
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen dazu verurteilt, aus dem Dachverband aller deutschen IHKs auszutreten. Ein Unternehmen aus Münster hatte den Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) verlangt, da sich der DIHK „wiederholt außerhalb seiner Kompetenzen zu allgemeinpolitischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik geäußert habe“.
In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es:
“Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) kann den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) verlangen, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Klägerin ist Mitglied der IHK Nord Westfalen und beanstandet seit 2007 zahlreiche Äußerungen des DIHK, weil sie über die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern hinausgingen. Die Klage ist in allen Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem ersten Revisionsurteil vom 23. März 2016 (BVerwG 10 C 4.15 – vgl. Pressemitteilung 23/2016 ) entschieden, dass ein grundrechtlicher Anspruch auf Austritt der Kammer aus dem Dachverband besteht, wenn dieser – wie der DIHK – in der Vergangenheit mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen gegen die Kompetenzgrenzen seiner Mitgliedskammern verstoßen hat und wenn mit einer erneuten Missachtung der Kompetenzgrenzen zu rechnen ist. Es hat den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, damit dieses die erforderlichen Feststellungen zu den Reaktionen des Verbandes auf die Kritik an seinen Äußerungen, insbesondere zu einem etwa für die Kammermitglieder verfügbaren verbandsinternen wirksamen und effektiven Schutz gegen grundrechtswidrige Aufgabenüberschreitungen, treffen konnte.”
Was heißt das nun für den Fortbestand des DIHK?
In der Öffentlichkeit ist das ein wenig untergegangen.