Kaum Wettbewerb bei Grüne Punkt-Müllentsorgung – Plastikrecycling steht vor dem Aus

Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger“, vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat“, so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht.

Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet“, kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig“, sagt die Sprecherin des Kartellamtes.
Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare‘ gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare‘ herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen“, führt Schuh aus.

Genau diese neuerliche „Vielfalt“ biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping“. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich“, moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden“, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden“, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

Dumpingpreise beim Plastikrecycling: Warum wir bald wieder Müllskandale bekommen

Die Verpackungsverordnung in der neuen Fassung ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die Novellierung sollte einen fairen Wettbewerb für das Recycling von Verpackungsmüll sicherstellen und die haushaltsnahe Abfallsammlung stabilisieren. Der Verordnungsgeber lässt allerdings auch so genannte „Branchenlösungen“ zu, die keinen flächendeckenden Abholservice für Verpackungsabfall bieten müssen. „Inzwischen befürchten Marktbeobachter jedoch Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Insgesamt sollen nach Medienberichten den Bundesländern bislang etwas über 100 Branchenlösungen von rund 30 Unternehmen angezeigt worden sein“, berichtet der Nachrichtendienst europaticker.

Einige Unternehmen würden ihre Werbeaussendungen inzwischen mit Attributen wie „TÜV geprüft“ oder „DEKRA bestätigt Branchenlösung“ schmücken , was jedoch vom NRW-Umweltministerium bemängelt wird. Die Vorgaben der Verpackungsverordnung seien durch die DEKRA innerhalb der Beratung des Kölner Systemanbieters VfW GmbH möglicherweise recht unkonventionell ausgelegt worden. Branchenlösungen erfassen an so genannten vergleichbaren Anfallstellen wie Hotels, Sportstätten, Krankenhäusern und Kraftfahrzeugbetrieben den Verpackungsmüll. Das ist preisgünstiger als die Finanzierung einer flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung und vergleichbar mit den früheren Selbstentsorgern. Kritiker befürchten, dass die novellierte Verpackungsverordnung mit den Branchenlösungen einen Anreiz schaffe, möglichst viele Mengen in Branchenlösungen einzubeziehen, was letztlich zu einem Zusammenbruch der haushaltsnahen Sammlung über die „Gelben Säcke“ zur Folge haben könnte.

Sieben der neun zugelassenen Systemanbietern haben sich deshalb sozusagen eine Selbstverpflichtung auferlegt und die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) beauftragt, zwölf Branchen zu definieren, in denen Branchenlösungen möglich sein könnten. Die GVM ist seit vielen Jahren für das Bundesumweltministerium tätig. Im Wesentlichen ging es dabei um die Aufteilung der Quoten, die für Branchenlösungen in Frage kommen und die Mengen, die weiterhin über die haushaltsnahe Entsorgung behandelt werden müssen. Das Ergebnis der GVM-Studie wurde Ende November 2008 den Verantwortlichen in den Ministerien präsentiert und wird von diesen akzeptiert. Die GVM-Daten werden jährlich durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert, der auch Vertreter der Landesministerien angehören.

„Eine gesetzeskonforme Prüfung der Anmeldungen“, so die Pressestelle eines Umweltministeriums gegenüber europaticker, „sei dort gar nicht zu schaffen“. Man würde sich auf das konzentrieren, was auf dem Papier stehe. Allerdings gebe es ein hohes Risiko, sich auf Branchenlösungen einzulassen, die sich als nicht gesetzeskonform erweisen. Bei den neun bundesweit zugelassenen dualen Systembetreibern, die über eine so genannte „Gemeinsame Stelle“ die haushaltsnahe Entsorgung der gebrauchten Verpackungen betreiben, geht das Risiko mit der Übernahme der „Gelben Säcke“ oder der Inhalte der Glascontainer auf diese über. „Anders ist es bei den Branchenlösungen. Dort bleibt bis zum letzten Schritt der Entsorgung immer der Entsorgungsverpflichtete in der Verantwortung“, schreibt euopaticker.

Auch nach Ansicht von Abfallexperte Sascha Schuh, Chef des Bonner Beratungshauses Ascon, sei die Konstruktion der Branchenlösungen völlig verunglückt. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare‘ gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare‘ herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen“, führt Schuh aus.

Genau diese neuerliche „Vielfalt“ biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping“. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich“, moniert Schuh.

Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung, Restmüllbeseitigung und Verwertung – alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden“, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden“, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

Mehrweg adé: Das leise Sterben einer Branche und die Umweltverbände tun nichts

Mindestens zwei Jahre feilschten Politiker, Lobbyisten und Umweltverbände über die Gestaltung der fünften Novellierung der Verpackungsverordnung. Mit dem Zusammenbruch des Mehrwegsystems für Getränke muss Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nach dem gescheiterten Umweltgesetzbuch einen weiteren umweltpolitischen Niederschlag hinnehmen. Die vor rund 19 Jahren als europäisches Vorzeigemodell eingeführte Verpackungsverordnung steht vor einem Scherbenhaufen. „Das, was kritische Stimmen bei der Einführung der Pfandregelung für Einweggetränke prophezeit haben, hat sich bewahrheitet. Das so genannte Dosenpfand wurde zu einem Rohrkrepierer für die Mehrwegquote“, kritisiert ein Brancheninsider der Getränkewirtschaft im Gespräch mit mir, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Pfandgewinne über nicht zurück gebrachte Einwegflaschen, pro Flasche immerhin 25 Cent, bescherten den Discountern nicht nur zusätzliche Einnahmen zur Quersubventionierung von Einweggetränken, sondern verdrängten fast irreversibel Mehrweg vom Markt. Gefälligkeitsgutachten und Beschwichtigungen der Einweglobby hätten lange genug die katastrophale Entwicklung des Mehrweganteils vor der Öffentlichkeit verschleiert. Es sei an der Zeit, dass die realen Bedingungen für die Umwelt- und Energiebilanz bei Einwegflaschen öffentlich gemacht werden. Nach Berechnungen des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen verkaufen Discountläden Mineralwasser in 1,5-Liter Einwegflaschen für den Spottpreis von 19 Cent. Getränkefachmärkte seien gegen diesen Dumping-Preis chancenlos.

Nach Informationen des Spiegels lasse der Bundesumweltminister nunmehr prüfen, ob Einwegverpackungen für Mineralwasser verboten werden können. „Die Überlegungen von Gabriel sind ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Das wird die Wirtschaft nicht zulassen. Unvergessen bleiben die jahrelangen juristischen Schlachten um die Einführung des Pflichtpfandes. Ähnliches wird uns bei einem ministeriellen Verbot von Einwegflaschen drohen“, warnt Sascha Schuh, Abfallexperte des Bonner Beratungshauses Ascon.

Gut einen Monat nach Inkrafttreten der novellierten Verpackungsverordnung habe sich bei den Umweltpolitikern schon wieder Ratlosigkeit eingestellt. „Neben dem Mehrwegdebakel ist auch die Absicherung Dualer Systeme für die haushaltsnahe Sammlung des Verpackungsabfalls gescheitert. Mit EKO-Punkt scheidet der erste Wettbewerber um Duale Systeme aus. Die neuesten Zahlen beweisen das: Der frühere Monopolist DSD ist nach wie vor mit rund 70 Prozent Marktanteil dominant“, kritisiert Schuh.

Zwar seien die ungeliebten Selbstentsorgersysteme abgeschafft worden. „Heute heißen sie Branchenlösung und haben einen Marktanteil von bis zu 15 Prozent. Und schon jetzt haben sich mehr als 120 neue Branchenlösungen angemeldet, die keinen flächendeckenden Abholservice für Verpackungsabfall mehr bieten. Und in ein paar Monaten können wir unser Wasser vielleicht nur noch beim Discounter kaufen, da das Mehrwergsystem wie erwartet kollabiert“, prognostiziert Schuh. Da verwundere es nicht, wenn sich die ersten Arbeitsgruppen zusammensetzen, um die sechste Novelle vorzubereiten. „Ob es eine Novelle oder eine Revolution gibt, hängt sicherlich von der nächsten Bundestagswahl ab. Aber eines scheint klar, so kann und wird es nicht bleiben“, resümiert Schuh.

Im nächsten Jahr muss nach dem Verordnungstext ohnehin die Wirksamkeit des Dosenpfandes überprüft werden. Experten sind sich sicher, dass die Debatte früher einsetzen wird, um Mehrwegsysteme vor dem Zusammenbruch zu retten.

Mal eine Frage an die Blogosphäre: Bei der Einführung des Dosenpfandes haben sich die Umweltverbände, vor allen Dingen die DUH überschlagen mit Aktionen. Jetzt herrscht fast Totenstille beim Zusammenbruch von Mehrweg.

Gibt es dafür eine Erklärung? Warum wird das Free-Rider-Verhalten der Discounter beim Dosenpfandgewinn klein geredet? Es gibt genügend Indizien, dass der 19 Cent-Kampfpreis nur über Quersubventionierung möglich ist. Von Resch und Co. kommen da nur laue Anmerkungen. Schwach.

Discounter tragen Mehrweg zu Grabe: Politik gibt freies Geleit – Geheimniskrämerei um Dosenpfandgewinne

Hier nun die komplette Dosenpfandstory:

