
Laut Koalitionsvertrag sollen Gerichtsentscheidungen anonymisiert öffentlich und maschinenlesbar zugänglich gemacht werden. In der Praxis ist man davon noch weit entfernt: nur etwa 1 Prozent aller Entscheidungen ist derzeit veröffentlicht. Selbst die höchsten Gerichte erreichen dabei lediglich 30 bis 40 Prozent ihrer Urteile online. Insgesamt ergehen in Deutschland jährlich rund 1,5 Mio. Zivilurteile – die aber fast ausschließlich in Papierform oder in lokalen Kanzleiarchiven verbleiben. Prof. Hanjo Hamann (EBS) stellt fest, dass sich daran seit den 1970er-Jahren kaum etwas geändert hat: Die oft genannten „Dogmen“ von Veröffentlichungswürdigkeit und Zwangsanonymisierung seien aus seiner Sicht überholungsbedürftig. Grundsätzlich gilt gemäß Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, dass öffentliches Interesse grundsätzlich zu einer Veröffentlichung von Urteilen verpflichtet allein die Praxis hinkt diesem Ideal hinterher. Ausführlich nachzulesen in einer Analyse von Henning Zander.
KI-Anwendungen im juristischen Alltag
Innovative Legal-Techs zeigen, wie KI Rechtsberatung demokratisieren kann. Ein prominentes Beispiel ist die Online-Flatrate frag-einen-anwalt.de der QNC GmbH: Für 80 € im Monat können Kleinunternehmer unbegrenzt Rechtsfragen stellen. Dahinter steckt eine Programmierung, die Anwälten passende Antworten aus einer Datenbank mit über 180.000 erprobten Frage-Antwort-Paaren vorschlägt. Der Rechercheaufwand reduziert sich dabei nach eigenen Angaben um rund 40 Prozent, und Anwälte können Fragen meist innerhalb von Minuten statt Stunden beantworten.
Offene Rechtsdaten und Reformprojekte
Um die Datenlage zu verbessern, laufen erste großangelegte Digitalisierungsprojekte. Das Bundesrechtsinformationssystem NeuRIS (Neues Rechtsinformationssystem) etwa wird aktuell zu einem Open-Data-Portal für alle Bundesgesetze, -verordnungen und Gerichtsentscheidungen ausgebaut. NeuRIS soll einen freien API-Zugang zu maschinenlesbaren Rechtsdaten bieten. Ein Testportal ist in Arbeit: Bis März 2024 wurden bereits über eine Million Dokumente migriert, und eine öffentliche Suchoberfläche wurde für 2025 angekündigt. Daneben fördert die Bundesregierung mit einem neuen „Reallabor Online-Verfahren“ die digitale Justiz. Ein Gesetzentwurf (Stand Juli 2024) sieht vor, Kleinschuldenverfahren bundeseinheitlich elektronisch abzuwickeln. Wörtlich zielt das Gesetz darauf, „die Urteilsverkündung und Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen“ zu erleichtern. Diese Experimentierklauseln (10 Jahre Testzeitraum) sollen Schritt für Schritt die Justiz digitalisieren und damit auch die Veröffentlichungspraxis verbessern.
Transparenz durch „Law as Code“
Ein weiterer Ansatz jenseits klassischer Datenbanken ist das Konzept „Law as Code“ oder Rulemapping. Hier werden Gesetze und Vorschriften nicht als undurchsichtige Blocktexte, sondern als klar strukturierte Entscheidungsbäume umgesetzt. Mit Hilfe von No-Code-Tools und KI werden komplizierte Gesetzestexte in hunderte kleinster Entscheidungsregeln aufgelöst. Das Startup Rulemapping (gegründet von Till Behnke und Stephan Breidenbach) zeigt, dass sich mit diesem Verfahren Rechtsnormen „visualisieren und direkt maschinenlesbar machen“ lassen. Der Vorteil: Jeder Schritt im KI-Entscheidungsprozess bleibt nachvollziehbar, sodass am Ende feststeht, auf welchen Gesetzespassagen eine Schlussfolgerung basiert. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) nennt Rulemapping explizit als möglichen Lösungsweg für die digitale Gesetzgebung. Auch politisch wird das Thema aufgegriffen: Digitalminister Karsten Wildberger hat angekündigt, „Law as Code“ in Verwaltungs-Modernisierungsstrategien einzubeziehen. Ziel ist ein transparenter Einsatz von KI, bei dem Politik, Verwaltung und Justiz aktiv in jeden Schritt eingebunden werden.
Medienwirkung und Demokratisierung des Rechtszugangs
Nicht zuletzt zeigen Umfragen: Medienberichte beeinflussen auch Juristen. In einer Studie gaben über 20 Prozent der Richter und über 30 Prozent der Staatsanwälte zu Protokoll, dass Medienrummel „zumindest gelegentlich“ ihr Urteil indirekt beeinflusst hat – etwa weil Zeugen dadurch eingeschüchtert werden. Paradoxerweise lesen Juristen über ihre eigenen Verfahren aber besonders viele Medienbeiträge (trotz Kritik).
