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Kann der Bundesgerichtshof Mathe? #Schufa

Ist Mathe auch für den BGH ein Arschloch

Ist Mathe auch für den BGH ein Arschloch?

Spätestens seit dem Lehman-Finanzcrash dürfte bekannt sein, mit welch dünner mathematischer Sauce selbst nobelpreisgekrönte Mathematiker und Wirtschaftswissenschaftler ihre Modellannahmen mit den Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung zusammenrühren.

Die Modelle, mit denen Händler, Banken und Versicherungen arbeiten, sind, wie der Mathematiker Yuri Manin sagt, in hohem Maße in der Software ihrer Computer codiert. Was diese mathematisch-statistischen Verfahren leisten sind Optionen, Wahrscheinlichkeiten, Vorschläge, Hinweise und Anregungen. Dahinter stecken allerdings wiederum Menschen, die mit Annahmen und Gewichtungen für ihre Prognose-Rechnungen operieren. Und die können Unternehmen, Volkswirtschaften, Konsumenten, Wähler und Politiker auch völlig in die Grütze manövrieren.

Wo Ungewissheit und menschliche Fehler wuchern, versagen leider auch die besten Simulationsrechnungen. Bei Wetterprognosen und Stauwarnungen kann ich das ja noch verkraften, auch wenn ich im Regen stehe oder mit dem Wagen keinen Meter mehr weiter komme. Selbst das Versagen der Konjunkturforscher bei der Vorhersage der Wachstumsentwicklung ist nur eine Randbemerkung wert – auch wenn sich dieses Glaskugel-Ritual nun schon seit über 40 Jahren abspielt und sich keine Erfolge bei der VWL-Wahrsagerei einstellen. Für diesen VWL-Schabernack überweist der Staat jährlich rund 50 Millionen Euro an die Forschungsinstitute.

Fallobst-Rechner

Wenn allerdings die statistischen Fallobst-Rechnereien meine Existenz beeinträchtigen, sieht die Sache anders aus. Wenn fehleranfällige Statistik-Methoden und Maschinen Entscheidungen über einzelne Menschen treffen oder vorbereiten, etwa bei der Verweigerung von Krediten, hört der Spaß auf. Leider hat jetzt der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag einer Klägerin abgelehnt, genaue Auskünfte zu bekommen, welche Merkmale zur Scoreberechnung des Daten-Giganten Schufa in welcher Gewichtung in das statistische Verfahren über die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einfließen.

Das würdige ich natürlich morgen in meiner The European-Kolumne. Zahlen lügen nicht? Ach nee, dat waren doch Tränen.

Oder waren es Dänen?

Und die Schufa-Pressesprecherin erweist sich als Wegbereiterin für die Renaissance der Verschriftung.

Siehe auch:

Kreditwürdigkeit: Schufa darf Berechnungsformel für sich behalten.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

2 Kommentare zu "Kann der Bundesgerichtshof Mathe? #Schufa"

  1. Hat dies auf http://www.ne-na.de rebloggt.

  2. Schlimm, dass die Schufa die Berechnung der Kreditwürdigkeit für sich behalten darf. Und so urteilt der Bundesgerichtshof. Eigentlich eine Schande. Ist der Bundesgerichtshof gleichzustellen mit Gott ??

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