Man schlägt den Sack und meint den Esel? Zur BGH-Entscheidung über das Einbetten von Videos

hangout_snapshot_0 Netzpolitik

Ich gehe noch einmal auf die Informationen des Bundesgerichtshofes zur urheberrechtlichen Problematik des Einbettens von Youtube-Videos. In einigen Reaktionen auf die Verlautbarungen des BGH zum Verkündungstermin des Urteils am 16. Mai ist ja etwas beschwichtigend angeführt worden, dass es ja um ein Video geht, dass wohl ohne Zustimmung der Klägerin bei Youtube hochgeladen und dann von Konkurrenten eingebettet wurde. Die Frage ist nur, ob die Beklagten „nur“ das Video der Konkurrenzfirma auf der eigenen Website veröffentlicht oder auch aktiv den Film der Klägerin auf Youtube gebracht haben.

Das geht aus der schriftlichen Erklärung, die man auf der Website des BGH zu diesem Fall abrufen kann, nicht hervor. Die Geschäftsstelle des 1. Senats des BGH verweigerte mir gegenüber weitere Angaben, um das etwas differenzierter darstellen zu können. Dabei hatte ich nur eine Verständnisfrage, aber Verständnisfragen beantwortet der BGH nicht – zumindest die Dame der Geschäftsstelle, die ich telefonisch kontaktierte nach dreimaligem Weiterverbinden und ziemlich nerviger Warteschleifen-Musik.

Insofern sieht es netzpolitisch schon etwas ernster aus, denn der BGH behandelt wohl nur das Framing – also das Einbinden von Youtube-Videos auf externen Websites. Hier der BGH-Text.

Verhandlungstermin: 18. April 2013 = Verkündungstermin: 16. Mai 2013

I ZR 46/12 (Framing)

LG München I – Urteil vom 2. Februar 2011 – 37 O 15777/10
OLG München – Urteil vom 16. Februar 2012 – 6 U 1092/11

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die bereits über andere Internetangebote abrufbar sind, in sein eigenes Internetangebot im Wege des „Framing“ einbindet.

Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.

Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Die Klägerin hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, das „Framing“ stelle kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, weil sich das von den Beklagten eingebundene Video nicht in deren Zugriffssphäre befinde.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Ende des BGH-Textes.

Was heißt das in der Konsequenz? Muss ich mich vor dem Einbinden fremder Videos darum kümmern, ob das Filmmaterial urheberrechtlich sauber ist?

Stehe ich dann nicht mit einem Bein im Sperrfeuer der Abmahnindustrie?

Erleben wir in Deutschland ein weiteres Kapitel digitaler Mittelmäßigkeit, wo mit einer urheberrechtlichen Allzweckkeule die Grundidee sozialer Netzwerke kaputtgeschlagen wird?

Fragen, die wir morgen in unserer Bloggercamp-Sendung aufgreifen werden. Konkrete Infos über die Diskussionsrunde folgen noch. Wer an der Sendung als Talkgast mitwirken und sich zur Rechtsproblematik äußern möchte, ist herzlich eingeladen. Am besten mich oder Hannes Schleeh kontaktieren. Wenn möglich heute schon.

Zur Zerschlagung der Netzneutralität durch die neue DSL-Tarifpolitik der Telekom werde ich mich natürlich auch noch äußern. Habe gerade mit dem Sprecher der Bundesnetzagentur telefoniert. Muss noch ein wenig recherchieren.

Die Rolle von Newsfeeds für die Erzeugung neuen Wissens im Arbeitsprozess

Deutschlands Blogger: ein Projekt (updated)

Prima Projekt.

Netzpolitik jenseits von Markt und Staat: Kappes, Röpke und der Code for Gemany

Christoph Kappes

Philip Banse und Jürgen Kuri diskutierten im c’t Online-Talk von Deutschlandradio Wissen mit Christoph Kappes und Falk Steiner über den Stand der Netzpolitik. Ein Spannungsbogen vom Klagelied der Alpha-Tiere der Netzgemeinde über das eigene Scheitern beim Widerstand gegen das Leistungschutzgesetz bis zum Plädoyer für einen neuen Realismus bei der Durchsetzung von politischen Zielen der Netzbewegung.

Internetunternehmer Christoph Kappes konkretisierte im letzten Teil der Diskussionsrunde seine programmatische Schrift „Code for Germany“ und profiliert sich so langsam zum Wilhelm Röpke der Netzbewegung.

Exzellentes Buch über Röpke

Er will mit kleinen Schritten die Möglichkeiten der digitalen Transformation stärker an die Lebensrealität der Menschen bringen.

Nicht die Antwort auf die großen Fragen im netzpolitischen Diskurs seien entscheidend, nicht die Abstraktion und nicht der theoretische Überbau, sondern das konkrete Handeln.

