Rädelsführer, Trittbrettfahrer, Dumpingpreis-Recycling und illegale Entsorgungspraktiken: Entsorgungskonzern mit dem Anfangsbuchstaben „R“ „redet Verpackungsverordnung in den Boden“

Tonnen-Mysterium
Tonnen-Mysterium

Neun so genannte Duale Systeme sind in Deutschland mittlerweile für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfall zuständig. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung wollte der Gesetzgeber für Klarheit sorgen in Fragen der Kostenbeteiligung von Handel und Konsumgüterindustrie für die Abfallentsorgung über Gelbe Tonnen und Säcke. Den Erfolg der Novelle will der neu gegründete Bundesverband Duale Systeme Deutschland (BDSD) sicherstellen. Allerdings regt sich Widerstand. „Wir verstehen nicht, dass es Mitbewerber gibt, die einen Marktanteil von unter zwei Prozent haben und der Öffentlichkeit weismachen wollen, dass dieser Markt im Chaos enden wird“, kritisierte BDSD-Präsident Raffael A. Fruscio nach der Gründungsversammlung in Köln.

Neuer Bundesverband will für Klarheit beim Verpackungsrecycling sorgen
Neuer Bundesverband will für Klarheit beim Verpackungsrecycling sorgen
Dieser „Rädelsführer“ würde die Öffentlichkeit verunsichern. „Wir haben keine Schwächen bei der Entsorgung von Verpackungsabfall. Allerdings müssen sich alle Systempartner, die ihre Arbeit über eine Clearingstelle koordinieren, an die Einhaltung des Vertrages halten, der von allen neun Dualen Systemen unterzeichnet wurde. Hier gibt es Spielregeln, die man nicht rückwirkend außer Kraft setzen kann“, erlärte Fruscio. Grund für den Ärger ist die Jahresabrechnung 2008. Die Dualen Systeme müssen ihre kalkulierten Marktanteile für die Kosten des Sammelsystems im voraus bezahlen. Kommt es am Jahresende zu Abweichungen zwischen Kalkulation und Endmenge, greift ein kompliziertes System von Ausgleichs- und Strafzahlungen. Zurzeit steht eine Summe von mehr als 40 Millionen Euro im Raum. Den größten Anteil müsse diesmal die Firma Eko-Punkt tragen. Doch die wehrt sich dagegen. Für den BDSD, der nach eigenen Angaben mit seinen drei Mitgliedsfirmen zur Zeit 75 Prozent des Marktes repräsentiert, ist das nicht hinnehmbar: „Ich bin lange genug im Geschäft und habe in den vergangenen Jahren vom Clearingstellen-Ausgleich profitiert und müsse jetzt auch zahlen“, sagte BDSD-Präsident Fruscio, der zudem geschäftsführender Gesellschaft von Redual ist.

Man werde mit aller Kraft dafür sorgen, dass ein stabiler Markt durch diese Verweigerungshaltung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Eko-Punkt lehne nach Aussagen von Fruscio eine Mitgliedschaft im neugegründeten Verband ab. Zu den Rädelsführern zählt er einen der größten Entsorgungskonzerne mit dem Anfangsbuchstaben „R“ der davon beseelt sei, die fünfte Novelle in den Boden zu reden, um eigene Interessen nach vorne zu schieben. Kritisch sieht der BDSD die Tendenz zum „Lizenzdumping“. So gebe es Unternehmen, die für 500 Euro pro Tonne die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Plastikabfall anbieten. „Duale Systeme könnten für diesen Preis ihre Leistungen nicht anbieten. Wir kennen unsere Einkaufspreise, das ist nicht machbar“, stellte Fruscio fest. Sein Verband werde bei der Konsumgüterindustrie für Aufklärung sorgen und für Verständnis werben, dass man auf diesem Preisniveau Entsorgungsverträge nicht abschließen könne.

Mehr Klarheit müsse es auch bei den Branchenlösungen geben, die den Verpackungsabfall direkt im Geschäft zurücknehmen und sich nicht an den Kosten der haushaltsnahen Abfallsammlung beteiligen. Hier wolle der BDSD sicherstellen, dass hinter den Branchenlösungen auch wirklich Entsorgungsleistungen stehen und kein reiner Handel mit Wiegescheinen, wie es in der Vergangenheit leider häufig der Fall war. So etwas müsse man verhindern und notfalls öffentlich anprangern. Nach seriösen Schätzungen dürfe der Markt für Branchenlösungen nur bei rund 150 Millionen Euro pro Jahr liegen. Die Marktgröße für die haushaltsnahe Sammlung bezifferte der neue Verband auf 1,1 bis 1,3 Milliarden Euro.

„Auch das phantasievolle Umdeklarieren von Verkaufsverpackungen zu Transportverpackungen schädige die Dualen Systeme. Das ist besonders in der Non-Food-Branche zu beobachten“, monierte Fruscio. Hier gebe es ein eingeschliffenes Falschwissen der Industriepartner.

Deutsche Umwelthilfe: „PET-Einwegflaschen sind eine Pest“ – Handel soll Verkauf von chemisch belasteten Billig-Mineralwasser einstellen

Ungewöhnlich hohe Verunreinigungen der Chemikalie Acetaldehyd beeinträchtigen Mineralwässer in Kunststoff-Einwegflaschen, wie eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest belegt. Besonders bei den billigen Mineralwässern der Discounter seien die Lebensmittelchemiker fündig geworden. „PET-Einwegflaschen sind eine Pest. Mit ihrer Herstellung werden wertvolle Rohstoffe zum einmaligen Gebrauch verschwendet, die Produktion und Entsorgung belasten erheblich die Umwelt, die Kohlendioxid-Bilanz ist gegenüber Mehrweg verheerend und nun stellt sich auch noch heraus, dass der Verbraucher ein mit unerwünschten Chemikalien angereichertes Produkt in den PET-Flaschen angedreht bekommt“, kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Die Stiftung Warentest hat 30 Mineralwässer in PET-Einweg und Mehrweg-Flaschen getestet und wurde schnell fündig. In zehn PET-Einwegflaschen fanden die Analytiker große Mengen an Acetaldehyd. Es verdirbt bei geschmackssensiblen Produkten wie Mineralwasser schon in sehr kleinen Mengen den Geschmack, weshalb eine Geschmacks- oder Geruchsveränderung von Getränken in PET-Flaschen verboten ist. Die Hersteller sind nach geltenden Richtlinien daher dazu verpflichtet, den Übergang der Chemikalie Acetaldehyd aus der Verpackung in ein Getränk zu verhindern. Das jedoch ist teuer – und für die Discounter und Lebensmittel-Billig-Händler offensichtlich zu teuer. Sie verkaufen 1,5-Liter Wasser in der PET-Einwegflasche für 19 Cent. So genannte Acetaldehyd-Blocker, die bei der PET-Herstellung beigemischt werden, könnten verhindern, dass die flüchtige Verbindung Acetaldehyd aus dem Kunststoff entweicht. Wasser in PET-Mehrwegflaschen, die bis zu 20 Mal wiederbefüllt werden, werden grundsätzlich mit Kunststoff-Blockern vor dem chemischen Geschmack geschützt. „Die Geiz-Mentalität bei den Discountern kennt keine Grenzen. Um Kampfpreise durchzusetzen, verwenden sie minderwertigen Kunststoff und der Verbraucher erhält ein unangenehm chemisch schmeckendes Plastikwasser. Wir fordern den Handel auf, den Verkauf dieser belasteten Wässer sofort einzustellen“, so Resch.

„Der Mineralwasserkampfpreis der Discounter wirke nach Expertenmeinung nicht nur negativ auf die Qualität, er vernichte zudem die mittelständisch geprägten Mineralbrunnen-Unternehmen. Die Todesspirale für den Mittelstand ist in vollem Gange. Einen vergleichbaren Preisunterschied zwischen Discountern und dem Getränkehandel mit einem Faktor von 4,5 findet man in keinem anderen Zweig der Lebensmittelbranche. Die Politik liefert den Discountern ein kostenloses Kundenbindungsprogramm. Normalerweise kalkulieren diese Konzerne einen Erlös von 10 Prozent. Mit den Pfandeinnahmen über die nicht zurückgebrachten Einwegflaschen erwirtschaften die Discounter mit dem Segen der Bundesregierung eine Spanne von über 40 Prozent. Die lachen sich ins Fäustchen“, moniert Ullrich Schweizer, Marketing-Geschäftsführer der Firma Hassia Mineralquellen.

Durch die eingesparten Gebühren für den Grünen Punkt, durch Pfandschlupf und Recyclingeinnahmen für das sortenreine Verpackungsmaterial erzielen die Discounter nach Berechnungen von Branchenexperten jährliche Mehrerlöse von über 400 Millionen Euro. Mit diesem Geld könnten sie über Quersubventionen den Preis für Mineralwasser in Einwegflaschen künstlich niedrig halten. Die Mehrwegquote bei Mineralwasser sei deshalb dramatisch eingebrochen. Vor elf Jahr habe sie bei über 87 Prozent gelegen. Aktuell dürfte sie auf 30 Prozent gefallen sein.

Vertreter der Getränkewirtschaft fordern deshalb von der Bundesregierung kurzfristig eine Änderung der Verpackungsverordnung. So sollte künftig das Einwegpfand treuhänderisch unter staatlicher Kontrolle verwaltet werden. Die Discounter hätten dann keinen Zugriff mehr auf Pfandgewinne.

