In der katholischen Kirche wartete eine glänzende Karriere für Mathias Wirth. Aber dann kam doch alles ganz anders:
“Ich hatte immer schon katholischer Priester werden wollen. Um Menschen bei Lebenswenden und an Grenzen beizustehen. Parallel zum Theologiestudium lebte ich bereits im Priesterseminar”, schreibt Wirth in einem Beitrag für die Zeitschrift Chrismon.
Um daneben noch etwas Praktisches zu machen, arbeitete er an einem katholischen Jungengymnasium als Lehrer fur Religion und Philosophie. Der Vertrag sollte erst einmal ein Jahr laufen, war aber für länger geplant. Die Schüler wählten Wirth zum Vertrauenslehrer.
“Bald berichteten mir Schüler, dass ein Pater, der im Sanitätsdienst arbeitet, bei vielen Beschwerden Zäpfchen verabreiche. Ich habe erst gelacht, so skurril fand ich das – schon dass die beiden Priester der Schule ausgerechnet in einem so körpernahen Bereich wie dem Sanitätsdienst arbeiten -, aber die Schüler waren sehr ernst. Da wurde mir blitzartig klar, was es bedeutet, wenn ein katholischer Geistlicher Kindern im Gymnasialalter Zäpfchen rektal verabreicht – und dass er damit das allen Priestern bekannte Berührungsverbot, die ‘regula tactus’, bewusst bricht. Abgesehen davon, dass Lehrer keine Medikamente verabreichen dürfen, schon gar nicht auf diese Weise. Und wenn Kinder akute Schmerzzustände haben, gehören sie zum Arzt. Ich habe mich bei Sexualmedizinern informiert und mich an eine Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch gewandt: Bin ich hysterisch? Nein, sagten die, da besteht Anlass für den Verdacht sexuellen Missbrauchs. Ich erfuhr, dass sexueller Missbrauch bei Kindern selten Sex im Keller hinterm Ofenrohr ist. Sondern dass es oft um die Produktion von Bildern geht, die später für masturbatorische Fantasien benutzt werden”, so Wirth.
Die Beratungsstelle hat ihn vorgewarnt: Häufig werde der Brandmelder für den Brand verantwortlich gemacht. Und genau so ist es abgelaufen.
“Als ich die Sache der Schulleitung übergab, hieß es: Was ich mir einbilden würde, das Vorgehen sei medizinisch sinnvoll und mit den Eltern geklart. Ich wurde dann in der Schule abschätzrg als ‘der Aufdecker’ bezeichnet. Bei einer Lehrerversammlung bekam ich Redeverbot”, schreibt Wirth.
Dann erstatteten Eltern Anzeige. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile das Verfahren eingestellt, weil sexuelle Motive nicht nachweisbar seien. Die Eltern überlegen ietzt, Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einzulegen, auch weil ein wichtiger Zeuge nicht gehört worden sei.
“Am Ende des Schuljahrs habe ich trotz allem den Schulleiter gefragt, wie denn die Planung fürs nächste Schuljahr sei. ‘Ohne Sie’, sagte er. Er sei sehr enttäuscht von mir. Ich sagte: ‘Ich bin auch unfassbar enttäuscht, wie Sie an einer christlichen Schule mit den Schwächsten, den Schülern, umgehen.’ Wir gaben uns nicht die Hand, er blieb hinter seinem Schreibtisch sitzen”, so Wirth.
Der gesamte Vorfall machte dem hoffnungsvollen Priestertalent klar, dass die katholische Kirche nicht mehr der richtige Platz für ihn ist. Eine gute Entscheidung!
dass DIESE katholische Kirche nichts mehr für ihn war… oder?
Wieso nur immer der möglichst breiteste Kamm von allen gewählt wird…
Er hat die katholische Kirche wegen des Umgangs mit den Missbrauchsfällen in Bonn verlassen. Eine sehr vorbildliche und nachvollziehbare Entscheidung. Ich könnte jetzt noch etwas konkreter werden zu den Fällen, möchte aber die betroffenen Kinder schützen.
