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Wie der Staat auf die Beeinträchtigung der öffentlichen Meinungsbildung durch Internet-Plattformen reagiert – #ChatGPT kommt jetzt noch hinzu @ronzhei1 @TABundestag @ITAS_KIT @digitalnaiv @larsbas

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“Wie rasant das Tempo der digitalen Transformation ist, konnte am Freitag im Bundestag beobachtet werden. Diskutiert wurde in der Plenardebatte der Bericht des Bundestags-Büros für Technikfolgenabschätzung dem Titel ‘Algorithmen in digitalen Medien und ihr Einfluss auf die Meinungsbildung’. Zu verhandeln war, wie der Staat auf die Beeinträchtigung der öffentlichen Meinungsbildung durch Internet-Plattformen und ‘Informations-Intermediäre’ reagieren soll. Zwei grüne Bundestagsabgeordnete benutzten dabei den Textgenerator ChatGPT als Redenschreiber”, schreibt der Berliner Journalist Manfred Ronzheimer auf Facebook.

Der Algorithmus-Report kam auf Initiative des Ausschusses für Kultur und Medien zustande. “Im Mittelpunkt stehen die dynamischen Entwicklungen und Wirkungen algorithmisierter Nachrichten in Bezug auf soziale Medien. In sieben Kapiteln werden die informationstechnische Funktionsweise von Algorithmen auf den Kommunikations-Plattformen im Internet sowie der gesellschaftliche Wandel der Mediennutzung dargestellt. Behandelt werden ebenfalls die Tendenzen zum automatisierten Journalismus, sowie die Folgen für die öffentliche Meinungsbildung und die Herausforderungen für das deutsche Medienrecht. Im Empfehlungskapitel werden sechs konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter zur noch nicht gegeben Überprüfbarkeit von algorithmischen Systemen und zum Monitoring von Informationsintermediären”, erläutert Ronzheimer.

Seine Facebook-Präsenz ist übrigens sehr empfehlenswert, weil Manfred bei solchen Themen immer die Nase vorn hat.

In der Drucksache 20/4453 “Technikfolgenabschätzung (TA) Algorithmen in digitalen Medien und ihr Einfluss auf die Meinungsbildung” steht unter 8.4 Fazit:

“Aktuell fallen algorithmische Intermediäre weder unter das rundfunkzentrierte Modell der Konzentrationskontrolle noch unter die medienstaatsvertragliche Plattformregulierung, die die Medienordnung in Deutschland prägen. Mit der Aufnahme von Transparenzpflichten für Medienintermediäre bezüglich ihrer Auswahlkriterien hat der Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, die bestehenden Wissensgefälle zwischen Anbietern, Medienaufsicht und Nutzerinnen und Nutzer zu verringern und eine rudimentäre Kontrollmöglichkeit von Diskriminierungsformen eingeführt. Auch das im gleichen Zuge eingeführte Diskriminierungsverbot mit Blick auf journalistisch-redaktionelle Angebote stellt eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Meinungsmachtpotenziale von Intermediären dar. Diese Regulierungsansätze berühren aber nur einen kleinen Teil der mittlerweile umfangreich vorliegenden Vorschläge, wie algorithmische Intermediäre in einem medienrechtlichen Rahmen zu behandeln sein könnten. Darunter fallen zum Beispiel ihr Einbezug in ein Gesamtmedienmodell der Konzentrationskontrolle, deutlich erweiterte Transparenzvorschriften bezüglich der Funktionsweise der algorithmischen Selektion oder auch eine stärkere positive Verpflichtung auf die Darstellung von Vielfalt bei der Selektion. Gegen die Vorschläge werden Kritikpunkte vorgebracht, deren zentraler Punkt die strukturell anders gelagerte Funktion und Vermittlung von Meinungsmacht bei algorithmischen Intermediären ist. Insbesondere staatlich vorgegebene Vielfaltsgebote und Diskriminierungsverbote sind mit Bezug auf die Priorisierung von (Einzel- )Inhalten – wie die Medienaufsicht ganz praktisch feststellen muss – schwer zu operationalisieren und geraten schnell in den riskanten Bereich staatlicher inhaltsbezogener Vorgaben. Zudem würde ein zu starkes regulierendes Eingreifen andere Grundrechte berühren, darunter die Berufsfreiheit der Anbietenden und die Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer.

Soweit der Bericht. Auswirkungen der Plattformen auf die öffentliche Meinung sind übrigens nur halbgar erforscht. Das steckt in den Kinderschuhen. Dennoch könnte man schon jetzt mit besseren Haftungsregeln agieren, unabhängig von irgendwelchen inhaltlichen Kontrollen via Regulierung. Da sehe ich klare Verstöße gegen Grundrechte.

Ich hätte da noch eine Klausur aus dem Wintersemester 2018/2019:

  1. Die Medienpolitik in Deutschland hatte lange Zeit die kommunikative Macht von Plattformen wie Facebook, Google und Twitter nicht auf der Agenda. Mit dem Begriff der „Intermediäre“ will man das ändern. Wo liegen die Stärken und Schwächen dieses Konzeptes in der Medienpolitik?  Bearbeitungszeit: 20 Minuten
  2. Social-Media-Plattformen gewinnen für die Individual-, Gruppen-, Organisations- und für die Massenkommunikation immer mehr an Bedeutung. Beschreiben Sie die Konsequenzen für die Medienpolitik in Deutschland. Bearbeitungszeit: 20 Minuten
  3. Unsere Vorstellung von Öffentlichkeit ist von Bildern geprägt  – von der Agora und der res publica, vom Caféhaus, dem Salon, dem Boulevard und der Piazza. An Orten wie diesen bildet(e) sich eine öffentliche Meinung heraus. Welchen Unterschied sehen Sie zu den Social Media-Plattformen? Bearbeitungszeit: 15 Minuten. 
  4. Wie verändern Facebook und Co. die öffentliche Meinung? Wie verändert sich die Willensbildung der Menschen? Welchen Stellenwert haben noch die klassischen Medien? Bearbeitungszeit: 20 Minuten. 

Diese Fragen könntet Ihr doch mal bei ChatGPT rein knallen.

Siehe auch:

Verlage fordern Lizenzgebühren für Chatbot-Nutzung – war doch klar.

In Intendant:innenrunden – hä?

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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