„Warum muss es immer ‚Wir‘ sein, Prozesse oder Parteien. Lass doch die Leute verteilt arbeiten. Die einen bauen Spendenportale mit einem bestimmten Payment-Mechanismus. Die anderen kümmern sich um Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken oder programmieren Systeme für Dienstleistungen in der Nachbarschaft zur Kinderbetreuung.“

In den vergangenen Jahre habe es bei Kappes eine Drehung gegeben. Man sollte nicht nur theoretisieren, sondern auch mehr „machen“. Impulse sollte man jenseits vom öffentlich-rechtlichen und privaten Eigentum setzen. Als dritte Variante favorisiert Kappes die Form des Gemeingutes. Allen sollte die Möglichkeit geboten werden, digitale Güter zu nutzen. Anders als bei physischen Gütern müsse man sich auf diesem Feld nicht mit dem Problem der Übernutzung herumschlagen. Kappes brachte das Beispiel der Weide, die irgendwann von Kühen leergefressen wird.

„Das ist bei digitalen Gütern strukturell nicht möglich. Sie können beliebig häufig kopiert werden und das Original bleibt trotzdem erhalten.“

Das sei ein großer Vorteil für digitale Gemeingüter. Er fordert ein nationales Programm, um solche Aktivitäten zu entfalten und vor allem hieraus neue Software-Komponenten oder kulturelle Techniken zu entwickeln, die im nächsten Schritt dann wiederum allen zugute kommen: Einzelpersonen, der „Netzgemeinde“, aber auch Unternehmen, NGOs und dem (e)-Government.

„Ich hätte angesichts der Beträge, welche die Gemeinschaft für Unterhaltung und physische Infrastruktur aufwendet, überhaupt keine Hemmungen, für ‚Code for Germany‘ eine Milliarde Euro für den Zeitraum von drei Jahren anzusetzen“, so Kappes.

Aber woher kommt die Kohle und wer entscheidet über digitale Projekte? Da sind wir dann wieder mitten in haushaltspolitischen Machtkämpfen und der Bedienung von Klientel-Interessen. Das sollte allerdings kein Hinderungsgrund sein, das politische Personal zu fordern, um vernünftige und zukunftsfähige Konzepte für eine vernetzte Gesellschaft und Ökonomie anzustoßen, statt auf IT-Gipfeln sich jovial auf die Schenkel zu klopfen und das Versauern als Megabit-Gesellschaft mit rhetorischen Leerformeln zu überspielen.

Jeder sollte mit kleinen Schritten vorangehen. Nicht nur kritisieren, sondern Projekte anstoßen. Es müssen ja nicht immer staatliche Haushaltsmittel sein, die in solche Gemeingut-Initiativen gesteckt werden. In Deutschland gibt es eine breite Genossenschaftsbewegung, die man für digitale Initiativen aktivieren könnte. Oder über Crowdfunding, was ich viel sympathischer finde.

Als kleinen netzpolitischen Erfolg könnte man auch unsere Konfrontation mit dem Kanzleramt werten, die zumindest die Aufseher in den Landesmedienanstalten dazu gebracht hat, Live-Hangouts von Bloggern, Vereinen, Initiativen und Unternehmen nicht mehr mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu traktieren und einfach in Ruhe zu lassen. Hier haben wir das Umfeld von Merkel mit der eigenen alternativlosen Parole „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ in Verlegenheit gebracht.

Das Ergebnis kommentierte dpa mit den Worten:

„Im Gegensatz zur Kanzlerin musste sich Obama keine Minute lang mit der Frage beschäftigen, ob der Auftritt bei Google nicht als ein (verbotener) Staatsfunk oder eine lizenzpflichtige Rundfunksendung zu betrachten ist. Diese Frage hatte der Bonner Blogger Gunnar Sohn aufgeworfen, nachdem die Bundesregierung den Google Hangout angekündigt hatte. Doch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen keinen Handlungsbedarf.“

Auch kleine Blogger wie Hannes Schleeh und meine Wenigkeit können ein wenig an den netzpolitischen Stellschrauben drehen. Man muss nur energisch genug sein. Es ist das Ergebnis einer Arbeit, die sich über acht Monate erstreckte. Und das Ergebnis ist für die Hangout-Community sehr zufriedenstellend.

Bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, handele es sich eher um Abrufdienste, ließ ZAK-Chef Jürgen Brautmeier den Blogger wissen, obwohl der Chat auch live übertragen wird.

Die Analogie zum Ökonomen Wilhelm Röpke klärt sich durch die Lektüre meines folgenden Beitrages: Jenseits von Angebot und Nachfrage: Warum die Ökonomenzunft politischer werden muss.

