
Nach langem hin und her hat nun der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber einen möglichen Rechtsverstoß artikuliert, der zu einer Sperrung von #ChatGPT führen könnten: „Alle Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung, die so schwerwiegend sind, das keine Frist ausreichend erscheint, sondern Datenverarbeitung sofort bis zur Veränderung eingestellt werden muss. Z.B. wenn sensible Daten öffentlich würden“.
Auf meine Frage „Warum denken Sie denn an eine Sperrung?“ antwortet Kelber: „Tue ich gar nicht. Frage war ‚Ist in D eine Sperrung wie in I denkbar?‘ Meine Antwort ‚Ja, Sperrung denkbar, wenn Rechtsverstoss‘. Zweite Frage ‚Was tun Sie jetzt“‘ Meine Antwort ‚Italienische Kollegen um Information bitten‘.“
Das ist mehr als dürftig. Dennoch ist die öffentliche Wirkung so einer unpräzisen Äußerung eines Spitzenbeamten höchst zweifelhaft. In einer Frühphase direkt auch Sperrungen für denkbar zu halten, ist aus meiner Sicht völlig aus der Luft gegriffen. Kann man über eine mögliche Sperrung überhaupt nachdenken, wenn gar keine Rechtsverstöße vorliegen?
Nach Ostern will ich eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten nach dem Informationsfreiheitsgesetz starten. Vielleicht könntet Ihr mir bei dem Fragenkatalog helfen.