Studie: Fußball-EM sollte Mehrwegbecher einsetzen – Ökobilanz zerpflückt Bioplastik

Mehrwegbecher-Systeme sind Einweg-Lösungen ökologisch deutlich überlegen. Kompostierbare Einwegbecher aus nachwachsenden Rohstoffen schneiden nicht besser ab als herkömmliche Einwegbecher. Das zeigt eine von den Umweltministerien Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Auftrag gegebene vergleichende Ökobilanz für die Fußball-Europameisterschaft 2008. Auch unter ungünstigsten Annahmen sei ein Mehrweg-System jeder Einweg-Lösung ökologisch deutlich überlegen: „Selbst das beste Einwegszenario führt zu einer doppelt so hohen Umweltbelastung wie das ungünstigste Mehrweg-System. Wenn also ein Mehrweg-System gewählt wird, ist diese Lösung mit Sicherheit die ökologisch beste“, heißt es in der Studie. Die Untersuchungen würden zudem belegen, dass kompostierbare Einwegbecher aus nachwachsenden Rohstoffen ökologisch nicht besser abschneiden als herkömmliche Einwegbecher aus PET. Die Ökobilanz biete belastbare Ergebnisse für eine generelle Bewertung von biologisch-abbaubaren Verpackungen (BAW). Demnach sollten Hersteller und Interessenvertreter von Bioplastik nicht mehr damit werben, dass BAW-Verpackungen klimaneutral seien.  „Ich halte wenig von der Einschätzung, dass durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Kunststoffverpackungen kein Treibhauseffekt entstehe und diese Verpackungen CO²-neutral seien. Um die tatsächliche Umweltbelastung einer Verpackung festzustellen, müssen alle relevanten Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebensweges vom Abbau der Rohstoffe – inklusive Hilfsstoffe und Energieträger, über die Transportwege bis hin zur Entsorgung betrachtet werden. Es dürfen also nicht nur einzelne Emissionen wie Kohlendioxid für einzelne Abschnitte des Lebensweges berechnet werden“, so Studienautor Christian Pladerer vom Österreichischen Ökologie Institut http://www.ecology.at im Interview mit dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de.  Die rohstoff- und energieintensive industrielle Agrarwirtschaft und Verpackungsherstellung sowie die von den BAW-Herstellern empfohlene Kompostierung seien Aktivitäten, die umweltschädliche Emissionen verursachen. „Aus meiner Sicht sind somit BAW-Verpackungen keinesfalls CO²-neutral. Die Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Einwegverpackungen darf nicht auf dem Rücken von gut funktionierenden Mehrwegsystemen ausgeführt werden“, fordert Pladerer. Die Möglichkeit der Kompostierung bringe keine Umweltvorteile und sei in der Praxis nur schwer umsetzbar. „Die privaten und kommunalen Kompostwerke in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz, die Kompost mit hoher Qualität herstellen, sind wenig begeistert von der Diskussion über ‚kompostierbare’ Kunststoffe. Ziel der Kompostierung ist der möglichst rasche und verlustarme Abbau der organischen Ursprungssubstanzen und gleichzeitig der Aufbau stabiler, pflanzenverträglicher Humussubstanzen. Dass ein Werkstoff biologisch abbaubar ist, bedeutet noch lange nicht, dass diese Umwandlung in einem Rotteprozess der technischen Kompostierung tatsächlich im gewünschten Ausmaß erfolgt“, erläutert Pladerer.  Es fehle an der Glaubwürdigkeit, dass biologisch abbaubare Kunststoffe auch kompostierfähig seien. „Zudem werden BAW-Verpackungen wie herkömmliche Kunststoffverpackungen von automatischen und mechanischen Sortierschritten erkannt und als Fremdstoff aussortiert. Dies gilt nicht nur für die Kompostierung, sondern auch für Biogasanlagen“, weiß Pladerer. Da bleibe nur die Müllverbrennungsanlage als einzige derzeit praktikable Entsorgungsschiene übrig. Aus ökologischer Sicht sei es daher nicht nachvollziehbar, dass die deutsche Bundesregierung über die Novelle der Verpackungsverordnung plant, biologisch abbaubare Verpackungen von Entsorgungspflichten und damit von den Kosten zu befreien.  

Die Werbebehauptung der Bioplastik-Industrie hält der Bonner Wirtschaftsanwalt Markus Mingers http://www.justus-online.de sogar für irreführend. „Es entsteht bei den Kunden der Eindruck, dass durch die Verwendung von biologisch-abbaubaren Verpackungen kein Treibhauseffekt entsteht und daher die Hersteller Angebote haben, mit denen kein Mitbewerber mithalten könne. Diese Werbung ist nach Art und Umfang geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber spürbar zu verfälschen. Daher wären Mitbewerber befugt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen die Hersteller von Bioplastik geltend zu machen“, resümiert Mingers.