
Es beginnt mit einem harmlos klingenden Satz. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht vor lauter Mitgefühl mit Juden unser Mitgefühl für andere Menschen verlieren.“ Geschrieben wenige Tage nach dem 7. Oktober 2023, als israelische Kinder, Frauen und Alte abgeschlachtet, vergewaltigt, entführt wurden. Ein Satz, der klingt wie moralische Balance, aber in Wahrheit das Gleichgewicht verschiebt. Denn er macht jüdisches Leid zur Zumutung. Er stellt Empathie unter Verdacht.
Das ist der neue Ton in Deutschland – und Mirko Lange ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Er, der sich gern als Kommunikationsprofi und Wertevermittler inszeniert, stilisiert sich nun zum Verteidiger der Meinungsfreiheit, weil ihm ein Strafbefehl wegen der niederträchtigen Parole „From the river to the sea“ zugestellt wurde. In seiner Darstellung wird daraus ein Angriff auf den Rechtsstaat, ein „Trump-Moment“ in Bayern, ein „Skandal“.
Was er verschweigt: Diese Parole ist kein neutraler Menschenrechtsslogan, sondern seit Jahrzehnten der propagandistische Schlachtruf für die Vernichtung Israels. Sie steht auf den Fahnen der Hamas, der PLO, des Islamischen Dschihad. Sie meint, wortwörtlich, ein Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer – also ein Gebiet, in dem Israel nicht mehr existiert.
Man kann diese historische Aufladung nicht wegerklären, indem man sie „anders versteht“. Wer diesen Satz benutzt, nachdem am 7. Oktober über 1.200 Juden ermordet wurden, spielt bewusst mit einem Symbol der Auslöschung. Und wer das dann mit den Worten verteidigt, er habe ja nur „Menschenrechte“ einfordern wollen, betreibt semantische Weißwäsche.
Mirko Lange behauptet, er habe die Parole „bewusst so formuliert, um sie umzudeuten“. Das ist kein journalistisches Experiment, das ist politische Gaslighting-Rhetorik. Der Versuch, eine eindeutig antisemitische Kampfparole durch moralische Sprache zu reinigen. Das ist, als würde jemand „Deutschland den Deutschen“ posten und hinzufügen: „Ich meine das ja nur im Sinne der Inklusion.“
Die neue Strategie: Täterwörter retten
Wir erleben derzeit ein besorgniserregendes Muster.
Begriffe, die seit Jahrzehnten klar antisemitisch konnotiert sind, werden rhetorisch recycelt – in den Kontext der „Menschenrechte“, des „Antikolonialismus“, des „Protests“. Die Täterwörter werden sprachlich gerettet, während ihre historische Bedeutung vernebelt wird.
Diese Strategie ist so geschickt wie zynisch. Sie verschiebt die Grenzen des Sagbaren, nicht frontal, sondern unter dem Deckmantel des „kritischen Denkens“.
„Ich meine das ja gar nicht so.“
„Ich fordere doch nur Gerechtigkeit für alle.“
„Ich distanziere mich ja von Hamas.“
Das Problem: Worte tragen Geschichte. „From the river to the sea“ ist nicht wie „Make love, not war“. Es ist die Parole, mit der das Existenzrecht Israels verneint wird – Punkt. Wer das nicht weiß, hat kein Recht, öffentlich mit großen Worten über Menschenrechte zu dozieren. Und wer es weiß, aber dennoch benutzt, instrumentalisiert die Freiheit der Rede zur Verharmlosung eines Vernichtungsaufrufs.
Der neue deutsche Relativismus
Die gefährlichste Entwicklung nach dem 7. Oktober war nicht der offene Antisemitismus auf der Straße – der war zu erwarten.
Es ist der Relativismus in den Köpfen der Bildungsbürger, der mir Sorgen macht.
Das reflexhafte „Ja, aber“.
Das Bedürfnis, den eigenen moralischen Kompass zu retten, indem man jüdisches Leid sofort relativiert.
Das Zurechtrücken, das Vergleichen, das Verschieben.
Langes Satz vom 24. Oktober – „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht vor lauter Mitgefühl mit Juden unser Mitgefühl für andere Menschen verlieren“ – ist genau dieser Reflex in Reinform. Er sagt: Mitgefühl für Juden kann zu viel sein. Er behauptet, Empathie müsse verteilt werden, als sei sie ein Nullsummenspiel. Und er tut das ausgerechnet in einem Moment, in dem israelische Leichen noch nicht identifiziert, Kinder noch als Geiseln verschleppt, Frauen noch vergewaltigt wurden.
Das ist keine moralische Balance, das ist moralischer Zynismus.
Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein für Geschichtsvergessenheit
Niemand will Mirko Lange das Recht nehmen, seine Meinung zu sagen. Aber Meinungsfreiheit ist kein Schutzschild gegen Kritik. Sie schützt die Äußerung, nicht vor der Einordnung.
Und die Einordnung lautet: Wer unmittelbar nach einem Pogrom an Juden davor warnt, „nicht zu viel Mitgefühl mit Juden“ zu empfinden, und ein Jahr später eine Vernichtungsparole als „Menschenrechtsforderung“ neu etikettiert, ist kein Verteidiger der Demokratie – er ist Teil ihres Problems.
Der Strafbefehl gegen ihn ist kein „politischer Akt“, sondern ein Versuch, eine Grenze des Sagbaren zu ziehen. Eine Grenze, die notwendig ist, weil in Deutschland Antisemitismus wieder als Meinung durchgeht, solange er nur intellektuell genug verpackt ist.
Worte sind keine harmlosen Zeichen. Sie sind Taten.
Und wenn wir zulassen, dass „From the river to the sea“ als menschenrechtliche Metapher durchgeht, dann haben wir den Boden der historischen Vernunft verlassen.
Wer Mitgefühl relativiert, wer Parolen reinwäscht, wer Geschichte umdeutet, der ist nicht auf der Seite der Menschenrechte – sondern auf der Seite ihrer Aushöhlung.