Bundesumweltministerium, Wirtschaftslobbyisten und selbst Umweltaktivisten bestreiten hartnäckig die negativen Folgen des falsch konstruierten Dosenpfandes auf die Mehrwegentwicklung – obwohl die Warnschüsse mittlerweile zu Salven werden: „Es ist klar, dass viele Wirtschaftsvertreter keinerlei Daten veröffentlichen. Sie würden sonst eine ihrer schönsten und geheimsten Einnahmequellen offenbaren. Es ist leider so, dass die Interessenlagen von Industrie und Umweltministerium so weit auseinanderliegen, dass sie sich schon wieder decken. Die geheimen Kassen des Handels durch den Pfandschlupf und die damit verbundene Geheimniskrämerei deckt sich mit dem Wunsch des Bundesumweltministerium, ja keine negativen Zahlen in die Öffentlichkeit zu bringen“, weiß der Abfallexperte Sascha Schuh, Chef des Bonner Beratungshauses Ascon http://www.ascon-net.de. Seine Firma habe deshalb Abfallanalysen durchführen lassen. „Beprobt wurden PET-Mischballen aus dem Dualen System von verschiedenen Sortieranlagen. Pro Ballen haben wir im Durchschnitt 1803 Pfandflaschen feststellen können. Davon waren 724 Mehrwegflaschen zu 0,15 Euro und 1079 Einwegflaschen zu 0,25 Euro. Rechnet man das auf eine Ladung von 54 Ballen hoch, dann ergibt sich daraus ein Pfandwert von rund 22.000 Euro pro Ladung. Mehr als das Zwanzigfache des Materialwertes“, so Schuh gegenüber NeueNachricht.

Auch ein Branchen-Insider bestätigt, dass die Discounter satte Dosenpfand-Gewinne einstreichen: „Die Discounter drücken die Preise für Mineralwasser immer weiter nach unten. Dahinter steht ein brutaler Verdrängungswettbewerb, der die kleineren Getränkefachmärkte zwingt, aufzugeben. Ist diese Konkurrenz erst einmal ausgeschaltet, können Lidl, Aldi & Co. die Preise diktieren. Dann wird der Verbraucher die Zeche zahlen. Der Kampf um den Getränkemarkt wird sich beim Geschäft mit Bier entscheiden. Wird diese letzte Bastion der kleinen Fachmärkte geschleift, ist die Aldisierung des Getränkehandels nicht mehr aufzuhalten“. Die Einführung des Dosenpfands durch die Verpackungsverordnung bedrohe mehr als 30.000 Arbeitsplätze. „Auf ein Konjunkturprogramm wie bei der Autoindustrie werden wir allerdings vergeblich hoffen. Entsprechende Maßnahmen zur Förderung von ökologische vorteilhaften Getränkeverpackungen würden nicht nur Arbeitsplätze sichern, sondern auch die Umwelt entlasten. Und es würde den Steuerzahler nicht einen Euro kosten. Dazu muss man nur die handwerklichen Fehler der Verpackungsverordnung beheben“, fordert der Handelsexperte, der namentlich nicht genannt werden will.

Die novellierte Verpackungsverordnung habe den Discountern jährliche Subventionen von mindestens 400 Millionen Euro beschert. Dieses Geld werde nicht nur eingesetzt, um die eigene Branche zu stützen, sondern um die benachteiligte Konkurrenz der Getränkefachmärkte auszuschalten. Es sei höchste Zeit, diesen politisch veranlassten Unfug zu beenden und die krasse Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Ähnlich kritisch äußert sich Trinkgut-Chef Torsten Toeller http://www.trinkgut.de im Interview mit der Lebensmittel Zeitung http://www.lz-net.de. Die Geschwindigkeit von Geschäftsaufgaben im Getränkefachmarktbereich habe drastisch zugenommen. Allein in diesem Jahr liege die Zahl der Schließungen bei etwa 500. Als Hauptursache benennt Toeller die völlig misslungene Einwegpfand-Regelung: „Stümperhaft hat der Gesetzgeber versucht, die Mehrwegquote zu stabilisieren und über 70 Prozent zu heben. Trotz Milliardeninvestitionen ist die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken innerhalb weniger Jahre auf unter 30 Prozent gesunken. Einwegpfand nebst Pfandschlupf und PET-Verwertungserlösen haben dazu geführt, dass die Getränke durch fremde Kalkulationsbestandteile unter Einkaufspreis angeboten werden können. Dieser Trend zu ‚billig’ verschaffte den Discountern enorme Zuwächse zulasten des Fachhandels“, moniert Toeller.

Der Getränkegroßhandel müsse kräftig Federn lassen. „Er verliert in der Gastronomie, durch die Einwegorientierung bei alkoholfreien Getränken und jetzt auch bei Bier. Und er verliert durch die Konzentration im Einzelhandel. Hinzu kommt noch der Druck durch politische Regulierungsinstrumente wie Nichtraucherschutz oder Werbeverbote. Und die Sandwich-Position, ein altes Problem der Großhandelsstufe, entwickelt sich immer mehr zum Gattungsproblem“, so Toeller. Auch die Großbrauereien mit ihrer derzeitigen Pfandkasten- und Flaschenvielfalt würden den Prozess beschleunigen. Das Mehrwegsystem werde auf Kosten der Getränkefachgroßhändler verkompliziert und verteuert. „Damit machen wir selbst das Chaos nach den politischen Fehleinscheidungen rund um den Einwegpfand perfekt. Ich nehme da eine gewisse Rücksichtslosigkeit war, die Logistikkosten der Zwischenstufe aufzubürden und zwar stärker denn je. Das trifft auch uns bei trinkgut“, beklagt sich Toeller.