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Rundfunklizenz fürs Livestreaming? Kommentar zum neuen #Medienstaatsvertrag – Nachbesserung vonnöten @medienanstalten @Seb666 @Editor_Page #LPRHessen

Merkel-Hangout-Mashup

Da muss noch einiges nachgebessert werden:

Siehe auch meine Stellungnahme:

Die Formulierungen im Entwurf für den Medienstaatsvertrag halte ich teilweise für unglücklich. Völlig streichen sollte man die Formulierungen „die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung“ und „oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten“.

Wenn ich Liveübertragungen mache, achte ich auch auf eine gute Moderation, auf den Nachrichtenwert und natürlich auch auf mögliche Wirkungen in der Netzöffentlichkeit. Alles das könnte man als journalistisch-redaktionelle Gestaltung und als relevant für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung werten. Dennoch bin ich mit meinen Livestreaming-Geschichten kein Rundfunksender. Ich mache aber kein Vollprogramm von morgens bis abends wie ARD, ZDF, RTL und Co. Deshalb sollte man sich im Paragraf 20 b Absatz 1 auf die Frage des Vollprogramms reduzieren. Absatz 2 und 3 streichen. Die Zuschauerzahl sollte nicht der Maßstab bei der Bewertung sein. Das ist Erbenszählerei.

Streichen sollte man auch: „Die zuständige Landesmedienanstalt bestätigt die Zulassungsfreiheit auf Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung.“

Wer hat denn hier die Bringschuld? Es sollte nur eine ex-post-Kontrolle geben, die vor fünf Jahren Dr. Brautmeier ins Spiel gebracht hat. Wer mit einem Vollprogramm aufwartet, der sollte von der zuständigen Landesemedienanstalt kontaktiert und auf die Notwendigkeit einer Sendelizenz hingewiesen werden.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

2 Kommentare zu "Rundfunklizenz fürs Livestreaming? Kommentar zum neuen #Medienstaatsvertrag – Nachbesserung vonnöten @medienanstalten @Seb666 @Editor_Page #LPRHessen"

  1. Hat dies auf http://www.ne-na.me rebloggt.

  2. Hat dies auf schleeh.de rebloggt und kommentierte:
    Viel zu lange überfällig, ein altes analoges Gesetz auf die Möglichkeiten des Internets anzupassen. Der erste Entwurf lässt aber noch viel zu wünschen übrig. Andere Länder haben gar keine Regulierung, wie zum Beispiel die Niederlande.

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