Nutzte der BND Prism-Daten, Frau Merkel? Was wussten Sie über die Bespitzelung?

Was wusste Merkel über Priem?

Sowohl das Innenministerium als auch der Verfassungsschutz haben laut eigenen Aussagen von Prism nichts gewusst und erst aus den Medien davon erfahren. Das sagten Innenminister Friedrich und Verfassungsschutz-Chef Maaßen heute bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2012. Nachzulesen bei netzpolitik.org.

Schwer vorstellbar, dass die Sicherheitsbehörden von „befreundeten“ Staaten der USA so ahnungslos sein können, wo man sich doch bei wirklich wichtigen Fragen ständig austauscht und auch bei Ermittlungen Daten zur Verfügung gestellt werden.

„Pikanter als Verfassungsschutz und Innenministerium dürfte der Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst sein. Nachdem bekannt wurde, dass Geheimdienste in Großbritannien, den Niederlanden und Belgien Zugriff auf Prism-Daten hatten, liegt die Vermutung Nahe, dass auch der Bundesnachrichtendienst davon profitiert hat“, schreibt Andre Meister in seinem netzpolitik.org-Beitrag.

Und wenn das so ist, müsste es auf er Top-Ebene des zuständigen Ministeriums bekannt sein. Diese Frage muss also Angela Merkel gestellt werden, denn der BND zählt zum Geschäftsbereich des Kanzleramtes.

Eine Quelle aus dem Innenministerium sagte mir, wenn ich diesen Aspekt über fragdenstaat.de ansprechen würde – als Adressat das Bundeskanzleramt – würde ich „natürlich“ keine Antwort bekommen, da man sich auf Geheimhaltungsvorschriften zurückzieht. Ich werde aber in den nächsten Tagen diese Frage trotzdem stellen.

Wäre doch gut, wenn sich weitere entschließen könnten, das Bundeskanzleramt mit Fragen zu bombardieren.

Protest gegen die Drosselkom wohl doch kein Vorwahlkampf-Geplänkel

Als T-Kunde bin ich dann mal weg!

In weniger als einer Woche haben deutschlandweit über 100.000 Menschen die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre Marktmacht nicht zu missbrauchen und die Netzneutralität zu wahren. Alles nur Vorwahlkampf-Geplänkel, wie es der Telekom-Sprecher etwas arrogant formulierte? Unter den 100.000 findet er mit Sicherheit auch Lieschen Müller.

„Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Telekom: Schon diesen Donnerstag, 2. Mai, werde ich dem Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme in Bonn die ersten 100.000 Unterschriften vor nationaler Presse übergeben“, schreibt der Initiator der Petition Malte Götz.

Um 14:30 Uhr ist die Übergabe in Bonn presseöffentlich.

Malte Götz möchte dem Magenta-Topmanager mitteilen, dass dies nicht das Ende, sondern gerade erst der Anfang des Protests ist. Doch dafür benötigt Malte weitere Unterstützung.

Bitte nehmt Euch heute oder morgen beim Mai-Spaziergang drei Minuten für ein Foto Zeit, um mit einer Geste der Telekom zu signalisieren, dass sie mit ihrer Drossel-Politik nicht durchkommt.

Das Foto an folgende E-Mail-Adresse schicken: uoworuth0gn7e@tumblr.com.

„Damit geben wir unserem Protest ein Gesicht, denn die Bilder werden sofort hier erscheinen. Schreibt noch in den Betreff, warum man es wichtig findet, dass die Telekom ihre Drossel-Pläne zurücknimmt und Ihr Bild erscheint dann mit diesem Kommentar“, so Malte Götz.

Auf Twitter kann man die Fotos mit dem Hashtag #timeoutTkom posten. Obiges Foto habe ich schon mal losgeschickt 🙂

Anknüpfend an das Motto meiner morgigen The European-Kolumne „Erleben, was verschwindet.“ Die etwas andere Deutung des Werbeslogans der Telekom.

Morgen ist übrigens auch unser Drosselkom-Streitgespräch im Bloggercamp. Um 12 Uhr.

Vielleicht interessiert Ihr Euch auch für mein langes Opus auf NeueNachricht. Lektüre für den Feiertag: Über die Sehnsüchte der Controlling-Gichtlinge: Big Data und das Himmelreich der Planbarkeit.

Lesenswert auch: Für den Gewinn: Warum die Telekom drosseln will und was dagegen einzuwenden ist.