Michael Seemann plädierte im ichsagmal-Interview für eine Anstalt des öffentlichen Rechts, um Netzprojekte zu finanzieren:

„Wir müssen jetzt an die Ressourcen ran. Wir sehen das im Werbemarkt, der sich immer mehr ins Internet verlagert. Das ist ein natürlicher und guter Prozess. Warum verschieben sich dann nicht auch die Ressourcen in den öffentlich-rechtlichen Kategorien ins Netz? Die Rundfunkgebühren überschreiten in diesem Jahr die Schwelle von zehn Milliarden Euro. Da könnte man überlegen, was man von diesem Geld für den Ausbau von Infrastrukturen, für neue journalistische Konzepte oder für offene Strukturen im Internet ausgeben könnte. Man könnte eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die nichts anderes macht als Open-Source-Projekte zu finanzieren.“

Dafür würde ja schon eine Milliarde Euro pro Jahr ausreichen. Wenn der Markt nicht für freie Web-Strukturen sorgt, müssten eben größere Anstrengungen mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten an den Tag gelegt werden.

Die Propaganda der Sicherheitsgichtlinge

Sicherheitsgichtlinge

Die Rabulistik der Vertreter eines sicheren und starken Staates ist immer gleich. Und es sind die üblichen Verdächtigen, die jedes Ereignis nutzen, um für mehr Kontrollen und Überwachung zu plädieren. In der Regel kommen sie aus der CSU und meistens heißen sie Uhl, Herrmann und Friedrich. Terroranschläge wie in Boston sind widerlich und für die betroffenen Menschen grausam. Offene Gesellschaften sind angreifbar und verletzlich. Aber es sind singuläre Ereignisse, die nicht für eine Demontage von Freiheitsrechten instrumentalisiert werden sollten.

Politisch funktioniert das in Deutschland leider wie ein Uhrwerk – demoskopisch ist das sehr gut erforscht. Je dramatischer die Sicherheitslage dargestellt wird, desto einfacher ist es möglich, unter Berufung auf die Sicherheit einen großen Teil der Bevölkerung von der Notwendigkeit massiver Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen zu überzeugen. Allensbach hat folgende Frage gestellt: „Einmal unabhängig davon, ob das tatsächlich verboten ist oder nicht: Was meinen Sie, was sollte der Staat in jedem Fall verbieten, wo muss der Staat die Menschen vor sich selbst schützen?“

Rund 60 bis 80 Prozent nennen eine ganze Latte an Verboten, die weiter gehen als derzeit vom Gesetzgeber gewünscht. Selbst vom Grundgesetz garantierte elementare Grundrechte werden dann infrage gestellt, sobald der Eindruck entsteht, dass ihre Einschränkung der Verwirklichung größerer Sicherheit dienen könnte. Genau diese Instinkte bedienen die politischen Sicherheitsgichtlinge.

Die Adepten des Schnüffelstaates, des Schutzes und der totalen Fürsorge bedienen sich aus der semantischen Trickkiste von Thomas Hobbes: Der Mensch ist per se böse und gefährlich. Und Gefährlichkeit impliziert Herrschaftsbedürftigkeit. Freiheit kann es nicht ohne Risiko geben, stellte hingegen Max Weber fest.

Wer Freiheit vom Risiko verspricht, betreibt einen Kult der Sicherheit. Doch wer frei von Risiko leben will, gewinnt keine Sicherheit, sondern opfert seine Freiheit.

Siehe auch:

Die Widerwärtigkeit des Hans-Peter Uhl.

Bestandsdatenauskunft: Bundesrat-Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zu Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.

Anschlag in Boston: FBI hatte Tamerlan Zarnajew schon 2011 im Visier.

Innenminister Friedrich für mehr Videoüberwachung in Deutschland.

Jetzt live: Merkel-Hangout-Mashup im #Bloggercamp


Wir diskutieren die Livesendung der Kanzlerin via Hangout on Air.

Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube

Kultur des Teilens in Gefahr

Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das berichtet tagesschau.de. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden. Willkommen in einem neuen Kapitel der Hausmeister Republik Deutschland.

„Der BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im ‚Einbetten‘ von YouTube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte. Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten“, so tagesschau.de.

Warum lädt der Kläger seine Videos dann bei Youtube hoch, macht sie öffentlich und teilbar?

