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Sprunginnovationen und die Bundeshaushaltsverordnung @rafbuff @SPRIND

“Wir sollen Sprunginnovationen ermöglichen, müssen uns aber bei der Finanzierung von Forschungsprojekten an zahlreiche Verwaltungsvorschriften halten: an die Bundeshaushaltsordnung, ans Vergaberecht, ans EU-Beihilferecht, ans Besserstellungsverbot.  All das sind Konstruktionen, mit denen wir ein agiles Handeln des Staates nahezu unmöglich gemacht haben. Während wir alles dafür tun, Paragraf 65 der Bundeshaushaltsverordnung einzuhalten, werden wir von den Amerikanern und Chinesen bei den großen Zukunftsthemen abgehängt”, sagt Rafael Laguna de la Vera, Gründungsdirektor der Bundesagentur für Sprunginnovationen im Interview mit der Wirtschaftswoche.

Was Rafael im DigitalX-Interview gesagt hat, findet Ihr hier: https://www.digital-x.eu/de/magazin/artikel/dx-redaktion/bundesagentur-fuer-sprunginnovationen

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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