
Manche Länder führen Kulturkämpfe um Öl, Grenzen und Atomprogramme. Deutschland macht es effizienter: Wir nehmen gleich das Atomprogramm im Dokument – und kämpfen um Doppelpunkte.
Schauplatz: eine Bundesbehörde, ein Strahlenschutzpapier, eine Mitarbeiterin, die den Text nach „Rechts- und Verwaltungssprache“ geschrieben hatte. Dann kommt der Wunsch aus der Hierarchie: einmal bitte „konsequent“ gendern. Schriftliche Vorgaben? Fehlanzeige. Aber das macht nichts – im Neusprech gilt: Was nicht geregelt ist, ist umso verpflichtender.
Die Gerichtsverhandlung: Bitte erheben Sie sich, das Gericht tagt in Paarform
„Haben Sie das Dokument gegendert?“, fragt die eine Seite.
„Haben Sie eine Richtlinie?“, fragt die andere.
„Haben Sie denn Haltung?“, fragt der Zeitgeist als Sachverständiger.
Und irgendwo im Zuschauerraum sitzt die Sprachpolizei in Zivil und notiert: „Zeugin benutzt generisches Maskulinum. Verdacht auf Verbrechdenk.“
Strahlenschutz als Schlachtfeld: Wenn Grammatik wichtiger wird als Geigerzähler
Strahlenschutz soll verhindern, dass jemand Strahlung abbekommt. In der neuen Version geht es vor allem darum, dass niemand sprachlich „verstrahlt“.
Aus „Der Mitarbeiter trägt Dosimeter“ wird dann zum Beispiel:
„Die Mitarbeitenden tragen Dosimeter“ (harmlos)
„Die Mitarbeitenden*Innen tragen Dosimeter:innen“ (mutig)
„Die dosimetrischen Personenden tragen Strahlenmessgeräte, die sich selbst als Messgerät fühlend identifizieren“ (konsequent)
„Die Strahlenschutzbeauftragtenbeauftragte:n überwachen die Expositionsvorgänge in Expositionsteilnehmenden“ (behördlich korrekt, inhaltlich tot)
Die Abmahnung als literarische Gattung: Kafka, aber inklusiver
Früher war eine Abmahnung ein nüchternes Schreiben. Heute ist sie ein pädagogischer Erlebnisraum mit Moral-Upgrade.
Abmahnung 1:
„Sie schrieben ‚Bürger‘. Bitte verwenden Sie ‚Bürger:innen‘. Wiederholung führt zu Maßnahmen.“
Abmahnung 2:
„Sie verwendeten ‚Bürger:innen‘, aber ohne Sprechpause. Das ist ableistisch gegenüber Publikum, das im Kopf mitliest.“
Abmahnung 3 (Pilotprojekt):
„Sie verwendeten ‚Bürger:innen‘, allerdings ist der Doppelpunkt kolonial belastet. Bitte Sternchen.“
Abmahnung 3a (Feinschliff):
„Sternchen nur nach Antrag G-17/3a. Ohne Antrag wirkt das Sternchen wie Selbstermächtigung.“
Am Ende ist die Abmahnung nicht mehr Warnung, sondern Weltanschauungs-Newsletter.
Kündigung wegen Gender-Weigerung: Die außerordentliche Entlassung als Satzzeichen-Folge
In der klassischen Arbeitswelt wird man gekündigt, weil man Geld klaut, Leute bedroht oder den Kopierer anzündet.
In der modernen Sprachverwaltung gilt: Man kann auch kündigen, weil jemand nicht bereit ist, ein Dokument zu einem literarischen Escape Room aus Sonderzeichen umzubauen.
„Außerordentliche Kündigung“ klingt dabei herrlich nach einem moralischen Naturgesetz: Wer nicht gendert, verlässt nicht nur den Arbeitsplatz – sondern auch das Gute.
Die Pointe ist: Die Kündigung wird mit „Verständigung“ begründet, während die Verständigung im Text in etwa so endet:
„Die Strahlenschutzverantwortlichen (m/w/d/∅) sind verpflichtet, bei Abweichungen von der Grenzwert*innenlage unverzüglich die Vorgesetzt:innen in Kenntnis zu setzen, sofern diese sich als Kenntnissetzende verstehen.“
So sieht Frieden aus. Im Wörterbuch. Nicht im Flur.
Die Sprachpolizei: Einsatzbericht aus der Abteilung „Wortwohl“
Die Sprachpolizei kommt natürlich nicht mit Blaulicht. Sie kommt mit E-Mail-Betreff:
„Reminder: Sprachsensibilität – dringlich“
Dazu eine Checkliste:
„Kollegen“ gestrichen?
„Mitarbeiter“ entsorgt?
„Fahrer“ neutralisiert? („fahrende Person“)
„Chef“ umgebaut? („Leitungskraft“)
„Damen und Herren“ verboten? (zu binär; bitte „Liebe Anwesende“)
„Liebe Anwesende“ verboten? (zu ausgrenzend für Abwesende; bitte „Liebe Teilhabenden“)
„Liebe Teilhabenden“ verboten? (zu wertend; bitte „Liebe Beteiligungsoptionen“)
Wer bei dieser Aufzählung noch atmet, hat vermutlich heimlich „man“ gesagt und ist damit ohnehin überführt.
Orwell im Büro: Neusprech, Gedankenverbrechen und das Ministerium für Satzzeichen
Orwell nannte das „Neusprech“: Sprache so umbauen, dass bestimmte Gedanken schwerer werden.
Die Behördenversion ist praktischer: Sprache so umbauen, dass bestimmte Gedanken abmahnfähig werden.
„Gedankenverbrechen“ heißt dann „Sprachverstoß“.
„Umerziehung“ heißt „Sensibilisierung“.
„Zwang“ heißt „moralische Verpflichtung“.
Und „fehlende Richtlinie“ heißt „gelebte Verwaltungskultur“.
Das Geniale daran: Es braucht keine Gesetze, wenn man Prozessfolgen hat. Wer nicht mitmacht, kriegt erst Mails, dann Gespräche, dann Abmahnungen, dann… ein Schreiben, das so neutral formuliert ist, dass es bereits als Kunstinstallation durchgeht.
Der wahre Strahlenschutz ist der Schutz vor dem falschen Wort
Am Ende steht nicht nur die Frage, ob Behörden Gendern vorschreiben dürfen. Sondern auch, ob man in einem Land, das „Verständlichkeit“ als Verwaltungsideal erfunden hat, ernsthaft glaubt, Verständlichkeit entstehe durch mehr Zeichen, mehr Regeln und mehr Sanktionen.
Vielleicht ist die ehrlichste Form der inklusiven Sprache am Ende diese:
„Bitte schreiben Sie so, dass Menschen es verstehen – und lassen Sie die Kündigung aus dem Satz.“
Aber Vorsicht: Wer „Menschen“ sagt, ohne „Menschen jeglicher Geschlechtlichkeit“, könnte schon wieder… na du weißt schon. Die Sprachpolizei liest mit.
Siehe auch:
Manchmal bin ich Fassungslos wie sehr diese Unwichtigkeiten in den Vordergrund gezerrt werden. Neulich habe ich einen Artikel im brandenburgischen Regionalfernsehen geschaut- der Professor dort, genderte so stark und so begeistert, das ich am Ende nicht mehr folgen konnte, worum es geht. Vielleicht will man das ja erreichen…