Der Profiteur dieser Entwicklung sei nicht der Nutzer des Internet, sondern Google. Häh? Also ist das von der Verleger-Lobby mehr oder weniger diktierte Leistungsschutzrecht wohl nur ein Ergebnis von Altruismus? Oder vielleicht doch eher ein Mahnmal für die Unfähigkeit der Medienindustrie, profitable Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu setzen?
Jedenfalls jammert FAZ-Medienfürst Hanfeld, dass es für das von den deutschen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht ziemlich düster aussieht.
„Nicht nur in den Oppositionsparteien, sondern jetzt auch in der Koalition regt sich Widerstand gegen einen gesetzlichen Anspruch der Verlage, für ihre im Internet verbreiteten Inhalte Lizenzgebühren zu verlangen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder von der CDU, hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet – es werde in das Informationsrecht der Internetnutzer eingegriffen, und es gehe den Verlagen schlicht ums Geld. Doch sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, ’sich darum zu kümmern, ob der eine oder der andere weniger vom Kuchen bekommt‘. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde er nicht zustimmen. Auch die FDP rückt ab. Für das Leistungsschutzrecht dürfte das der Sargnagel sein“, stellt Hanfeld mit einigen Tagen Verspätung fest.
Als Sündenbock hat sich der FAZ-Redakteur für seinen Gesetzes-Nekrolog Mario Sixtus rausgepickt. Denn in der PR-Kampagne „Verteidige Dein Netz“ gegen das Verleger-Schutzrecht-Gesetz habe Google ein Zitat des Journalisten Sixtus verwendet:
„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen.“
Das eine wie das andere Zitat sei reine Propaganda. Die Kampagnen der Zeitungsverlage in den vergangenen Monaten wohl nicht?
Jedenfalls sei die Analogie von Sixtus schief, mein Hani. Schließlich werden die Suchmaschinen-Nutzer ja nicht genau da hinkutschiert, wo sie hinwollen. „Google führt die Nutzer vielmehr – wie Kommentatoren im Netz längst erkannt haben – an allerhand anderen Lokalitäten vorbei, rückt gern eigene Angebote ins Suchfeld und räumt (um bei dem windschiefen Vergleich zu bleiben) im Lokal das Buffet ab, ohne zu bezahlen“, so die holzschnittartige Bemerkung von Hanfeld.
Vielleicht liegt es ja auch an der suchmaschinen-optimierten Schreibweise, zu der Journalisten von den Verlagen angehalten werden, um möglichst viel Verkehr auf die eigenen Websites zu holen und die Werbeeinnahmen zu maximieren.
Aber Sixtus, der ja als gebührenfinanzierter „Elektrischer Reporter“ für das ZDF arbeite und zwei von Eco sowie Google bezahlte Rechtsgutachter der Humboldt-Uni reichen Hanfeld aus, um die mögliche Niederlage bei der Durchsetzung des Lobby-Gesetzes zu begründen.
Das ist ärmlich.
Ein Gesetz muss allgemein und neutral sein. Es kann hier nicht darum gehen, wie auf dem Flohmarkt den höchsten Preis für kommerzielle Interessen herauszuschlagen mit dem Instrument der Gesetzgebung. Es gab doch klare Signale in den vergangenen Tagen in Richtung der Verleger, sich mit Google zu einigen. Das ist in einem oberlehrerhaften Ton von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenindustrie abgelehnt worden. Pech gehabt. Zu hoch gepokert.