Missbrauchsfälle sind etwas sehr schlimmes, da sie junge Menschen dauerhaft für ihr ganzes Leben schädigen. Dies steht außer Frage. Die Verabreichung von Zäpfchen mag in den oben genannten Fällen aus medizinischer Sicht fragwürdig sein, aber dies ist eine medizinische Frage. Wenn ich es recht verstanden habe, hat die Staatsanwaltschaft den Fall eingestellt, weil sexuelle Motive nicht nachweisbar sind. In einem Rechtsstaat ist die Unschuld des oben genannten Paters damit erwiesen; der Verdacht des sexuellen Missbrauchs hat sich somit nach vermutlich eingehender Prüfung nicht erhärtet, ein Prozess ist nicht einmal eröffnet worden. Dies sollte man zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, auch bei einem katholischen Priester, eine Berufsgruppe, die in manchen Kreisen ja schon unter Generalverdacht steht, und fairerweise auch dann, wenn man der katholischen Kirche skeptisch bis feindlich gegenübersteht. Dass der genannte Aushilfslehrer dies als Anlass nimmt, die katholische Kirche zu verlassen, ist seine persönliche Entscheidung, die man ebenso zu akzeptieren hat. Reisende soll man nicht aufhalten, und wenn er sich in einer protestantischen Denomination oder gar der Konfessionslosigkeit wohler fühlt, sei es ihm gegönnt. Ob der oben geschilderte Vorgang die wirkliche Ursache ist oder letztlich nur vorgeschoben ist, kann man nicht wissen. Sonst entstünde der Eindruck, dass es letztlich gekränkte Eitelkeit ist, von der Justiz nicht recht bekommen zu haben, die hier Impetus zum Kirchenaustritt ist.
Gekränkte Eitelkeit bei einem Vertrauenslehrer, der mutig um die Aufklärung der Vorfälle an der katholischen Jungenschule gekämpft hat und von Anfang an auf Ablehnung im Direktorium und im Orden gestoßen ist? Der sich mit Abmahnungen herumschlagen musste, um mundtot gemacht zu werden. Betroffene Eltern, die den Mut hatten, die Fälle der Polizei zu melden und nun wie die Dummen dastehen. Das Gutachten der Uniklinik Bonn stellte den Praktiken an dem Gymnasium ein vernichtendes Zeugnis aus. Ein Hauptzeuge wurde von der Staatsanwaltschaft nicht vernommen. Ein sexueller Übergriff, der mit der Zäpfchenvergabe nichts zu tun hatte, wurde verniedlicht. Und, und, und. Ist auf die Justiz in ihrem Urteilsvermögen bei Kindesmissbrauch immer Verlass? Auf die Aufklärungsarbeit der Diözese Köln? Auf die neutrale Distanz des betroffenen Ordens? Als Vater von vier Kindern habe ich da meine Zweifel. Auch deshalb, weil ich die Vorfälle bis ins Detail mitbekommen habe. Sie machen es sich etwas einfach, Herr Bacci. Warten Sie doch mal ab, was zu diesen Fällen noch so alles herauskommt. Diese Geschichte ist nicht beendet.
