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Über den netzpolitischen Umgang mit Tech-Giganten – Man sollte die Regulierung klüger gestalten, statt Plattformen zu verlassen @hans_gersbach @haucap @FAZ_Wirtschaft @socialbar_bonn @Sascha_Foerster @BMWK_Econ @ImTunnel

Notizzettel für meinen heutigen Bonner Socialbar-Vortrag. Das werde ich aber nur am Schluss kurz anreißen.

Für den Umgang mit Tech-Giganten gibt es nach Ansicht von Hans Gersbach (Professor für Makroökonomie, Innovation und Politik an der ETH Zürich) drei Ansätze:

Anpassungen des Wettbewerbsrechts, Erweiterungen der Haftungsregeln und Demokratisierung der sozialen Medien.

Es sei aber noch unklar, wie diese Ansätze am besten verfolgt werden können. „Das zeigen Versuche, Regelwerke für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen oder für die sogenannte Sharing Economy aufzustellen. In diesen Bereichen ersetzt der Wettbewerb um den Markt den Wettbewerb im Markt. Märkte werden von den Betreibern digitaler Plattformen teilweise selbst entworfen, und sie bestimmen zum Teil deren Rahmenbedingungen (Haftung, Versicherungspflicht oder Marktzutritt)“, schreibt der Makroökonom in einem FAZ-Gastbeitrag.

Deshalb stelle die Abschätzung der Folgen eines staatlichen Regelwerks für Tech-Giganten und digitale Vermittlungsplattformen die Ordnungspolitik vor Herausforderungen. Der Verweis darauf, dass Ordnungspolitik für einen funktionsfähigen Wettbewerb sorgen sollte, reiche nicht aus.

„Wir brauchen deshalb Entwicklungsverfahren für geeignete Regelwerke, etwa in Reallaboren. Solche regulatorischen Reallabore sollen Daten und Erfahrungen für die Einschätzung der Wirkung unterschiedlicher Regelwerke liefern“, schreibt Gersbach. Folgenden Vorschlag finde ich besonders gut:

Wünschenswert wäre ihre Demokratisierung über gewählte Nutzerräte mit Veto- und Entscheidungsrechten bezüglich Zensur- und Zugangsregeln. Dies könnte Kommunikationskanäle und die freie Meinungsäußerung und Diskussion gegen unerwünschte Einflüsse und Eingriffe schützen und eine gleichberechtigte Partizipation aller Nutzer ermöglichen.

Erinnert ja an die Vorschläge von Professor Wolfgang Kleinwächter mit Bezug auf ICANN. Er beschäftigt sich ja seit Ewigkeiten mit dem Thema Internet Governance: Es geht um kollaborative, transparente und durchlässige Entscheidungsfindungen, die international schon heute praktiziert werden.

Bei ICANN können auch Privatpersonen ihre Interessen vortragen. Jeder kann hinfahren und ans Mikrofon treten und seine Meinung äußern. Demokratie bei ICANN fängt damit an, dass jedes Meeting und jede wichtige Session gestreamt wird. Jede Sitzung wird transkribiert. Jeder kann nachlesen, was Teilnehmende wortwörtlich gesagt haben. Es gibt Diskussionsforen, bei denen man sich einklinken kann. Man wird rechtzeitig eingeladen. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen. In solch offenen Formaten können sich autoritäre Geister nicht entfalten.

Podcastfolge mit Professor Kleinwächter:

https://ichsagmal.com/wp-content/uploads/2023/02/Transnationale-Demokratie-statt-Hinterzimmer-Kungelei.wav

Ein Kosmopolitismus von unten wäre jedenfalls wünschenswert:

Vielleicht brauchen wir auch eine gute Klugheitslehre im Umgang mit Twitter und Co.: „Das teleologische Modell misst das Handeln an den Zielen, das es sich setzt, mit entsprechend großen Chancen, ein Situationspotenzial zu übersehen, das sich für alternative Ziele und alternative Handlungen hätte nutzen lassen. Das situative Modell schaut von vorneherein auf die Situation und ihr Potenzial und lässt sich nur daran messen, ob Chancen, der Situation eine andere Wendung zu geben, gesehen wurden oder nicht“, schreibt Dirk Baecker in der taz.

Siehe auch:

Revolution in der Wettbewerbspolitik zur Regulierung der Tech-Riesen #GWBNovelle 

Mussten bis­her müh­se­lig Markt für Markt die Wett­be­werbs­ver­hält­nis­se ana­ly­siert wer­den, um zu er­mit­teln, ob ir­gend­wo ein Fehl­ver­hal­ten der Platt­form vor­liegt, wird der Spieß mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um­ge­dreht. „Das Bun­des­kar­tell­amt kann gro­ßen Platt­for­men wett­be­werbs­wid­ri­ge Ver­hal­tens­wei­sen von vorn­her­ein un­ter­sa­gen. Soll­te das Ver­hal­ten doch wett­be­werbs­kon­form sein, liegt es nun an der Platt­form, den Ge­gen­be­weis an­zu­tre­ten. Das spart viel Zeit, und man muss nicht erst war­ten, bis das Kind in den Brun­nen ge­fal­len ist, um Ret­tungs­ak­tio­nen ein­zu­lei­ten. Mit die­ser Mo­der­ni­sie­rung des Kar­tell­rechts ist Deutsch­land Vor­rei­ter, auch wenn wir sonst in vie­len Be­rei­chen der Di­gi­ta­li­sie­rung hin­ten­ dran sind. Die EU-Kom­mis­si­on hat erst im De­zem­ber mit dem ‚Di­gi­tal Mar­kets Act‘ (DMA) ers­te Vor­schlä­ge für ähn­li­che Än­de­run­gen des Eu­ro­pa­rechts vor­ge­legt. Bis die um­ge­setzt wer­den, dürf­ten aber min­des­tens drei wei­te­re Jah­re ver­ge­hen. Da­her ist es gut, dass Deutsch­land bei der Di­gi­ta­li­sie­rung nun we­nigs­tens im Kar­tell­recht vor­an­geht“, kommentiert Professor Justus Haucap den Beschluss des Bundestages.

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