
Wer das Internet nicht nur als Bühne für Meinungen, sondern als Terrain für Machtkämpfe versteht, sollte seine Energie nicht auf Stilfragen und Serverstreit lenken. Es hilft wenig, wenn sich manche in dezentralen Netzen wie Kleingärtner gebärden, die Neuzugänge mit argwöhnischem Blick mustern und sich mehr für Regelkunde als für Strategie interessieren. Die entscheidenden Fragen liegen anderswo.
Denn es geht längst nicht mehr um technische Eleganz oder moralische Pose, sondern um die Durchsetzungsmacht globaler Plattformen. Wer Aufmerksamkeit, Sichtbarkeit und Werbeeinnahmen kontrolliert, bestimmt auch, wie Öffentlichkeit funktioniert. Die Auseinandersetzung um soziale Netzwerke ist damit keine Designfrage, sondern eine Frage der demokratischen Selbstbehauptung.
Und genau hier hätte Deutschland ein machtvolles Instrument in der Hand – es wird nur kaum genutzt: die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Mit ihr wurde erstmals das Konzept der Intermediationsmacht gesetzlich verankert. Plattformen wie Meta, Google oder TikTok sind demnach nicht bloß technische Vermittler, sondern Gatekeeper mit publizistischer Verantwortung. Sie sind Herausgeber, Werbenetzwerk und Deutungsmacht in einem – und damit auch angreifbar für Regulierungsbehörden.
Der neue §18 Abs. 3b GWB eröffnet die Möglichkeit, diese Machtstrukturen direkt zu adressieren: Nicht mehr die Nachweise von Marktmissbrauch stehen im Vordergrund, sondern die schiere Größe und Funktion einer Plattform. Doch anstatt diese Werkzeuge zu nutzen, debattieren wir über API-Richtlinien im Fediverse, über Filterblasen und Reichweitenmetriken. So verlieren wir aus dem Blick, was wirklich zählt: die Fähigkeit, Macht zu erkennen – und ihr institutionell zu begegnen.
Es braucht keine neuen Appelle. Die Gesetzeslage ist da. Was fehlt, ist der Wille zur Anwendung. Das ist mein Fokus, lieber Stefan.