
Prof. Dr. Rupert Felder, Arbeitsrechtler bei Schork Kauffmann Bremenkamp und Sprecher des Think‑Tanks Innovation der Fachmesse Zukunft Personal, hat die Politik dazu aufgerufen, die geplanten Online‑Betriebsratswahlen zügig zu ermöglichen. In der Talkrunde „Zukunft Personal Nachgefragt“ erklärte er, dass die von CDU/CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvereinbarung klare Vorgaben enthalte: Online‑Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen sollen als gleichwertige Alternativen zur Präsenz möglich sein, und das Betriebsverfassungsgesetz soll um die Option einer Online‑Wahl ergänzt werden–
Felder wies darauf hin, dass diese Digitalformate eine sozialpartnerschaftliche Antwort auf die Herausforderungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz seien und die Mitbestimmung stärken sollten. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus vor, das Zutrittsrecht der Gewerkschaften um einen digitalen Zugang zu ergänzen und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize attraktiver zu machen. Beschäftigte sollen für den Einsatz von KI qualifiziert werden und der Umgang mit Betriebsdaten fair geregelt werden.
Aus Sicht des Juristen reicht es jedoch nicht, diese Absichtserklärungen nur zu Papier zu bringen. Er erinnerte daran, dass digitale Abstimmungen in der Parteienlandschaft längst Alltag seien und es auch für Betriebsräte keine technischen Hürden gebe. Für die nächste reguläre Wahl im Frühjahr 2026 müsse das Gesetzgebungsverfahren deshalb unverzüglich starten. Felder appellierte sowohl an die Regierungsparteien als auch an die Opposition, die Modernisierung der Mitbestimmung nicht zu blockieren und die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Online‑Wahlen in der laufenden Legislatur zügig zu verankern.
