Notizzettel für meinen heutigen Bonner Socialbar-Vortrag. Das werde ich aber nur am Schluss kurz anreißen.
Für den Umgang mit Tech-Giganten gibt es nach Ansicht von Hans Gersbach (Professor für Makroökonomie, Innovation und Politik an der ETH Zürich) drei Ansätze:
Anpassungen des Wettbewerbsrechts, Erweiterungen der Haftungsregeln und Demokratisierung der sozialen Medien.
Es sei aber noch unklar, wie diese Ansätze am besten verfolgt werden können. „Das zeigen Versuche, Regelwerke für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen oder für die sogenannte Sharing Economy aufzustellen. In diesen Bereichen ersetzt der Wettbewerb um den Markt den Wettbewerb im Markt. Märkte werden von den Betreibern digitaler Plattformen teilweise selbst entworfen, und sie bestimmen zum Teil deren Rahmenbedingungen (Haftung, Versicherungspflicht oder Marktzutritt)“, schreibt der Makroökonom in einem FAZ-Gastbeitrag.
Deshalb stelle die Abschätzung der Folgen eines staatlichen Regelwerks für Tech-Giganten und digitale Vermittlungsplattformen die Ordnungspolitik vor Herausforderungen. Der Verweis darauf, dass Ordnungspolitik für einen funktionsfähigen Wettbewerb sorgen sollte, reiche nicht aus.
„Wir brauchen deshalb Entwicklungsverfahren für geeignete Regelwerke, etwa in Reallaboren. Solche regulatorischen Reallabore sollen Daten und Erfahrungen für die Einschätzung der Wirkung unterschiedlicher Regelwerke liefern“, schreibt Gersbach. Folgenden Vorschlag finde ich besonders gut:
Wünschenswert wäre ihre Demokratisierung über gewählte Nutzerräte mit Veto- und Entscheidungsrechten bezüglich Zensur- und Zugangsregeln. Dies könnte Kommunikationskanäle und die freie Meinungsäußerung und Diskussion gegen unerwünschte Einflüsse und Eingriffe schützen und eine gleichberechtigte Partizipation aller Nutzer ermöglichen.
Erinnert ja an die Vorschläge von Professor Wolfgang Kleinwächter mit Bezug auf ICANN. Er beschäftigt sich ja seit Ewigkeiten mit dem Thema Internet Governance: Es geht um kollaborative, transparente und durchlässige Entscheidungsfindungen, die international schon heute praktiziert werden.
Bei ICANN können auch Privatpersonen ihre Interessen vortragen. Jeder kann hinfahren und ans Mikrofon treten und seine Meinung äußern. Demokratie bei ICANN fängt damit an, dass jedes Meeting und jede wichtige Session gestreamt wird. Jede Sitzung wird transkribiert. Jeder kann nachlesen, was Teilnehmende wortwörtlich gesagt haben. Es gibt Diskussionsforen, bei denen man sich einklinken kann. Man wird rechtzeitig eingeladen. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen. In solch offenen Formaten können sich autoritäre Geister nicht entfalten.
Podcastfolge mit Professor Kleinwächter:
Ein Kosmopolitismus von unten wäre jedenfalls wünschenswert:
Vielleicht brauchen wir auch eine gute Klugheitslehre im Umgang mit Twitter und Co.: „Das teleologische Modell misst das Handeln an den Zielen, das es sich setzt, mit entsprechend großen Chancen, ein Situationspotenzial zu übersehen, das sich für alternative Ziele und alternative Handlungen hätte nutzen lassen. Das situative Modell schaut von vorneherein auf die Situation und ihr Potenzial und lässt sich nur daran messen, ob Chancen, der Situation eine andere Wendung zu geben, gesehen wurden oder nicht“, schreibt Dirk Baecker in der taz.
Siehe auch:
Revolution in der Wettbewerbspolitik zur Regulierung der Tech-Riesen #GWBNovelle
Mussten bisher mühselig Markt für Markt die Wettbewerbsverhältnisse analysiert werden, um zu ermitteln, ob irgendwo ein Fehlverhalten der Plattform vorliegt, wird der Spieß mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgedreht. „Das Bundeskartellamt kann großen Plattformen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von vornherein untersagen. Sollte das Verhalten doch wettbewerbskonform sein, liegt es nun an der Plattform, den Gegenbeweis anzutreten. Das spart viel Zeit, und man muss nicht erst warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, um Rettungsaktionen einzuleiten. Mit dieser Modernisierung des Kartellrechts ist Deutschland Vorreiter, auch wenn wir sonst in vielen Bereichen der Digitalisierung hinten dran sind. Die EU-Kommission hat erst im Dezember mit dem ‚Digital Markets Act‘ (DMA) erste Vorschläge für ähnliche Änderungen des Europarechts vorgelegt. Bis die umgesetzt werden, dürften aber mindestens drei weitere Jahre vergehen. Daher ist es gut, dass Deutschland bei der Digitalisierung nun wenigstens im Kartellrecht vorangeht“, kommentiert Professor Justus Haucap den Beschluss des Bundestages.
