Digitaler Zettelkasten: Burka für Fassaden, kleinbürgerliche Street View-Ängste und selektiver Datenschutz

Burka für Fassaden: Der Start des Street View-Projekts von Google führt zu „dramatischen“ Ausschlägen des Nörgel- und Erregungspegels der Hausmeisterrepublik Deutschland. „Selten sah ich die Rede von der ‚German Angst‘ so krass bestätigt wie beim Lesen der Kommentare zu den Streetview-Artikeln, die derzeit allüberall erscheinen. Da zeigt sich das sprichwörtliche ‚gesunde Volksempfinden‘ auf eine Art, die mich gruseln lässt: böses Google zeigt meine Hausfassade der Welt – und macht womöglich auch noch Geld damit. Was für eine Sauerei“, schreibt sehr treffend die Bloggerin Claudia Klinger. Noch vor 20 Jahren wäre ein “begehbarer Stadtplan” als eine tolle, äußerst wünschenswerte Utopie erschienen: „Wunderbar, dass man sich eine Gegend anschauen kann, bevor man hinfährt, dass man die Parkmöglichkeiten (und evtl. die Barrierefreiheit) checken und sich ein Bild von der Atmosphäre vieler Orte der Welt machen kann. Ungemein nützlich auch bei der Wohnungssuche: man spart sich Besichtigungen, wenn man bereits vom heimischen PC aus sehen kann, dass die Straße z.B. keine Bäume hat oder gegenüber ein belebter Supermarkt das Ruhebedürfnis stören würde“, so Klinger. Steigt etwa die Einbruchsgefahr? Da werden die 3-D-Ansichten nicht weiterhelfen. Jeder Einbrecher wird sich wohl am Ort des Geschehens einen Eindruck verschaffen. Street View wird nicht die Infos liefern, die für einen Einbruch nötig sind. Jeder Mensch kann an meinem Haus vorbeigehen und mir beim Unkrautzupfen zuschauen, wann immer das möchte. Ich kann es ihm nicht verbieten. Auf Street View zieht er die langweilige Fassade unseres Hauses in fotografierter Form und kann in einer 3-D-Variante durch unsere Straße spazieren. Das kann er physisch und virtuell tun und ich halte das für berechtigt.
„Wollen wir Burkas für Fassaden? Offenbar würde sowas vielen gefallen! Im Kampf um Google Streetview zeigt sich ein deutscher Wesenszug, der alles andere als weltoffen und Neuem aufgeschlossen, sondern provinziell, überängstlich und neidisch ist. Und wenn es dafür auch keinen Button gibt: Nein, das gefällt mir nicht“, resümiert die Bloggerin Klinger. „Die amtliche Aufregung verhilft einer provinziellen Ängstlichkeit vor dem bösen Blick des Nachbarn zum Durchbruch – in einer Welt, in der wir so stolz darauf sind, offen für alles, global vernetzt und unglaublich kommunikativ zu sein. Das ungute Gefühl, das manche Bürger haben, wenn sie daran denken, dass künftig in New York jeder sehen kann, wie ihr Reihenendhaus in Hamburg-Hoheluft von außen aussieht, muss man wohl respektieren. Aber sollte es zum Maßstab des deutschen Grundrechtsschutzes werden? Das wäre wirklich die Datenschutzhölle“, schreibt Verfassungsrechtler Thomas Darnstädt für Spiegel Online.

