Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kasse der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit“.
Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürften nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, so Mirbach.
Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in fast allen Kommunen leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.
Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, meint Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, führt Mirbach weiter aus. So dominiere in Bonn eine Verkehrspolitik, die einseitig gegen Autofahrer gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.
Mit dem Geist des Grundgesetzes habe der Knöllchen-Terror nach Meinung des Fernsehjournalisten Günter Ederer nicht viel zu tun. „Da passt nichts zusammen. Vom gegängelten Bürger, von der Pflicht zur Jagd auf Staatseinnahmen, von Haushaltsansätzen, die darauf spekulieren, dass sich Bürger so falsch verhalten, dass sich damit Planstellen bezahlen lassen – von solchen Anmutungen ist unser Grundgesetz frei – und das lässt sich auch nicht hineininterpretieren. Was machen denn die Kommunalpolitiker, wenn alle Bürger richtig parken? Müssen Sie dann immer mehr Straßen absperren, Parkverbotszonen einrichten, sinnwidrige Geschwindigkeitsbegrenzungen einrichten? Ich habe für solche Ordnungspolitiker eine Empfehlung parat: Zum Beispiel eine Dienstreise nach Singapur. Sollten die Knöllchen für Verkehrssünder nicht mehr ausreichen, gibt es dort weiteren Nährboden für Drangsalierungen: Spucken auf den Fußboden, kauen und ausspucken von Kaugummi und urinieren in öffentlichen Aufzügen. Singapur legt allerdings auch keinen Wert darauf, als liberale Demokratie zu gelten – im Gegenteil“.
Über weitere Hinweise kommunaler Knöllchenjagd-Schikanen würde ich mich sehr freuen. Vor allem über Hinweise auf kommunale Haushalte, wo Bußgelder fest eingeplant sind. Diese Fälle dokumentiere ich. Zudem sollte man mit Musterklagen diesem bunten Treiben ein Ende bereiten!
