fbpx

Vielfalt im Social Web sichern durch Änderung des Rundfunkstaatsvertrages? NRW-Landesmedienanstalt legt Rechtsgutachten vor

Genehmigungsbürokratie

Zur Sicherung der Vielfalt im Netz sollten Medienintermediäre, zum Beispiel Soziale Netzwerke und Suchmaschinen, reguliert werden. Das fordert der Rechtswissenschaftler Professor Boris P. Paal von der Universität Freiburg in einem Gutachten für die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

„Zum Zwecke der Vielfaltssicherung bei Medienintermediären sollte ein eigenständiger Regelungskomplex im Rundfunkstaatsvertrag mit insbesondere einer vielfaltssichernden Generalklausel und Transparenzpflichten geschaffen werden.“

Es seien auch Vorgaben wichtig, so Paal weiter, die gezielt die Diskriminierungsfreiheit absichern.

LfM-Direktor Tobias Schmid begrüßt die Ergebnisse:

„Das Gutachten lässt an dem Regelungsbedarf für Intermediäre keinen Zweifel und verortet diesen eindeutig in der Kompetenz der Länder. Vor diesem Hintergrund halten wir die Entscheidung der Länder, die Regulierung von Intermediären im Rundfunkstaatsvertrag zu prüfen, für geboten und angemessen.“

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

Zur Gewährleistung der kommunikativen Grundversorgung und Chancengleichheit sind für Medienintermediäre rechtliche (Mindest-)Vorgaben zu Diskriminierungsfreiheit, Qualität und Transparenz geboten.

Das medienrechtliche Normregime sollte um spezifische Bestimmungen zur Vielfaltssicherung bei Medienintermediären ergänzt werden.

Empfohlen wird die Schaffung eines neuen Regelungskomplexes im Rundfunkstaatsvertrag, um neben einer vielfaltssichernden Generalklausel auch Verhaltensvorgaben für Medienintermediäre zu etablieren.

Zum Zwecke einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen und zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs gilt es, Transparenz zu erhöhen, Nutzerautonomie zu stärken und Informationsasymmetrien abzubauen.

Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen betreffend die internationale Anwendbarkeit der neu zu schaffenden Regelungen für Medienintermediäre – wesentliche Voraussetzung ist allerdings, dass diese Regelungen einzig vielfaltssichernde Zwecksetzungen verfolgen.

Meine 50 Cents: Ich sehe den föderalen Ansatz für eine digitale Medienordnung kritisch. Das hatte sich schon bei der Bewertung von Livestreaming-Formaten als problematisch und wenig praxistauglich herausgestellt. Etwa in unterschiedlichen Auslegungen von Bayern und NRW in der Frage der Sendelizenzen. Selbst ein nationaler Ansatz ist fraglich. Besser aufgehoben wäre das Ganze in Brüssel.

Zudem dürfte die Schaffung einer digitalen Medienordnung im Rundfunkstaatsvertrag wohl einige Jahre dauern. Wie seht Ihr das?

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

1 Kommentar zu "Vielfalt im Social Web sichern durch Änderung des Rundfunkstaatsvertrages? NRW-Landesmedienanstalt legt Rechtsgutachten vor"

  1. Hat dies auf http://www.ne-na.me rebloggt.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

%d Bloggern gefällt das: