War Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg wirklich so doof, aktiv aus verschiedenen Quellen abzuschreiben und das Ganze nicht in Zitatform mit Fußnoten auszuweisen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Indizien, wie die freiherrliche Melange in der Doktorarbeit zustande kam, bietet Spiegel Online: „Hat der Minister also eine seiner Reden in der Promotionsschrift zweitverwertet und dabei Jahre später übersehen, dass diese in weiten Teilen nicht von ihm selbst, sondern von den Wissenschaftlern des Bundestages verfasst worden war? Und sind irgendwo bei diesen vielen Verarbeitungsschritten die Fußnoten abhanden gekommen?“
Als er die Dissertation anfertigte (2006), war Gutti allerdings noch nicht Minister, sondern „nur“ Bundestagsabgeordneter der CSU. Die Parlamentarier haben die Möglichkeit, für ihre Abgeordneten-Tätigkeit den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu nutzen. Eine höchst sinnvolle und unverzichtbare Institution für die Legislative, um dem Beamtenapparat der Exekutive Paroli bieten zu können.
Unbestritten ist nach Informationen der ARD, dass Guttenberg den wissenschaftlichen Dienst mit „Fachfragen“ beauftragt hatte. Die Expertisen seien später teilweise auch in seine Dissertation eingeflossen. Die Verwendung dieser Informationen habe Guttenberg jedoch stets kenntlich gemacht. Soweit so gut. Aber jetzt sollte man doch weiterrecherchieren. Wie lauteten denn die „Fachfragen“? Gutti hätte beispielsweise das Thema seiner Doktorarbeit in Frageform an den wissenschaftlichen Dienst schicken können. Was würde er dann bekommen? Ein umfangreiches Konvolut mit Artikeln aus Zeitungen, Zeitschriften, Fachmagazinen, Fachbüchern etc. Zudem erhält er eine mehrseitige schriftliche Zusammenfassung, allerdings nicht in Form einer „kleinen“ Doktorarbeit. Schließlich soll sich der Abgeordnete möglichst schnell in ein Thema einlesen können, um eine Rede vorzubereiten oder eine parlamentarische Anfrage zu stellen.
Wenn man allerdings das Konvolut mit den Primär- und Sekundärquellen nicht heranzieht, sondern einfach die Zusammenfassung in die Dissertation „integriert“, bleiben die Maßstäbe für akademisches Arbeiten auf der Strecke. Für Abgeordnete ist das ja auch nicht so wichtig. Bei einem Doktoranden sieht die Sache anders aus. Denn er muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Doktorarbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst wurde. Andere als die angegebenen Quellen dürfen nicht benutzt werden. Die wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen der Quellen müssen als solche kenntlich gemacht werden. Im Gutti-Fall schließe ich mich dem Urteil der NZZ an: „Plumpheit schützt vor Strafe nicht“.
Um die Sache aufzuklären, sollte der Verteidigungsminister die schriftlichen Zusammenfassungen des wissenschaftlichen Dienstes veröffentlichen. Eine Abwälzung seiner Verantwortung auf die Institution des Bundestages kann er diesmal allerdings nicht vornehmen. Er könnte natürlich verlangen, dass dieser gesamte Apparat suspendiert wird bis zur Aufklärung des Sachverhalts – bla, bla.
