
Herr Oberbürgermeister, Sie verschwenden nicht nur Steuergelder für sinnlose Spam-Aktionen, das Ganze macht den Eindruck einer kollektiven Panikmache.
Aber Widerspruch können Sie haben, Herr Oberbürgermeister:
Ich lege Widerspruch ein gegen folgende Regelung der Sondernutzung:
„An § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen:
Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden“. Siehe auch die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Ich halte die Änderungen der Satzung für rechtswidrig und bitte die Kommunalaufsicht um Überprüfung. Die Regelungen zur Sondernutzung stehen eindeutig im Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung. Ich verweise auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe vom 01.12.1999, Aktenzeichen 2 K 2911/99.
Mal schauen, wie die Antwort ausfällt. Wenn jemand eine Idee für einen Muster-Widerspruch gegen die Stadt hat, kann er das hier gerne veröffentlichen.
