Wollt Ihr mich verscheißern? Wer über W-LAN spricht, darf von der bescheuerten Störerhaftung nicht schweigen. Schaut Euch mal die W-LAN-Angebote in anderen Ländern an, liebwerteste Statistik-Gichtlinge von Bitkom und FAZ.
Ein gutes Signal zur Ausbreitung der W-LAN-Nutzung kommt von den Grünen, die kürzlich einen Freifunk-Router in ihrer Bundesgeschäftsstelle installierte. Damit kommt jede Person im Umfeld der Parteizentrale kostenfrei ins Internet.
Laut Freifunker Christopher Piontek dürfte das ungefähr eine Entfernung von 150 Metern abdecken.
„Wir Grüne sind jetzt auch Freifunker und unterstützen damit die wichtige Arbeit der Freifunkinitiative“, teilen die Grünen mit.
Damit werde ein kleiner Beitrag geleistet für einen flächendeckenden und zeitlich unbegrenzten Zugang zum Internet.
„Wir setzen damit auch ein Signal gegen Abzocke durch kommerzielle Anbieter, die in Deutschland oft horrende Preise für den mobilen Internetzugang via WLAN fordern“, heißt es in einer Presseverlautbarung der Grünen.
Und sie laufen! Naß und nässer
Wird’s im Saal und auf den Stufen.
Welch entsetzliches Gewässer!
Herr und Meister! hör mich rufen! –
Ach, da kommt der Meister!
Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.
Jede Diskussion über den Umfang der erhobenen Daten sei viel zu kurz gesprungen.
„Warum soll die Speicherung von Handydaten bei Telefonaten inklusive der Geoposition erlaubt sein, Voice-Over-IP (Skype etc.) aber nur, wenn es eine Anschlussteilnehmernummer gibt? Warum sind Daten von SMSen zu speichern, nicht aber von Whatsapp? Was macht Telefonate gefährlicher als andere Kommunikationsformen? Wir sehen: Hier wird ein Gesetzes-Stumpf geschaffen, auf dessen Platte, sobald ein wenig Moos gewachsen ist, neue Sprosse wachsen werden. Der Stumpf ist eigens dazu aufgestellt. Gerade hinter der offenkundigen Lückenhaftigkeit der Regelung sieht man die nächsten Bedarfe schon hervorlugen. Ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals ein Grundrechtseingriff, der mit Sicherheitsbedürfnissen begründet wurde, offiziell zurückgebaut worden? Auch der ehrenwerte Hinweis auf den Richtervorbehalt und schwere Straftaten als Tatbestandsvoraussetzung ist wieder zu juristisch gedacht; sind die Daten einmal in der Welt, steht zu befürchten, dass sie auch angezapft werden – und dies keineswegs nur vom ‚ausnahmsweise‘ durch den Richter ermächtigten Organ.“
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen. Der unvollständige Gesetzes-Stumpf und seine Triebe rechtfertigen in kleinen Schritten eine Überwachungspraxis, die in den Sicherheitsapparaten schon längst praktiziert wird – eine Vermutung, die mir von Insidern gesteckt wurde. Es ist für das Bundesinnenministerium und die Sicherheitsbehörden sehr praktisch, dass es beim Einkauf des Staates Sonderformen des Vergaberechts gibt, die einer strengen Geheimhaltung unterliegen. Da können Aufträge freihändig vergeben werden und keine Sau schert sich darum. Es wird von Sicherheitsbehörden das Feinste vom Feinen an Überwachungstechnologie gekauft und Aufträge für Schnüffelsoftware vergeben, ohne sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen. Die Etats kann man in den Haushaltsplänen nur erahnen – mehr nicht. Ein nettes Aufgabenfeld für Hacker 😉
„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“
Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.
In seiner Analyse kommt Christoph Kappes zu einem trefflichen Resümee: Der Staat zündelt mit dem Feuer, gekleidet in einem Feuerwehranzug.
Oder in meinen bescheidenen Worten: Staatliche Institutionen agieren als Wolf im Datenschutz-Schafspelz.