Warum man der #Drosselkom das Netz entziehen sollte

Hangout-Gespräch zur Drosselkom

Im Hangout-Gespräch mit bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk und Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh diskutierte ich die netzpolitischen Konsequenzen auf die Drossel-Strategie der Telekom. Einig war sich die Runde, dass der Staat sich in dieser Frage nicht aus der Verantwortung stehlen sollte. Mit der Shareholer Value-Politik des Bonner Magenta-Konzerns werde es keinen zügigen Breitbandausbau in Deutschland geben.

Entsprechend kritisch würdigten Schleeh und Schwenk die Aussagen von Wirtschaftsminister Rösler. Von einem FDP-Politiker sei nicht sehr viel mehr zu erwarten als Ermahnungen in Richtung des Telekom-Vorstandes.

„Auf die Frage, ob er den Einfluss als Großaktionär bei der Telekom nutzen wolle, um Änderungen zu erreichen, sagte Rösler, er als liberaler Minister lehne eine politische Einflussnahme in dieser Form ab. Zunächst sollten Fachleute diskutieren. Der Bund hält direkt und über die staatliche Förderbank KfW 32 Prozent an dem ehemaligen Telefon-Monopolisten“, berichtet etwa Reuters.

Auf direkte politische Interventionen wird man bei der jetzigen Regierungskoaltion wohl vergeblich hoffen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Bundesnetzagentur aus dem Quark kommt.

Warum der Ausbau der Netzinfrastruktur der Telekom entzogen werden sollte und warum das vergleichbar ist mit dem Ausbau des Autobahnnetzes in den 1950er und 60er Jahren, stand im Mittelpunkt des Hangout-Interviews.

Wichtig auch die Frage, wie über die Netzgemeinde hinaus breite Bevölkerungskreise für dieses Thema sensibilisiert werden können, um nicht ein weiteres Debakel wie beim Leistungsschutzgesetz hinnehmen zu müssen.

Ausführlicher Bericht folgt.

Siehe auch:

Bescheuert: Hält uns die Telekom dafür oder sind sie es?

Schönes Erklärstück: Karlsdialoge #19 mit Markus Beckedahl über Netzneutralität und Telekomdrosselung.

#MerkelHangout ist Thema der Medienaufsicht am Dienstag

Merkel-Hangout-Mashup 2

Zur Beratung der Medienaufsicht über die Liveübertragung eines neuen Onlineformats von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag, sagte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), im Bloggercamp-Interview:

„Wir dürfen jetzt nicht die Community dafür bestrafen, dass die Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Wir müssen da wirklich praktikable Lösungen finden. Da müssen wir in der Tat an den Kriterien arbeiten. Was wir wirklich für so relevant halten, sage ich jetzt mal verkürzt, das wir sagen, dass muss eine Rundfunklizenz haben.
Also ich rede die ganze Zeit von abgestufter Regulierung. Dass ein klassischer Fernsehveranstalter eine Lizenz braucht, ist unbestritten. Dass aber der einzelne Blogger, die einzelne Gruppe, die natürlich wirken möchte, aber faktisch nicht wirkt, weil sie zu klein ist. Das wir die unterschiedlich behandeln müssen, solange sie so klein ist, ist ganz klar.
 Da bin ich voll bei Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg), wenn er sagt all diese Dinge die passen nicht mehr mit unserem Recht zusammen.
Das müssen wir novellieren und in der Zwischenzeit müssen wir praktikable Lösung finden.
Er geht ja auch so weit zu sagen, wir müssen uns darüber unterhalten, was Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, von Parlamenten und von Regierungen ist. Wir müssen uns darüber unterhalten wie weit geht das? Wir müssten eigentlich hin von einer ex-ante Regulierung, also dass ich vorher alles reguliert und geregelt haben will, hin zu einer ex-post Regulierung. Ich schaue erst einmal, was passiert und ob was falsch gelaufen ist. Erst dann sollten Nachsteuerungsmechanismen greifen. Das wäre mir viel lieber als alles andere.“

Das Bloggercamp-Sendeformat zähle zu den Pionieren und habe die Medienaufsicht zum Diskutieren gebracht. „Wir haben an diesem Fall auch gemerkt, dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir jeden Schüler, der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger, die Veranstaltungen übertragen wollen, direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt“, so Brautmeier.

Die Sitzung von ZAK und DLM beginnt am Dienstag um 10:30 Uhr.

