Die FAZ hat in der Gutti-Plagiatsaffäre den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als Quelle für das schriftstellerische Schaffen des amtierenden Verteidigungsministers etwas genauer untersucht. An mehren Stellen verweise Guttenberg in den Fußnoten auf Gutachten der Unterabteilung der Bundestagsverwaltung. Ein Sprecher des Hauses teilte der FAZ mit, „in Wahrnehmung seines Mandats“ habe jeder Abgeordnete das Recht, „die fachliche Zuarbeit durch die Wissenschaftlichen Dienste in Anspruch zu nehmen“. Auskünfte zur Nutzung des Dienstes durch einzelne Mitglieder des Bundestages könne er nicht machen.
„Rechercheaufträge der Abgeordneten werden üblicherweise von ihren Mitarbeitern erteilt. An einigen Stellen zitiert Guttenberg den Dienst als Sekundärquelle eigener Vorträge, an einer Stelle aber auch als Primärquelle. In einem Kapitel bezieht er seine Kenntnisse über Vertragsänderungen direkt aus einer ‚Ausarbeitung‘ des Dienstes“, berichtet die FAZ in der heutigen Ausgabe. Die Ausarbeitung des Dienstes sei laut Fußnote „im Auftrage des Verf.“ erstellt worden. „Der Wissenschaftliche Dienst soll den Mitgliedern des Bundestages ‚bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten.‘ Der Dienst recherchiert und analysiert Informationen im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien“, schreibt die FAZ. Im Großen und Ganzen entspricht das meinen gestrigen Ausführungen.
Ich habe gerade die Pressestelle der Bundestagsverwaltung kontaktiert und nachgefragt, in welcher Form den die Ausarbeitung erstellt wird.
Darauf sagte mir die Sprecherin, dass die Ausarbeitungen nach wissenschaftlichen Kriterien angefertigt werden – also auch mit Fußnoten und Quellenverzeichnis. Die Ausarbeitung gehöre dem Abgeordneten. Wie er damit weiter verfährt und in welcher Form die Ausarbeitung verwertet werde, sei Sache des Abgeordneten. Hier muss ich meinen gestrigen Beitrag also korrigieren. Ich schrieb: „Zudem erhält er (der Bundestagsabgeordnete) eine mehrseitige schriftliche Zusammenfassung, allerdings nicht in Form einer ‚kleinen‘ Doktorarbeit. Schließlich soll sich der Abgeordnete möglichst schnell in ein Thema einlesen können, um eine Rede vorzubereiten oder eine parlamentarische Anfrage zu stellen“.
Wenn aber Fußnoten und Quellenverzeichnis in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes aufgeführt sind, dann muss jetzt wirklich ernsthaft geprüft werden, ob Guttenberg in seiner Dissertation vorsätzlich getäuscht hat.