Ich mache es mir durchaus nicht einfach, lieber Herr Sohn. So jedoch, wie der Fall sowohl hier als auch in anderen Beiträgen im Internet geschildert wurde, kommen doch erhebliche Zweifel auf. Die Zäpfchengabe ist wie gesagt eine medizinische Frage; man hätte die Schmerzen sicherlich anders behandeln können und die Gabe eines Zäpfchen ist nichts angemehmes. Hierauf mag das Gutachten der Uniklinik hindeuten, und so besteht die Aufgabe, die Regeln für den Schulsanitätsdienst völlig neu und kritisch zu überdenken und in Zukunft keine Zäpfchen mehr zu verabreichen. So weit gehe ich d’accord. In der Gabe eines Zäpfchen jedoch eine quasi sexuelle Handlung zu sehen, scheint mir doch eher der Geisteshaltung einer in weiten Teilen übersexualisierten Gesellschaft zu sein, die vielfach nicht mehr anders kann, als in allem und jedem etwas Sexuelles vermuten zu müssen, vor allem, wenn es um einen katholischen Priester geht, dessen Lebensform für eine übersexualisierte Gesellschaft geradezu als Provokation erscheint, die ihr so nicht tolerabel erscheint. Und man sollte nicht übersehen, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft geprüft wurde. Wenn man die Arbeit der Staatsanwaltschaft anzweifeln will, so muss man zu dem Schluss kommen, dass entweder schlampig recherchiert wurde oder bewusst Dinge von Seiten der ermittelnden Behörden verschleiert worden sind. Diesen ungeheuren Vorwurf müsste man dann aber beweisen, und hiervon kann ich im obigen Artikel nichts lesen. Sowohl die Erzdiözese Köln als auch der Orden scheinen ihre Pflicht erfüllt zu haben: Der Fall ist an eine staatliche Instanz gegangen und der Verdacht hat sich keineswegs erhärtet. Wenn man die Redlichkeit der Justiz in Frage stellt, muss man zumindest auch damit rechnen, dass sich bei den anklagenden Protagonisten auch noch andere Motive verstecken können, so dass man ein offenbares Interesse hat, die sexualisierte Deutung der sicherlich sehr unglücklichen Zäpfchengabe fortzuführen und weiter am Leben zu halten. Hiermit soll niemandem etwas übergeredet werden, sicher nicht, aber wenn man von einer Defizienz der Justiz ausgeht, ist es aus Gründen der Logik nicht implausibel, diese auch bei den beschuldigenden Protagonisten annehmen zu dürfen. Und das Interesse und die klammheimliche Freude, in Gestalt eines katholischen Priesters der katholischen Kirche insgesamt etwas “auswischen” zu können, mobilisiert darüber hinaus sehr leicht weitere Kreise, die auf solche Gelegenheiten nur warten. Sexuelle Übergriffe dürfen niemals verniedlicht werden, auch da gehe ich d’accord, sollten aber auch nicht künstlich konstruiert werden, nur weil ein katholischer Priester zugegen ist. Das wiederum wäre mir entschieden zu einfach gedacht.
@ Antonius: Ich fühle mich von der Lebensform der Priester so gar nicht provoziert. Übrigens hat der Orden seine Pflicht nicht getan, indem er die die Justiz informiert hat, das mussten die betroffenen Eltern schon selbst tun. Es gab lediglich ein internes “Gutachten” des Ordens, das noch nicht einmal den betroffenen Familien zugänglich gemacht wurde. Ich kann Ihnen versichern, dass die Eltern Justiz und Öffentlichkeit mobilisiert haben, als ihnen klar wurde, dass von Schule und Orden keine Aufklärung zu erwarten war. Und ich brauche nur gesunden Menschenverstand um zu begreifen, dass der Finger eines Paters nichts im Anus von pubertierenden Jungs zu suchen hat. Das ist nicht “unglücklich”, das ist sexuell motiviert. Oder wie würden Sie es bewerten, wenn ein erwachsener Mann ohne medizinische Ausbildung während einer “Untersuchung” die Brüste eines Mädchens betatscht?
Ich möchte gar nichts groß einen Unmut anführen. Denn hier scheint ein Vertreter zugegen zu sein, der mit vermeintlicher Kraft der Logik zu überzeugen versucht – dabei aber nicht merkt, dass er einem Fangschluss, ja man darf fast annehmen dem argumentum ad superbiam, erlegen ist. Wissen Sie, wenn man sich über Sie aufregt, erhalten Sie die Aufmerksamkeit, die Ihnen nur unnötigen Aufschub verschaffen möge, bevor Sie und Ihre Institution sich ohne Zutun Dritter selbst in den Ruin treibt. Ein verklärendes Bild als allgemein gültig unter Zugrundelegungen Naturrechts gleich mit im Schlepptau (um bei Ihren Fehlschlüssen der Fehlschlüsse und damit in den Kategorien der der von Ihnen scheinbaren Macht der Logik zu bleiben, die bei süffisant selbstgerechter Kurzsichtigkeit allein durch das Berufen auf sie mit all ihrer Kraft widerlegend wirkt). Um nicht selbst einem Vorwurf ausgesetzt zu werden (Sie sehen mir nach, dass jede Minute eigentlich Zeitverschwendung bedeutet und Ihre Institution sich nur weiter an Genugtuung ergötzen wird) darf ich Ihnen auch inhaltlich auf den Weg geben:
Die Säkularisation dürfte in Ihrer Institution in dieser “Affäre” nicht unbedingt auf Ablehnung stoßen – das war nach meiner Kenntnis nicht immer so. So ist es jedenfalls nicht gerade verwunderlich, dass der Eindruck entsteht, durch das innerkirchliche Auseinandersetzen mit den “Vorfällen” solle womöglich etwas verheimlicht werden. Hier gehört der Staatsanwalt hin, wie Sie ebenso begrüßen – gleichwohl man vielleicht die Möglichkeit ins Auge fassen könnte, dass nicht zuletzt das Ergebnis dieses “lupenreine” Demokratieversändnis in Reinform scheinbar eine Art Pokal für sie darstellt, dass Sie voller Inbrunst vor sich hertragen, als ob Ihrw Instituion selbstverständlich gleich der Urheber dieser faszinierenden Idee ist.
