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Meine IFG-Anfrage zu #ChatGPT wurde vom Bundesdatenschutzbeauftragten der Bundesregierung abgeschmettert

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Erst sollte nur ein Satz übermittelt werden, wie Herr Kelber auf Mastodon zum Besten gab. Dann sind Gebühren ins Feld geführt worden und nun gibt es formaljuristische Gründe für die endgültige Absage. Ich halte es dennoch für fahrlässig von Kelber, eine Sperrung von ChatGPT zu prüfen ohne das ein Datenmissbrauch der Anwendung vorliegt. Meinen Widerspruch würden dann Kelber in eigener Sache verhandeln. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen und eine weitere Anfrage stellen. Um diese Sache juristisch wasserdicht zu bekommen, wäre ich für Vorschläge dankbar. Einfach per E-Mail schicken unter: gunnareriksohn@gmail.com. Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich halte die Vorgehensweise des Verwaltungsapparate von Kelber für arrogant und schnoddrig.

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