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Der Sohn hat nichts verwechselt: Exkurs zur digitalen Schulpflicht @th_sattelberger #DigitalXAdhoc @krafts_werk

Schule müsse wieder das leisten können, wofür die Schulpflicht einmal eingeführt wurde: “Sie muss ein Betreuungspartner sein, auf den sich die Eltern verlassen können, und ein Garant dafür, dass Bildung nicht Privatsache ist. Ein Brechen mit der ‘Hausväter-Herrschaft’, die wir eigentlich seit der Weimarer Verfassung von 1919 hinter uns haben sollten. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht 2006 festgestellt hat: ‘Die allgemeine Schulpflicht, dient (…) der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich (…) auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger.’

Und wer würde widersprechen, wenn in Zeiten zunehmender Verschwörungserzählungen und einer immer stärker auseinanderklaffenden Gesellschaft nicht gerade das von größter Notwendigkeit ist? Nochmals das Bundesverfassungsgericht: ‘Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften‘ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren (…). Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule.’ Leider ist viel von dieser Gewissheit und dem Versprechen in den letzten Monaten verloren gegangen”, schreibt Daniel Kraft in einem Gastbeitrag für den General Anzeiger.

Es brauche eine Instrumentenbatterie aus verschiedenen digitalen und hybriden Maßnahmen, damit Schule in den kommenden Monaten (wieder) – zumindest etwas geregelter – stattfinden kann. Es brauche mehr als didaktische und pädagogische Modelle des letzten Jahrhunderts, und es braucht mehr als Schul-Server und Zoom-Runden. “Es braucht nicht mehr und nicht weniger als eine digitale Schulpflicht”, resümiert Kraft.

Genau das haben wir im #DigitalXAdhoc-Gespräch mit Daniel Kraft diskutiert.

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Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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