Doch auch hier irren Sie sich eklatant in zweierlei Hinsicht:
1. Es gilt die Ihrer Institution bekannte und als allgemein gültig anerkennende Unschuldsvermutung, immerhin beansprucht der Beschuldigte Sie für sich, Sie berufen sich hierauf, beides ist zu begrüßen: Und so muss es der Rechtsstaat auch ertragen dass er nicht jeden Bösen auch bestrafen kann oder anklagen darf, wenn er nicht die Verwirklichung eines straftechtlich relevanzen Unrechtstatbestand nachweisen kann. Dabei geht er sogar davon aus, dass moralisch verwerfliches und erniedrigendes Handeln selbst dann nicht zur Strafbarkeit führt, wenn ein solcher Tatbestand nicht sein Spiegelbild in einem Parlamentsgesetz findet. Der Jurist nennt das “Willkürverbot” – nulla poene sine lege scripta. Das Wort Willkür ist dabei tragendes Prinzip und allein der Klang reicht aus, die mahnende Bedeutung zu spüren. Ihr Einwand ist demgemäß zutreffend, dass Anklage hier dann nicht zu erheben ist, wenn ein hinreichender Tatverdacht in Bezug auf die Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht besteht. Dies scheint wohl der Fall zu sein, ohne Tatsachen exakt zu kennen oder die Akte studiert zu haben. Soweit handelt es sich um eine rechtsstaatlich zunächst zu akzeptierende Entscheidung, die man als richtig oder eben als falsch bewerten kann. Ich enthalte mich dabei gerne der Äußerung meines ersten Impulses, von dem ich hoffen könnte, sie würde u.U. moralisch überzeugen. Doch das benötige ich nicht einmal: Schließlich ist das, was Sie folgern genauso falsch wie das Übrige. Dass nämlich das ein Nachweis der Schuld (in diesem Fall wohl Vorsatz – dabei ist dem Strafrecht die Gesinnung des Handelnden bei dieser Frage noch gleich) nicht mit Entschiedenheit geführt werden kann, ist nicht gleichbedeutend mit einem Beweis der Unschuld. Vielmehr “gilt” sie als “nicht erwiesen” und daher mitnichten wie eine Arz Ablass zu betrachten sondern der Fiktion viel näher als der Wahrhaftigkeit. Ferner steht weder Ihnen noch mir ein endgültiges Bewerten mit Wahrheitsanspruch an – noch stagniert der “Vorfall” in einem laufenden Verfahren. Und selbst wenn hier ein Freispruch in Rechtskraft erwachsen sollte, bedeutet das ebenso wenig, dass die Verneinung des Antezedens plötzlich keinen Fehlschluss mehr darstellt. Sie mögen sauer sein, sie mögen erbost sein, sie mögen auch alles von sich weisen. Das steht Ihnen zu wie auch Ihrer Institution. Und ich scheine es auch in einem gewissen Rahmen nachvollziehen zu können, dass Sie sich in die Ecke gedrängt zu fühlen scheinen. Doch schlage ich vor, dass sodann die nicht existierende Beweiskraft eines argumentum ad populum instrumentalisiert werden sollte. Denn abgesehen davon, dass damit ebenso ein Fehlschluss gebildet wird, ist es ziemlich peinlich, wenn man bei der vorgetäuschten Schlagkraft entlarvt wird! Sie machen es Ihren nicht sehr wohl gesonnenen Mitmenschen damit fast schon zu einfach:
Alleine Ihre Existenz und ein Monolog reichen dann für fast schon aus, um ein absurdes Gesamtbild von sich treu bleiber Manie(r) naturalistischer Fehlschlüsse versehen mit Zusatz-Widersprüchen zu zeichnen und damit die Bedeutungslosigkeit in den Augen der Menschen selbst zu besiegeln.