Wenn aus diesem Einzelfall das Einbetten von Youtube-Videos in Frage gestellt wird, schwindet die Essenz des Kopierens und Teilens. Das wäre ein harter Schlag. Das Urheberrecht in Deutschland erweist sich immer mehr zum Totengräber eines offenen Netzes. Besonders die unendliche Reproduktion von Inhalten macht den Charme des Social Webs aus. Wer Videos wie exklusive Ware behandeln will, soll zu Hause Dia-Vorträge halten oder zu Filmabenden einladen. Er könnte ja auch auf Youtube in den Privatmodus gehen und nur ausgewählten Nutzern den Zugriff einräumen. Alles auch ohne ärgerliche Gerichtsklagen möglich. Aber man will eben auch Öffentlichkeit erzielen, aber gleichzeitig die Einbettung verhindern – ziemlich widersprüchlich.

Update 15:00:

Tagesschau.de hat es wohl arg verkürzt dargestellt. Es geht wohl in erster Linie um das widerrechtliche Hochladen eines Videos. Das werde ich aber nächste Woche bei der BGH-Pressestelle in Erfahrung bringen. Im Bloggercamp werden wir uns auf alle Fälle damit auseinandersetzen.

Dino-CIO oder Fachabteilung: Wer gewinnt, wer verliert?

Den Atem des Gedichtes spüren: Zweiter Teil des Iceland Review-Interviews

Gespräch mit dem Island-Kenner Wolfgang Schiffer.

Über Shitstorms und Schönwetter-Kommunikation

Ausgeschnauzt

Proteststürme in sozialen Netzen seien Alltag geworden, weswegen viele Opfer zunehmend professionell und gelassen darauf reagieren. Es werde Zeit, dass die Kritiker sich dem anschließen, so das Plädoyer von Jürgen Vielmeier in einem Beitrag für netzwertig.com.

Ein möglicher Grund für die fehlende Diskussionskultur sieht Vielmeier in der Tatsache, dass viele Internet-Nutzer zu einer Zeit sozialisiert wurden, in der man Kritik nicht wirklich öffentlich äußern konnte.

„Es gab keinen Draht zu Behörden, Unternehmen, Fernsehsendern. Zeitungen konnten sich aussuchen, welche Leserbriefe sie abdruckten. Kritik, sollte sie gehört werden, musste besonders laut sein. Das Spiel setzt sich in Online-Foren weiter fort: Wer in der Masse der Beiträge nicht untergehen will, muss lauter schreien als die anderen. Zusammen mit dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität könnten das einige der Gründe dafür sein, dass Kritik im Netz oft übertrieben, hart und persönlich geäußert wird. Heute aber sind Unternehmen und Online-Magazine dazu angehalten, auf Kritik zu reagieren. Das Social Web ist ein zunehmend familiärer Raum geworden. Für überzogenen Tonfall gibt es also eigentlich keinen Grund mehr.“

Das ist sicherlich richtig. Vielmeier stellt aber auch fest, dass nicht alles, was unter Shitstorm subsummiert wird, diesen Namen auch verdient. Protest, Ärger, Aufregung, Ironie, Spott, Scherze oder Sarkasmus sind ja nun gängige Ausdrucksformen des Alltagslebens. Und wenn es nicht den Charakter von übler Nachrede oder Denunziantentum annimmt, sollte man nicht allzu weinerlich darauf reagieren.

Spöttischer Geist Rabelais

Francois Rabelais, der Namensgeber meiner Liebwerteste-Gichtlinge-Kolumne für „The European“ war ein Meister derber Schimpfkanonaden und trotzdem ein liebenswerter sowie umgänglicher Mensch. Hinter einer harten Schale verbirgt sich halt häufig ein weicher Kern. Zudem können Spottreden ja auch positives bewirken, wenn es um Zustände geht, die geändert werden müssen.

Es mag viele Prominente geben, die mit Scheiße-Kommentaren mittlerweile gelassener umgehen können. Es gibt aber auch immer noch genügend Zeitgenossen, die recht dünnhäutig reagieren und öffentliche Diskurse meiden wie der Teufel das Weihwasser. Dazu zähle ich vor allem Organisationen, die über Sprachregelungen, Autorisierungen, gesteuerter Kommunikation und Abschottung alles unter Kontrolle halten wollen. Etwa Verbände, Konzerne oder staatliche Stellen. Auf der anderen Seite suchen sie das Licht der Öffentlichkeit und möchten gefeiert werden wie ein Startenor an der Metropolitan Opera. Wer im Rampenlicht stehen möchte, sollte auch mit Gegenwind rechnen.

Was ja auch Gegenstand meiner heutigen Kolumne ist:

Es dominiert in den meisten Organisationen immer noch die Sehnsucht nach einer kontrollierbaren Welt in völliger Harmonie. Schönwetter-Philosophien ohne Ecken und Kanten. Wo aber keine Kritik und keine Gegnerschaft existiert, da gedeihen auch keine Fans. In einer Wohlfühl-Kontrollblase findet keine Kommunikation statt.