
Sohn@Sohn müssen an dieser Stelle ein großes Lob aussprechen und den Internet-Vordenker Christoph Kappes in den Vordergrund stellen. Durch sein Wirken wurde unser YouTube-Kanal wieder entsperrt. Er brachte uns wichtige Kontakte zu Google und YouTube, um jenseits der automatisierten Eingabe-Möglichkeiten mit kompetenten Entscheidern der Silicon-Valley-Konzerne in Kontakt zu treten. Hintergrund: Für die Future Lounges der D2030-Initiative, in der ich auch Mitglied bin, stellte wir im Multistream die Sohn@Sohn-Plattformen zur Verfügung – also auch YouTube. Die Diskussionen laufen über Zoom ab. Der Zugangslink ist frei verfügbar auf der Website von 2030.
Jeder kann sich dort also einwählen. Und genau das war das Begräbnis für die Sohn@Sohn-Präsenz auf YouTube. Via Bildschirm-Teilung wurden von irgendwelchen Trolls Porno-Inhalte reingeschaltet und live übertragen. Irgendwann brüllte der alte Sohn rein und forderte die direkte Abschaltung des Livestreams. Zu spät. Bei Youtube waren wir sofort raus. Jetzt begann für uns das, vor dem wir immer schon gewarnt habe. Es wird vorschnell gelöscht, gesperrt, gemahnt oder blockiert, ohne ausreichende Möglichkeiten der Betroffenen, gegen diese Maßnahmen Widerspruch einzulegen. Internet Governance-Experte Professor Wolfgang Kleinwächter hat das im ichsagmal.com-Interview klar angesprochen.
Mittelalterliche Prangermethoden, die im 15. oder 16. Jahrhundert üblich waren, gehören nicht in unsere Zeit. Auch Internet-Plattformen benötigen transparente Verfahren zur Schlichtung. Kleinwächter verweist auf die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy von Icann. Leider zählt das nicht zum Standard im Netz. „Hier sehe ich eine große Lücke für Internet Governance“, beklagt Kleinwächter. Eine Löschung des Videos, eine temporäre Sperrung oder eine gelbe Karte hätten gereicht. Bei der Übertragung via Zoom waren wir nur Zaungast. EU und Deutschland machen die Plattformen durch völlig hirnlose Gesetze zum Staat im Staate und weichen das Gewaltmonopol des Staates auf, etwa bei der Upload-Filter-Thematik, werter Herr Europaabgeordneter Axel Voss.
Da würden die Plattformen granular vorgehen, sagte Herr Voss bei einer Podiumsdiskussion in Bonn. Das entspricht aber nicht den Tatsachen: Trällern Sie mal „Hänschen klein, geht allein, In die weite Welt hinein“ bei Facebook via Video ins Netz, Herr Voss. Sie werden gesperrt oder zumindest gedrosselt. Selbst die eigenen Kompositionen und Produktionen von Sohn@Sohn werden blockiert. Bin gespannt, wie das bei unserem produzierten Karnevalssong für Bonn-Duisdorf laufen wird.
Wie wäre es, in NRW dazu noch einmal eine Anhörung zu machen Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen?
Wir sollten das zum Thema machen und nicht wieder zum Tagesgeschäft übergehen. Das gilt für Herrn Voss und für die anderen Beteiligten. Löschungen und sonstige Sanktionen gegen Internet-User dürfen nicht eigenmächtig von den Social-Web-Plattformen vorgenommen werden. Sorgen Sie für eine Änderung der Gesetze, Herr Voss und kommen Sie in eine netzöffentliche Debatte von Sohn@Sohn und/oder D2030 via Klaus Burmeister.