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Ist Sigmar #Gabriel der ideale Aufsichtsrat für die Deutsche Bank? #EconTwitter

In früheren Zeiten konnten sich Vorstände darauf verlassen, dass Aufsichtsräte eher nicht dazu neigen, überwachungsgerechte Informationen zu verlangen. Durch die Monotonie der Präsentationen im Gremium wurden sie so apathisch gestimmt, dass sie während ihrer Amtszeit in einem unauffälligen Dämmerzustand verharrten. Viele Aufsichtsräte beherrschten die Kunst der virtuellen Abschlussprüfung. Sie bestand darin, den Jahres- oder Konzernabschluss und das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, ohne diese Unterlagen gelesen zu haben. Anfang und Dauer der Aufsichtsratssitzung wurden von unumstößlichen Abflug- und Abfahrtzeiten bestimmt. In meiner Zeit als Pressesprecher habe ich solche Szenarien häufig erlebt. Diese Zeiten sind vorbei und sie werden wohl auch nicht wiederkommen. Ob Siegmar Gabriel das weiß? Er wird ja Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Bank.

Seit der Finanzkrise 2008 hat sich die Rechtsprechung grundlegend verändert. Das liegt an einer stärkeren Regulierung und an der indirekten Auswirkung der Insolvenzordnung (ESUG). Früher konnte sich ein Aufsichtsrat entlasten mit dem Hinweis, über bestimmte Themen, wie etwa unzureichende Liquidität im Unternehmen oder fehlende Compliance Prozesse, nicht informiert worden zu sein. Die Beweisführung des Klägers im Insolvenzfall war schwierig. Jetzt hat sich die Beweislast umgekehrt. Ein Aufsichtsrats-, Beirats- oder Verwaltungsratsmitglied sollte jederzeit nachweisen können, dass man dem Management die richtigen Fragen gestellt und den richtigen Rat erteilt hat. Gleichzeitig sind aber die Anforderungen an den Aufsichtsrat im Hinblick auf Informationsbeschaffung, Reaktionsgeschwindigkeit und Führungsstärke gestiegen. Insbesondere dann, wenn Unternehmen in eine Krisensituation kommen. Das ist ja bei der Deutschen Bank eher unwahrscheinlich….

In einer solchen Situation, die naturgemäß für alle Beteiligten stark belastend wirkt, sollte der Aufsichtsrat der Geschäftsführung als aktiver Sparringspartner zur Seite stehen. Er sollte bereits im Falle erster Frühindikatoren einer sich abzeichnenden Krise eine aktivere Rolle spielen und gestalterisch eingreifen. Es reicht folglich nicht mehr aus, Beschlussvorlagen nur zustimmend zur Kenntnis zu nehmen; vielmehr sollte der Aufsichtsrat aktiv spezifische Informationen – beispielsweise zu den Ursachen der Krise – einfordern. Es steigen somit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Aufsichtsräte. Er sollte beispielsweise belegen können, dass er das Management aufgefordert hat, sicherzustellen, dass die so genannte 21-Tage-Frist eingehalten wird, etwa durch eine adäquate Liquiditätsplanung. Diese Frist bedeutet übrigens nicht, dass man in jedem Fall 21 Tage Zeit hat; wenn aus Sicht der Geschäftsführung eine negative Fortführungsprognose vorliegt, also das Scheitern der Sanierungsbemühungen zum Zeitpunkt der Beurteilung „überwiegend wahrscheinlich ist“, entfällt die Frist.

Die verschärften Anforderungen, die man aus der Rechtsprechung ableiten kann, sollten sich auch in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ablesen lassen. Man braucht Aufsichtsratsmitglieder mit Erfahrungen im Controlling, bei der Aufbereitung und Analyse von Geschäftszahlen, bei bilanziellen Themen und bei juristischen Fragen. Der ideale Aufsichtsrat bildet die Balance zwischen strategischen Fähigkeiten und Branchenerfahrung sowie juristischen Sachverstand und Erfahrung im Krisenmanagement ab. Letzteres dürfte für Gabriel kein Problem darstellen. Wer mal Chef der SPD war, weiß, wie man Krisen bewältigt.

Ob Gabriel allerdings Schwachstellen und Unplausibilitäten in den Zahlen eines Unternehmens unmittelbar erkennen kann, ist kaum zu beantworten. Vor seiner bundespolitischen Karriere war er vier Jahre lang Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und in dieser Zeit auch Präsidiumsmitglied des Aufsichtsrats von Volkswagen. Der Aufsichtsrat verfügt in der Krise nicht nur über Informationsrechte, sondern auch über Mitentscheidungs- und Initiativrechte. Zu den situationsspezifischen Mindestanforderungen zählen die wöchentliche Überprüfung der Liquiditätssituation und die monatliche Überprüfung des Eigenkapitals. Auch wesentliche geschäftsspezifische KPIs, die zur Beurteilung der aktuellen Situation und zur Überwindung der Krise notwendig sind, sollten vom Aufsichtsrat systematisch und aktiv angefragt werden. Jedem Kandidaten für ein Aufsichtsratsmandat sollten seine persönlichen Risiken im bewusst sein: Unterlassung von Schadensersatzforderungen gegenüber dem Management, Billigung von Investitionen ohne jegliche Erkundung über die Herkunft des Kapitals, Nicht-Überwachung des Vorstandes in der Krise: jeder dieser Anklagepunkte war in den vergangenen Jahren Gegenstand rechtlicher Schritte gegen den Aufsichtsrat.

Siehe auch: Von Katars Gnaden

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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