Uploadfilter sind eine Schnapsidee, sagt der neue Datenschützer @UlrichKelber – Was sagt @AxelVossMdEP?

Im Interview mit der Zeitschrift c’t setzt Ulrich Kelber, der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einige wichtige Akzente, die in den kommenden Jahren stärker ins Zentrum der Netzpolitik rücken sollten – etwa das Gewaltmonopol des Staates bei der Durchsetzung von rechtsstaatlichen Verfahren auf Plattformen wie Facebook oder Twitter: Es ist fatal, hier die Silicon Valley-Unternehmen zum Staat im Staate zu machen nach dem Motto „Du, Facebook, sorge dafür, dass dies und jenes funktioniert.“ Damit kastrieren sich Legislative, Exekutive und Judikative. So hält Kelber die Initiative des EU-Parlaments zur Einführung von Upload-Filtern für eine Schnapsidee. Ist der Datenschützer jetzt auch fremdgesteuert von amerikanischen Konzernen, lieber Axel Voss.

Kelber stellt die berechtigte Frage, wer die Technik für die Überwachung von Uploads liefern soll? Dinge zu machen wie: „Ach Google, mach Du doch bitte eine rechtskonforme Lösung“ sei eine hochgefährliche Angelegenheit – vor allem für kleinere Anbieter. Faktum ist, Voss und Co. wissen nicht, wie man den Beschluss des EU-Parlaments technologisch umsetzen kann. Und allein das ist ein netzpolitischer Treppenwitz.

Interessant finde ich zudem die Ausführungen zum Informationsfreiheitsgesetz. Kelber will sich intensiv damit beschäftigen, wie das Gesetz wirklich umgesetzt wird und wie die Fristen eingehalten werden. Wie werde versucht, etwas zu umgehen? Werden Geschäftsgeheimnisse nur vorgetäuscht? Da gibt es eine Menge zu tun, Herr Kelber: Bei Anfragen überbieten sich die Behörden in der Kunst des Abwimmelns. Die Gummiparagrafen des IFG machen es möglich. Der Exekutive wird es leicht gemacht, unliebsam Fragende in die Schranken zu weisen. Ein stattlicher Anteil der insgesamt 13 Paragrafen regelt, wie man den Bürger wieder los wird: Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe: Paragraf 10: Gebühren und Auslagen. Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad. Also für Bürgeranfragen schwer kalkulierbar. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück. Eine bürgernahe Verwaltung sieht anders aus. Ein Auftrag zum Ändern.

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