Forderungen: Viele Beobachter sehen dies als Argument für mehr Transparenz. Rechtsanwalt Michael Friedmann bringt es auf den Punkt: „Man muss den Zugang zum Recht demokratisieren und das juristische Wissen für alle und nicht nur für Großkanzleien verfügbar machen“. KI-gestützte Werkzeuge können dabei helfen, den bislang elitären Wissensvorsprung großer Kanzleien aufzubrechen. Doch wie Dirk Hartung (Bucerius) ergänzt: Wir haben heute zwar die richtigen Werkzeuge, aber oft zu wenig Daten. Hier sei die Politik gefordert – etwa durch Open-Government-Initiativen, die Rechtsprechungsdaten frei und standardisiert veröffentlichen
Auch 2025 gilt: Rechtsprechung muss digital, offen und nachvollziehbar werden, damit alle davon profitieren. Projekte wie NeuRIS, KI-gestützte Legal-Tech-Plattformen und neue Gesetzesideen legen die Basis. Langfristig geht es um nichts weniger als eine echte Demokratisierung des Rechts: mehr Transparenz, mehr Chancengleichheit im Zugang und mehr Vertrauen in juristische Entscheidungen
Was politisch geschehen müsste
- Veröffentlichungspflicht gesetzlich verankern
Es bräuchte eine klare gesetzliche Verpflichtung, alle gerichtlichen Entscheidungen — anonymisiert, maschinenlesbar und mit Metadaten versehen — zentral zu veröffentlichen. Ein entsprechender Passus könnte im Gerichtsverfassungsgesetz (§ 173 GVG) oder im E-Government-Gesetz ergänzt werden.
➤ „Im Namen des Volkes“ darf nicht heißen: hinter verschlossenen Türen. - Bundesweite Open-Justice-Plattform
Eine föderal einheitliche Plattform, etwa unter dem Dach von NeuRIS, müsste Urteile aus allen Instanzen automatisch einspeisen. Sie könnte nach Vorbild von data.gov.uk oder data.gov.us betrieben werden, mit offenen Schnittstellen für Wissenschaft, Startups und Bürger. - Automatisierte Anonymisierung
Der größte Einwand der Justiz ist die Sorge um den Datenschutz. Politisch ließe sich das lösen, indem die Bundesregierung verpflichtend KI-gestützte Pseudonymisierungsverfahren (wie sie Bucerius Law School oder iur.crowd entwickelt haben) als „Stand der Technik“ definiert. Die Technik ist da – es fehlt nur der Rechtsrahmen. - Verfassungsrechtlich verankerte Transparenzpflicht
Ein Verweis im Grundgesetz (z. B. Art. 20 GG – Demokratieprinzip) könnte klarstellen, dass öffentliche Rechtsprechung auch digitale Öffentlichkeit bedeutet. Damit wäre das Informationsinteresse der Allgemeinheit verfassungsrechtlich gestützt.
Was dagegen spricht
- Richterliche Unabhängigkeit:
Die Justiz wehrt sich traditionell gegen staatliche Vorgaben zur Veröffentlichung, weil sie Eingriffe in ihre Autonomie befürchtet. Jede Pflicht könnte als Bevormundung interpretiert werden. - Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:
Besonders in Familien-, Arbeits- oder Strafverfahren fürchtet man, dass auch nach Anonymisierung Kontextinformationen Rückschlüsse auf Personen zulassen könnten. - Fehlende digitale Infrastruktur:
Viele Landgerichte verfügen noch nicht über standardisierte Dokumentenmanagementsysteme oder Schnittstellen, um Urteile maschinenlesbar zu exportieren. - Föderale Zersplitterung:
Jedes Bundesland betreibt seine eigene Justiz-IT. Eine einheitliche Plattform bräuchte einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern – politisch ein Mammutprojekt.
Wo die SPRIND-Initiative „Law as Code“ zu kurz springt
Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) will mit Law as Code den größten Konstruktionsfehler des Systems beheben: Gesetze sollen nicht nur als Text, sondern auch als amtlich ausführbarer Code publiziert werden – eine Art „Doppelsprache des Rechts“, die Mensch und Maschine verstehen.
Das Ziel ist richtig, der Ansatz revolutionär. Doch das Problem liegt eine Etage tiefer:
Gesetze in Code zu übersetzen nützt wenig, wenn die judikative Anwendung – also Urteile und Begründungen – nicht Teil derselben Dateninfrastruktur sind.
Solange Gerichtsentscheidungen nicht offenliegen, bleibt Law as Code ein normatives Skelett ohne lebendigen Organismus. Denn ein digitales Rechtssystem braucht nicht nur kodifizierte Gesetze, sondern auch trainierte Erfahrungen, also die empirischen Spuren der Rechtsprechung.
Dirk Hartung (Bucerius Law School) formuliert es präzise: „Wir haben die Werkzeuge, aber nicht die Daten.“
Der blinde Fleck der Rechtsstaatlichkeit
Wenn der Staat ernsthaft ein modernes, KI-fähiges Rechtssystem schaffen will, reicht es nicht, Gesetze zu codieren. Er muss auch die Urteile befreien – aus den Archiven, aus den PDFs, aus den Schränken.
Ein demokratischer Rechtsstaat, der auf Intransparenz basiert, ist ein Widerspruch.
Die eigentliche Sprunginnovation wäre daher nicht Law as Code, sondern Law as Open Data – das Recht als öffentliche Ressource, maschinenlesbar, überprüfbar und für alle zugänglich.