
Ich stelle dem Digitalministerium eine vollkommen legitime IFG-Anfrage zum „EinfachMachen-Portal“: Was ist der Zweck dieses Portals? Welche Ziele sind verbindlich festgelegt? Woran misst man Erfolg? Was kostet der Spaß? Wer wurde beauftragt? Wie werden Meldungen verarbeitet, weitergegeben, kategorisiert, gespeichert? Gibt es KI? Gibt es Barrierefreiheitsprüfungen? Also genau die Fragen, die man an ein staatliches Digitalprojekt stellen muss, wenn es mehr sein soll als eine schicke URL mit Regierungslogo. Die Antwort des Ministeriums zeigt dann sehr genau, woran die deutsche Digitalisierung krankt: nicht an zu wenig Oberfläche, sondern an zu wenig Substanz.
Ein Portal namens „EinfachMachen“. Ein Bescheid namens EinfachAusweichen.
Schon der Name ist Realsatire. „EinfachMachen“. Das klingt nach Tatkraft, Klarheit, Umsetzung. Nach einem Staat, der Probleme nicht mehr nur verwaltet, sondern löst. Dann kommt der Bescheid, und plötzlich merkt man: Gemacht wird hier vor allem das Wegdefinieren von Verantwortung.
Zu den Zielen des Portals: Verweis auf die FAQ.
Zu den Kennzahlen: keine amtlichen Informationen.
Zu den Statuskategorien: keine amtlichen Informationen.
Zu den Prozessschritten: Datenschutzerklärung.
Zu KI: Datenschutzerklärung, im Übrigen laufende Beratungen.
Das ist nicht Auskunft. Das ist die Verwaltung in ihrer Lieblingsdisziplin: das organisierte Danebenantworten. Man fragt nach Steuerung, bekommt Linkpflege. Man fragt nach Kriterien, bekommt Leerstelle. Man fragt nach Verfahren, bekommt die Verwaltungsvariante des Schulterzuckens.
Millionen sind kein Problem. Nur die Erklärung dazu.
Besonders aufschlussreich sind die Zahlen. 2025 wurden bereits 1.008.168 Euro für Rechnungen externer Dienstleister ausgegeben. Für 2026 sind bis zu 6,37 Millionen Euro vorgesehen. Beauftragt wurden Init AG und Capgemini über bestehende Rahmenverträge. Die Gesamtsumme der anfallenden Kosten könne man aber derzeit noch nicht prognostizieren.
Das ist der deutsche Digitalstaat in einem Absatz. Für Ziele gibt es keine amtlichen Informationen. Für Kennzahlen gibt es keine amtlichen Informationen. Für Statuslogiken gibt es keine amtlichen Informationen. Aber für siebenstellige Rechnungen und millionenschwere Budgetrahmen ist die Informationslage plötzlich erstaunlich robust. Der Staat weiß also sehr genau, dass Geld fließt. Nur nicht so genau, nach welchen transparent belegbaren Maßstäben dieses Projekt eigentlich gesteuert wird. Das ist keine Modernisierung. Das ist digitalisierte Mittelbewirtschaftung mit Fortschrittsrhetorik.
Der deutsche Lieblingszustand: schon in Betrieb, aber noch in Beratung
Noch schöner wird es bei der Frage, was mit den Meldungen eigentlich passiert. Genau da würde man ja Klarheit erwarten. Wer prüft? Wer priorisiert? Wer entscheidet? Wer bekommt welche Informationen? Nach welchen Zuständigkeitsregeln?
Die Antwort des Ministeriums lautet sinngemäß: Die Regelprozesse zur Weitergabe von Auswertungen sind noch Gegenstand laufender Beratungen. Gleichzeitig heißt es aber, das BMDS stelle im eigenen Haus und den Ressorts bereits prototypische Querschnittsauswertungen ohne Personenbezug sowie auf Anfrage themenbezogene Auswertungen zur Verfügung.
Das ist großartig. Es wird also schon ausgewertet, schon verteilt, schon hausintern und ressortübergreifend nutzbar gemacht – aber wie genau das regelhaft laufen soll, wird noch beraten. Mit anderen Worten: Der Betrieb ist schon da, die Ordnungserzählung hinkt hinterher. Typisch Deutschland 2026: erst Plattform, dann PowerPoint, dann Prozesslogik, falls noch Zeit bleibt. Digitalisierung als Dauerprovisorium mit Ministeriumsbriefkopf.
