­len Platt­for­men mit über­ra­gen­der markt­über­grei­fen­der Be­deu­tung für den Wett­be­werb – das sind pri­mär die so­ge­nann­ten Ga­fa-Kon­zer­ne Goog­le, Ama­zon, Face­book, App­le – viel leich­ter kla­re An­sa­gen ma­chen.

“Müs­sen bis­her müh­se­lig Markt für Markt die Wett­be­werbs­ver­hält­nis­se ana­ly­siert wer­den, um dann zu er­mit­teln, ob ir­gend­wo ein Fehl­ver­hal­ten der Platt­form vor­liegt, wird der Spieß nun um­ge­dreht. Das Bun­des­kar­tell­amt kann gro­ßen Platt­for­men wett­be­werbs­wid­ri­ge Ver­hal­tens­wei­sen von vorn­her­ein un­ter­sa­gen. Soll­te das Ver­hal­ten doch wett­be­werbs­kon­form sein, liegt es nun an der Platt­form, den Ge­gen­be­weis an­zu­tre­ten. Das spart viel Zeit, und man muss nicht erst war­ten, bis das Kind in den Brun­nen ge­fal­len ist, um Ret­tungs­ak­tio­nen ein­zu­lei­ten. Mit die­ser Mo­der­ni­sie­rung des Kar­tell­rechts ist Deutsch­land Vor­rei­ter, auch wenn wir sonst in vie­len Be­rei­chen der Di­gi­ta­li­sie­rung hin­ten­ dran sind. Die EU-Kom­mis­si­on hat erst im De­zem­ber mit dem ‘Di­gi­tal Mar­kets Act’ ers­te Vor­schlä­ge für ähn­li­che Än­de­run­gen des Eu­ro­pa­rechts vor­ge­legt. Bis die um­ge­setzt wer­den, dürf­ten aber min­des­tens drei wei­te­re Jah­re ver­ge­hen. Da­her ist es gut, dass Deutsch­land bei der Di­gi­ta­li­sie­rung nun we­nigs­tens im Kar­tell­recht vor­an­geht”, kommentiert Professor Justus Haucap den Beschluss des Bundestages.

Was bedeutet das für den Mittelstand, für die Wirtschaft in Europa und Deutschland, für die Wettbewerbspolitik? Wir diskutieren das am Donnerstag im DigitalXAdhoc-Format mit Justus Haucap. Er ist seit 2009 Professor für Volkswirtschaftslehre und war von Jahresbeginn 2015 bis Ende 2018 Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er ist Gründungsdirektor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) und war von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission. Seit 2019 ist er federführender Herausgeber der Perspektiven der Wirtschaftspolitik. Mitdiskutieren über die Chat- und Kommentarfunktonen von YouTube, Facebook und Co.

Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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