Kleinbürger hinter dem Jägerzaun: Warum laufen die Angstdebatten in Deutschland so reibungslos? Warum setzen die Abgesandten des Kindermädchen-Staates auf Verbotsschilder, Netzsperren, Muster-Widersprüche und Warnhinweise? Tagesordnung, Gartenkodex und Ordnungsämter stoßen auf einen kleinbürgerlichen Humus. Es ist die deutsche Sehnsucht nach Ordnung und Normen. „Diese Ordnungen, kanonisiert in Gesetzestafeln, Kodices und Konstitutionen, manifest gemacht im Großlettrigen wie im Kleingedruckten, oktroyieren Macht, regeln Interessen“, schreibt Professor Heinz Schilling in seinem Buch „Kleinbürger – Mentalität und Lebensstil“. Es dominiere das Strebsame und Planvolle; das sich Sichern und sich Rückversichern; jene Fürsorglichkeit und Ängstlichkeit; das Egoistische und Neidische; Zufriedenheit und Knauserigkeit bis zum Geiz; eine gewisse Hasenfüßigkeit und Kleinmäusigkeit; die pedantische Sorge um Ordnung und Schicklichkeit; die Angst vor dem anderen; das Enge und Ortsbezogene; das Beharrende und Antimoderne – das Credo des kleinbürgerlichen Angsthasen: Ordentlichkeit! „Bürger, schützt Eure Anlagen“! – das Stadtparkgebot: Ihr habt sie ja auch bezahlt. „Rasen betreten verboten!“ – das Stadtparkverbot. „Hunde an die Leine!“ – die Stadtpark-Scheißvermeidung. „Mein Haus und meine Hecke sind unantastbar!“ – ein Eldorado für kommunalpolitische Verbotsorgien.

Datenschutz für alle? Staatliche Datenschützer haben ein höchst selektives Verständnis von Datenschutz. Das schreibt die Zeit und zitiert Nils Zurawski, Kulturantrophologe an der Universität Hamburg und Blogger von Surveillance-Studies: „Es gibt einige wenige Themen, die Prominenz besitzen, und die ich für überbewertet halte.“ Ein Beispiel sei die Debatte um Googles Street View. „Wie nachhaltig ist hier der Datenschutz dadurch wirklich betroffen, und: für wen ist das wichtig – für Hausbesitzer?“ fragt er. Dass der Internetkonzern sich nun daran macht, die Straßenzüge der Welt zu fotografieren, gereichte in den USA lediglich Swimming-Pool-Besitzern zum Nachteil. Diese hatten das Loch für ihr Schwimmbad ohne Baugenehmigung gegraben. (Entdeckt wurden sie auch nicht von Googles Street View, sondern von Google Earth.) „Ähnliches gilt für die Vorratsdatenspeicherung“, sagt Zurwaski. „Die existierenden Probleme sind alltagspraktisch nicht greifbar und bleiben wohl ohne Konsequenzen für die meisten von uns.“ (Wird Google Earth nicht auch von kommunalen Ordnungsämtern eingesetzt? Könnten mir mal die Bonner Stadthäuptlinge beantworten). Warum müssten Hartz-IV-Empfänger bestimmte Kontrollen über sich ergehen lassen, fragt Zurwaski. Und antwortet selbst: „Aus Angst vor Leistungsbetrug – ja sicher. Aber auch, weil die Härte, mit der Arbeitslose und die Sozialschwachen angefasst werden, inzwischen gesellschaftsfähig ist.“ Behörden würden immer öfter Konten von Hartz-IV-Empfängern überprüfen. „Seit dem Jahr 2005 haben sich die Kontoanfragen allein in Mecklenburg-Vorpommern mehr als verfünffacht, brachte zuletzt eine Anfrage der FDP ans Licht. Vor fünf Jahren überprüften Ämter noch lediglich ein Konto. 2008 waren es schon 55, im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der überprüften Konten auf 72. Eine Sprecherin der Bundesagentur formulierte dazu in der Ostsee-Zeitung: ‚Langzeitarbeitslose haben weniger Potenzial, ein Konto zu verschweigen'“, so der Zeit-Bericht. In der Bremer Hartz-IV-Verwaltung drohte man den Antragsstellern gar mit finanziellen Einbußen, sollten sie nicht einwilligen, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Inzwischen sei es zudem üblich, private Inkassobüros damit zu beauftragen, Außenstände bei Hartz-IV-Empfängern einzutreiben. Für die würden jedoch nicht die gleichen Regeln der Verschwiegenheit wie für einen staatlichen Gerichtsvollzieher gelten.