Ein letzter Aspekt: Selbst wenn Sie meinen, strafrechtliche Nichtverantwortung stehe dem “Guten” gleich, so mache ich Sie gerne auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg v. 20.06.2012 Az.: DL 13 S 155/13, rechtskräftig) aufmerksam, das die Suspendierung verbeamteten Lehrers bestätigte, der etwa ein knappes Dutzend pornografische Bilder von Minderjährigen für einen Zeitraum von einpaar Tagen besaß, sie löschte und sich einer Therapie bereits mit ersten Erfolgen unterzog. Das Gericht sah seine Eignung als Lehrer für unwiederbringlich erschüttert und weder Schülern, Eltern noch der Allgemeinheit (!) zumutbar, Kinder einer Person anzuvertrauen, die auch nur den Eindruck erwecke, an sexuellen Praktiken mit Minderjährigen Gefallen finden zu können.
Ich unterstelle Ihnen, dass Sie die “Andersartigkeit” der Kategorien – von der strafrechtlichen Kategorie der Schild abgrenzend – erkennen. Und nun lade ich Sie ein, einen Gedanken weiter zu denken:
Wenn Sie sich schon auf die Weisheit staatlicher Institutionen berufen und den Zeigefinger mahnend heben, wäre es nicht dann auch anzudenken, also leise in Erwägung zu ziehen, konsequent zu bleiben und zu sehen, dass es möglicherweise eine Parallele geben könnte? Ich schlage ihnen folgenden möglichen Gedankengang vor: Wenn für die Suspendierung eines Lehrers zutreffend und rechtskräftig bestätigend Gründe, die auf dem Boden von Eindrücken ihre Legitimation finden (in Anerkennung des absoluten Vorrangs und besonderen Bedeutung der Schutzbedürftigkeit von Kindern), so ist zunächst nicht erkennbar, was die Vorfälle in Bonn so anders in Erscheinung bringen lässt. So lag dem Gericht ein hierzu jedenfalls wesensgleiches minus zur Entscheidung vor und ist damit erst-recht gleich zu behandeln. Die ist im Übrigen auch eine tragende Säule unseres Rechtsstaats: Er behandelt Gleiches nicht Ungleich oder umgekehrt. Erkennt man diese Grundlage an, so müsste der Träger des Gymnasiums recht unzweideutig und unmissverständlich zu einer Entscheidung dieser Tragweite gelangen. Ich wage aber zu vermuten, dass dann einmal mehr der Schrei nach der Selbstverwaltung der Kirche und strikter Trennung vom Staat voller Empörung und in seiner Lautstärke das mutige Weinen und tapfere Verhalten der Kleinen Jungen nicht hörbar macht und wohl auch schmerzhaft verstummen lässt. Der Schrei von “Anmaßung” und die Klage, hier schwinge man sich auf und miche sich in die ureigenen Angelegenheiten der Kirche unzulässig ein, war bereits oft zu vernehmen, schade ist, dass er mittlerweile schon eine Selbstverständlichkeit erfährt und nicht mal mehr überrascht oder erschrickt.
Vor dem Hintergrund der Berichterstattung und des als vorbildlich attestierte Handeln von Herrn Wirth, kann ich einfach nicht glauben, hier leitet so etwas wie Barmherzigkeit oder doch nur bereits Gerechtigkeit die verantwortlichen Geistlichen. Gerechtigkeit hat bei tadellosem Verhalten nicht den Fortgang zur Folge, wenn jemand darüber befindet, der gerecht ist. Und auch bei allem Wohlwollen kann ich nicht ansatzweise erkennen, wo eine logische Konsistenz anzutreffen ist. Von Redlichkeit ganz zu schweigen! Aber vielleicht mag ich derjenige sein, dessen Horizont nicht besonders weit reicht. Wäre dann vielleicht Barmherzigkeit etwas, was gut platziert wäre? Wenn ja, möchte ich sie nicht, ich würde sie gerne den Jungs entgegengebracht sehen!