KI: maximal andeuten, minimal offenlegen
Natürlich darf auch das Zauberwort der Gegenwart nicht fehlen. Auf die Frage nach KI-gestützter Klassifizierung, Bündelung oder Qualitätsbewertung verweist das Ministerium erst einmal auf die Datenschutzerklärung. Dann folgt der eigentliche Satz: Informationen zu Weiterentwicklungen der KI-Anwendungen seien vorhanden, aber Gegenstand laufender Beratungen, deshalb vom Informationszugang ausgeschlossen.
Schöner kann man die deutsche Digitalmisere kaum destillieren. KI ist da, aber nur als Nebelsilhouette. Man möchte modern klingen, ohne konkret zu werden. Man möchte Innovationskompetenz ausstrahlen, ohne Rechenschaft über Verfahren, Modelle, Kategorien oder Risiken abzulegen. Die Zukunft darf im Bescheid vorkommen, aber bitte nur hinter Milchglas. Das ist KI made in Ministerium: weniger Maschinenlernen als Textbausteinintelligenz.
Barrierefreiheit und Nutzbarkeit: Es wurde irgendetwas veranlasst
Auch bei Usability und Barrierefreiheit zeigt der Bescheid dieselbe Methode: keine belastbaren Unterlagen, keine nachvollziehbaren Befunde, keine konkret benannten Maßnahmenketten. Stattdessen die Erklärung, Dienstleister hätten Nutzbarkeitsuntersuchungen und Prüfungen zur Barrierefreiheit veranlasst, die zu Optimierungen geführt hätten oder noch führen sollten.
„Veranlasst“ ist eines jener Verwaltungswörter, die wie Aktivität klingen und in Wahrheit Verantwortung verdünnen. Niemand hat dann etwas geprüft, sondern Prüfungen wurden veranlasst. Niemand hat Befunde vorgelegt, sondern Optimierungen haben stattgefunden oder sollen noch stattfinden. Das ist die Grammatik der Unverbindlichkeit: immer nah genug an der Handlung, um geschäftig zu wirken, und weit genug weg von ihr, um sich auf nichts festlegen zu müssen.
Man könnte sagen: nun gut, ein knapper Bescheid eben. Aber genau das wäre zu freundlich. Denn der Bescheid ist nicht einfach knapp. Er ist aufschlussreich. Er zeigt eine Verwaltung, die digitale Projekte politisch offensiv verkauft, aber bei der Transparenz über Ziele, Kriterien, Verfahren und Folgen sofort in den alten Abwehrreflex kippt. Viel Modernisierungssprache, wenig Modernisierungsmut. Viel Portal, wenig Offenlegung. Viel Betrieb, wenig überprüfbare Steuerung.
Das „EinfachMachen-Portal“ soll offenbar Bürgernähe, Aufnahmefähigkeit und Problemlösung symbolisieren. Der Bescheid dazu symbolisiert das Gegenteil: einen Staat, der sich digital geschniegelt hat, aber seine Kerngewohnheit nicht loswird – ausweichen, verweisen, vertagen. Auskunft wird nicht erteilt, sie wird verwaltet. Transparenz wird nicht hergestellt, sie wird in FAQ, Datenschutzseiten und laufende Beratungen zerlegt.
Dieser Bescheid ist keine Petitesse. Er ist ein Symptom. Ein Lehrstück darüber, wie sich deutsche Digitalisierung allzu oft anfühlt: teuer, ausgelagert, prototypisch, sprachlich aufgeblasen und im entscheidenden Moment erstaunlich informationsarm. Millionen können abfließen, Dienstleister können arbeiten, Auswertungen können zirkulieren, KI kann irgendwie mitgemeint sein – aber sobald jemand wissen will, nach welcher Logik das alles eigentlich geschieht, wird es plötzlich sehr still.
„EinfachMachen“ ist deshalb ein brillanter Name.
Nicht als Versprechen.
Als unfreiwillige Diagnose.
Denn einfach gemacht wird hier vor allem eines: staatlicher Aktionismus mit E-Akten-Aura und Auskunft auf Sparflamme.