
Es beginnt dort, wo das Recht gewöhnlich nicht singt: im Büro. Nicht im Gerichtssaal, nicht auf der großen Bühne der Republik, sondern in einer Anwaltskanzlei, „meinem Büro“, wie Claus Recktenwald in seinem „242 Song“ betont. Der Paragraph steht schon im Titel wie eine Aktennotiz, die sich in einen Refrain verwandelt hat: § 242 BGB, Treu und Glauben. Ein Satz, der so schmal ist, dass er fast nichts zu sagen scheint – und gerade deshalb alles sagen kann.
„Was ist billig? Was gerecht?“ – die Poetik der Unschärfe
Recktenwald lässt § 242 wie eine Beschwörung klingen: „Was ist billig? Was gerecht? Niemand weiß das wirklich.“ Der Witz sitzt dort, wo die Juristerei sonst gern ernst tut: In Wahrheit lebt das Zivilrecht in seinen härtesten Momenten von Worten, die nicht rechnen, sondern wägen. „Billig“ – dieses altmodische Wort, das nicht Rabatt meint, sondern Angemessenheit. „Gerecht“ – ein Begriff, der im Gesetzestext nie ganz ankommen will, weil er zu groß ist, um in eine Norm zu passen.
Instanzen als Choreografie: Rechtsprechung als Bühnenmechanik
Der Song macht aus dieser juristischen Technik eine kleine Tragikomödie des Entscheidens. „Richter oder Richterin erst die müssen her. Doch bei denen hält das nur. Dafür gibt’s Instanzen.“ Man hört darin die bekannte Dialektik: Das Recht sucht Eindeutigkeit, aber das Leben liefert Sachverhalte, die sich widersetzen. Also schrumpft, wie der Song sagt, „häufig … das Leben, das den Sachverhalt bestimmt, auf den Tatbestand“. Nicht nur ein richterlicher Fehler ist benannt, sondern eine strukturelle Versuchung: das Vieldeutige wird in die Form gepresst – und am Ende klingt das Urteil nach Folgerichtigkeit, obwohl es womöglich nur nach Vereinfachung klingt.
Rupert Felder: Krisen sind nicht neu – aber die Rede ist es
Genau hier dockt Rupert Felder im Interview auf der Zukunft Personal Nachgefragt Week über „multiple Krisen“ an. Für ihn ist Krise weniger ein Ausnahmezustand als ein Dauerrauschen mit wechselnden Etiketten: Ölkrise, Kriege, Lieferketten, Postpandemie. Entscheidend sei nicht die Liste, sondern die Reaktion: Herausforderung erfassen, Alternativen prüfen, Ressourcen bündeln, gestärkt hervorgehen. Doch das eigentlich Moderne, sagt Felder, liegt in der Kommunikation: „Man hat den Eindruck, es gewinnt nicht der Stärkere, sondern der Lautstärkere.“ Nicht mehr zuhören, schneller Ausschluss, „Sturm der Entrüstung“ – die Sprache als Brandbeschleuniger.
§ 242 als Gesellschaftstechnik: Beziehung statt Vorteil
Das ist die politische Variante dessen, was § 242 im Privatrecht verhindern will: die Reduktion des Gegenübers auf einen Zweck. Treu und Glauben heißt im Kern: Ich darf den Vertragspartner nicht als bloßes Objekt meiner Vorteilskalkulation behandeln. Ich muss die Beziehung mitdenken – wechselseitige Erwartungen, Loyalität, Zumutbarkeit. Felder überträgt genau diese Logik auf die Gegenwart: Gemeinschaft ist nicht nur Inklusion, sondern Teilhabe; sie entsteht nicht durch Slogans, sondern durch die Anerkennung des Anderen als Gesprächspartner – selbst im Dissens.
Wortgeklingel und Opportunismus: Wenn Begriffe ihre Substanz verlieren
Felder warnt vor dem Auseinanderfallen von Wort und Bedeutung: Diversity heute – geschleift morgen; Nachhaltigkeit als Pflichtübung, sobald Analysten danach fragen, als Ballast, sobald sie es nicht mehr tun. Das ist, in ziviler Übersetzung, § 242 als Kulturkritik: Nicht das Etikett zählt, sondern die innere Stimmigkeit. Haltung und Handlung müssen zusammenpassen. Sonst bleibt vom Wert nur noch der Klang.
Die dunkle Seite der Generalklausel: Macht und Urteilskraft
Recktenwalds Refrain kippt genau hier ins Ernsthafte: „Wer das dann entscheiden muss, nehme sich in acht … denn man selbst entgeht zum Schluss auch nicht dieser Macht.“ § 242 ist eben nicht nur Schutzschild, sondern auch ein Instrument, das vom Entscheider Charakter verlangt. Wer Treu und Glauben anwendet, muss urteilen. Und wer urteilt, trägt Verantwortung – gerade weil der Paragraph nicht alles ausbuchstabiert, sondern Spielraum lässt.
„Judex non calculat“ – nicht zählen, sondern wiegen
Felder formuliert dieselbe Einsicht als juristischen Habitus: Nicht die Menge der Argumente entscheidet, sondern ihr Gewicht. Ein einziges Argument kann zehn andere „aushebeln“. Das ist der Gegenentwurf zur heutigen Empörungskultur, die oft auf Lautstärke, Lager und Reflex setzt. Treu und Glauben verlangt das Gegenteil: Prüfung, Abwägung, die Zumutung, den Einzelfall nicht zu verraten.
Einigkeit, Recht, Freiheit: Der Verfassungs-Hintergrundton
Wenn Felder „Einigkeit und Recht und Freiheit“ aufruft, klingt darin eine alte Einsicht: Ohne Rechtsbindung keine Freiheit. Recht ist nicht Dekoration der Politik, sondern ihre Grenze – und manchmal ihr Korrektiv. In dieser Perspektive erscheint § 242 wie eine zivile Miniatur derselben Idee: Nicht die Laune des Tages, nicht die formale Machtposition, sondern die Bindung an eine Grundethik des Umgangs.
Treu und Glauben als Zumutung – und als Anfang
Vielleicht ist das die eigentliche Pointe, die aus Song und Interview gemeinsam hervorgeht: Dass ausgerechnet ein Paragraph, den man gern als „Leerformel“ unterschätzt, heute wie ein Kulturbegriff wirkt. Treu und Glauben ist kein Orakel. Aber es ist eine Erinnerung: Wo die Eindeutigkeit endet, beginnt nicht die Willkür, sondern die Verantwortung, den Anderen nicht nur zu sehen, sondern mitzudenken. Eine Zumutung – und genau deshalb ein Anfang. Mehr von Rupert Felder gibt es auf der nächsten Zukunft Personal Nachgefragt Week in der letzten Februar-Woche. Programm wird gerade fertig gestellt.
Danke, lieber Gunnar, für Deinen Einsatz um’s Recht. Der lohnt sich immer. Mein Song ist deshalb auch trotz allem in Dur 🙂 Dein Claus