Was macht eigentlich hgm-press? Die Michels und ihre Abmahnungen

Das kotzende Einhorn hat sich wie viele andere Blogger ausführlich mit der „Abmahnpolitik“ eines Unternehmens beschäftigt, das unter dem Namen „hgm-press Michel OHG“ derzeit für Schlagzeilen in der Blogosphäre sorgt. Am Wochenende habe ich in unterschiedlichen Quellen recherchiert, wer nun hinter diesem Laden steckt. In den offiziellen Auskunftsdiensten findet man nicht viel. Etwa der jüngste Eintrag im Handelsregister:

„In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 30.04.2012 hgm-press Michel OHG, Berlin, Germaniastraße 18-20, 12099 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Germaniastraße 18-20, 12099 Berlin.“

Dann klafft eine große Lücke in den Veröffentlichungen des Handelsregister. Am 7. Juni 1999 ist folgendes zu lesen.

„hgm-press Michel OHG , Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin). Die persönlich haftenden Gesellschafter Elisabeth Michel geb. Thiel, Kai H. Michel und Hans-G. Michel dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.“

Hin-und-her-und-Zottelbär – so geht das familiäre Spielchen weiter.

Da darf das Söhnchen natürlich nicht fehlen.

Eintrag vom 29. März 1999:

„hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel , Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin). Persönlich haftende Gesellschafter: Kai H. Michel, geb. 04. 07. 1978, Berlin; Hans-G. Michel, geb. 21. 08. 1951, Berlin. Kai H. Michel und Hans-G. Michel sind als persönlich haftende Gesellschafter in das Unternehmen eingetreten. Nunmehr: Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 1. Januar 1999. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel OHG.“

Am 22. Januar 1996 ist wieder ein betriebliches „Großereignis“ zu vermelden:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin ). Der Gesellschafter Hans-Gerd Michel ist aus der Gesellschaft, die dadurch aufgelöst ist, ausgeschieden. Geschäft und Firma werden von Elisabeth Michel geb. Thiel als Alleininhaberin fortgeführt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel.“

Die Mutti gibt wohl den Ton an.

Warum Vati nicht mehr am Steuer sitzt, kann man nur spekulieren.

Meldung am 22. Januar 1996:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin ). Der Gesellschafter Hans-Gerd Michel ist aus der Gesellschaft, die dadurch aufgelöst ist, ausgeschieden. Geschäft und Firma werden von Elisabeth Michel geb. Thiel als Alleininhaberin fortgeführt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel.“

Über die Information vom 28. Februar 1986 erfährt man zumindest etwas über den Geschäftszweck und die beruflichen Hintergründe dieser Weltfirma:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 1000 Berlin 31 ). (An- und Verkauf von Produktionen (Foto–Text) für den Medienbereich Presse, Vergabe von Aufträgen, Produktionsbetreuung.) Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 11. März 1986. Persönlich haftende Gesellschafter: Presseagentin Elisabeth Michel geb. Thiel, Berlin, und Journalist Hans-Gerd Michel, Berlin.“

Ah ja. Presseagentin und Journalist gründen eine Firma, die bis heute eine unglaubliche Expansion in der Mitarbeiterzahl erfahren hat. Elisabeth, Hans-Gerd und der Kai – was für eine famose Unternehmergeschichte. Vom Journalisten Hans-Gerd Michel habe ich jedenfalls noch nie etwas gehört – was ja auch völlig egal ist.

Vielleicht bieten die öffentlich zugänglichen Informationen des Bundesanzeigers weitere Anhaltspunkte für Recherchen. Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Aber irgendwie läuft in unserem Rechts- und Verwertungssystem generell etwas falsch. Es darf einfach nicht zulässig sein, ohne persönliche Betroffenheit im Auftrag Dritter Abmahnungen loszutreten. Wenn es direkt um Konkurrenten geht, kann ich das noch nachvollziehen. Die Geschäftsgrundlage der Serienabmahner halte ich für sittenwidrig. Und auch der BGH hat darüber schon in ähnlicher Weise entschieden.

Leider ist die durchschlagende Wirkung dieser Entscheidung ausgeblieben. Die Abmahn-Fabriken machen fröhlich weiter. Und sie finden immer wieder Lücken in den Gesetzen.
Es gibt Abmahnvereine, die beispielsweise im medizinischen Sektor agieren. Dahinter steckt wohl häufig die Pharmaindustrie oder auch die klassische Medizin. So dient das Heilmittelwerbegesetz quasi als Checkliste für vermeintliche Wettbewerbsverstöße.

Wenn man den Mut hat, das Ganze vor Gericht zu bringen, sind schon viele Abmahnungen gescheitert, weil den Akteuren die Aktivlegitimation abgesprochen wurde. Aber wer hat schon Zeit, Geld und Nerven, um es auf Prozesse ankommen zu lasse. Man muss einen beachtlichen Grund haben, um Abmahnungen rauszuschicken. Bei Serienabmahnungen ist das zweifelhaft. Den beachtlichen Grund bei einem Drei-Personen-Unternehmen sehe ich nicht.

In Ehrfurcht sollte man daher nicht erstarren. Ein entscheidender Punkt ist eben die Aktivlegitimation. Es ist das Recht, Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen. Ein solches Recht ist dann gegeben, wenn gegen den anderen Vertragspartner auf Erfüllung geklagt werden soll, weil zwischen dem Anspruch und dem Anspruchsteller ein enges rechtliches Verhältnis besteht. Die Erfordernis der Aktivlegitimation soll Populärklagen beschränken, um zu verhindern, dass die Gerichte durch die Entscheidung abstrakter Rechtsfragen blockiert werden.

Siehe auch die Recherchen des kotzenden Einhorns: Abmahngeschäft? Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG

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