Ihr habt einfach mal keine Ahnung davon! Auf dieser Schule hat der Pater nichts gemacht! Der Schüler hat sich auch nicht belästigt gefühlt, die Staatsanwaltschaft hat auch das verfahren eingestellt, weil nichts passiert ist. Herr Wirth konnte nicht am cojobo in Bonn arbeiten, weil er keine lehrerlaubnis hatte! Und dann nicht länger als einem Jahr (das war eine Sondergenehmigung) dort arbeiten durfte. Er wollte also noch vom Pater den Ruf weiter in den Dreck ziehen er hatte ja sonst nicht zu verlieren. Der Pater unterrichtet jetzt freiwillig nicht mehr an der Schule, weil er so geschockt ist und hintergangen worden ist und einfach keinen guten Ruf mehr hat wegen dem Herr Wirth!!! Und an alle von euch mit den Scheiß Kommentaren Ihr habt keine Ahnung!!! Ich kannte den jungen persönlich und er hat mir alles davon erzählt es stimmte garnichts!! Herr Wirth ist jetzt sogar evangelisch weil er als katholischer Priester nirgendswo in Deutschland mehr arbeiten darf! Ganz ehrlich Herr Wirth sie haben’s geschafft das sie ungefähr 3 tausend Leute hassen. ARSCHLOCH!
Die betroffenen Kinder, die fast alle mittlerweile die Schule verlassen haben, sehen das etwas anders. Es handelte sich nicht nur um eine Strafanzeige und einen Jungen – es waren mehrere Fälle. Herr Wirth hatte einen Zeitvertrag, der länger als ein Jahr dauern sollte. Auch das, Meister Jansen, hast Du falsch wiedergegeben. Ansonsten überlasse ich den Lesern ein Urteil über Deine Fäkalsprache. Übrigens gibt es noch ein Gutachten der Uni-Klinik Bonn über die Geschehnisse am Cojobo mit überraschenden Feststellungen. Demnächst in diesem Blog nachzulesen.
Lieber Herr Jansen, Herr Wirth war mein Lehrer. Und er war einer der besten Lehrer, die ich je am CoJoBo hatte. Weil er zwei Sachen perfekt verbunden hat: Er war intelligenter als die meisten Lehrer (deshalb unterrichtet er auch an der Uni und ich gucke immer, was er wieder in Fachzeitschriften veröffentlicht) und er war mega sympathisch, völlig normal, korrekt drauf. Keine Ahnung, vielleicht ist er etwas streng wegen unseren Patres. Aber andererseits: Was die beiden Patres so machen, fanden viele immer komisch. Wir haben da viel drüber lachen müssen. Dass Herr Wirth nicht darüber gelacht hat, sondern viel gemacht hat, damit die Zustände sich verbesser, finde ich echt super. Und alle meine Freunde und meine Eltern auch! Er hat die Jungs sehr ernst genommen, wie keiner vorher. Und lieber Herr Jansen, machen Sie mal den Test: Fragen Sie einfach mal bei der nächsten geselligen Runde nach, wie Leute das finden wenn sie hören, dass ein Pater Kindern Zäpfchen reinschiebt. Alle finden das immer mega daneben! Und dann muss ich Ihnen noch was sagen, Herr Jansen, weil Sie so widerlich über Herrn Wirth schreiben, und damit mehr Ihre eigene Widerlichkeit präsentieren: Herr Wirth ist keinesfalls in einem schlechten Verhältnis zur katholischen Kirche! Ich habe gerade im Internet gesehen, dass er einen Text mit dem Titel “Psychiatrie und Freiheit” veröffentlich hat. Herausgegeben hat das eine Einrichtung der Deutschen Bischofskonferenz, so eine Katholisch-Sozialwissenschaftliche Zentralstelle. Schreiben Sie, lieber Herr Jansen, also besser nicht über Personen, die Sie überhaupt nicht richtig kennen. Aus meiner Stufe hätten viele den Herr Wirth super gerne zurück! Wir am CoJoBo hassen ihn nicht, sondern vermissen ihn.