Die komplette Abschrift der Bloggercamp-Sendung mit ZAK-Chef Jürgen Brautmeier hat Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh in mühevoller Arbeit erstellt: http://schleeh.de/dr-brautmeier-verleiht-bloggercamp-pionierstatus-medienrecht-nicht-mehr-zeitgemaess/

Wichtig, um die Entscheidungen der Medienaufsicht am Dienstag mit den Äußerungen des ZAK-Chefs im Bloggercamp abzugleichen 😉

Siehe auch:

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier.

Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.

Parlamentsfernsehen im Netz unzulässig: Dann gilt das ja auch für das Merkel-Hangout-TV

Foto von Hannes Schleeh
Foto von Hannes Schleeh

Marco Modana machte mich auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam:

Meldung vom 24. März 2011.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des Angebots stark zugenommen hat. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob das Parlamentsfernsehen einer Lizenz für ein Rundfunkangebot bedürfe. Eine solche Lizenz könne jedoch ohnehin grundsätzlich nicht erteilt werden, da nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Im Ergebnis sei das Parlamentsfernsehen daher schlicht illegal.

Nun, als Privatperson tritt ja die Bundeskanzlerin in ihrem neuen TV-Format via Hangout on Air nicht auf. Also dürfte auch das nicht legal sein.

Tja, soweit geht halt das Wiehern des deutschen Amtsschimmels mit einem Medienrecht, das den Stallgeruch aus dem Fernsehzeitalter von Dalli-Dalli hat. Vielleicht bequemen sich jetzt die werten Parlamentarier in Bund und Ländern zu einer Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Bislang sind ja unsere Initiativen gegen eine Gummiwand gelaufen.

Siehe auch:

Merkel-TV-Sendung über den Google-Dienst „Hangout on Air“: Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Alte Machtelite verweigert die digitale Transformation: Wir schön war die Zeit ohne „Faxgeräte“

Sehnsucht nach der analogen Gemütlichkeit

Ich sehe den Erfolg der Gestern-Medien bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes (LSR) nicht als Niederlage der „Netzgemeinde“, wenn es diesen Einheitsbegriff überhaupt gibt.

Das „Ja“ der Hinterzimmer-Politfunktionäre zu einem Regelwerk, das die Alt-Verleger mit lebenserhaltendem Viagra versorgt, ist die Fortsetzung des Lamento über massive Veränderungen, die mit der Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenhängen.

Es befördert noch einige Jahre die Selbstzerfleischungs-Rituale, Abmahnorgien und Konservierung von überkommenen Geschäftsmodellen. Im digitalen Wettbewerb verlieren wir international immer mehr den Anschluss. Was soll man denn mit Spitzenpolitikern wie Plaudertasche Peer Steinbrück anfangen, denen man die Informatik-Aversionen in jeder Sekunde anmerkt, auch wenn sie rhetorische Attacken gegen die Netzwelt nach einer halben Minute wieder löschen?

Oder mit jovialen Altherren-Weisheiten des Ministerpräsidenten von BaWü, der sich einfach nicht vorstellen kann, über Twitter mit Menschen zu kommunizieren. Winfried Kretschmann sträuben sich die Haare bei dem Gedanken, seine Politik in 140 Zeichen erklären zu müssen. Eher sinniert er über die Epoche, als es noch keine Faxgeräte gab. Das war eine phantastische Zeit.

„Es dauerte, bevor ein Schriftsatz zurückkam. Ein herrlicher Zeitpuffer, um nachzudenken, sich zu besprechen“, so der schwäbische Federkiel-Denker im Interview mit der taz.

Von asynchroner Netzkommunikation, die man nach seinen Interessen auswählen und gestalten kann, hat der Mann noch nichts gehört. Die neuen Medien promovieren ja nur das allgemeine Geschwätz. O-Ton eines grünen Politikers, der Partizipation und Basisdemokratie scheinbar aus seinem Vokabular gestrichen hat.

Gleiches gilt für den parlamentarischen Staatssekretär von Wirtschaftsminister Rösler, der im Bloggercamp-Gespräch noch den großen Otto spielt und vor den negativen Folgen des Leistungsschutzrechts für die digitale Wirtschaft in Deutschland warnt und dann bei der Abstimmung im Bundestag brav sein Händchen zur Zustimmung des Springer-Burda-Lobbyisten-Gesetzes hebt.

Die Rechtfertigungssuada von Steinbrück zum Abstimmungsverhalten der SPD im Bundesrat, die er gegenüber der Zeit losgelassen hat, sollte man übrigens in Stein meißeln für künftige Gesetzesberatungen in der Länderkammer:

„Es wäre sinnlos, im Vermittlungsverfahren auf der Grundlage dieses schlechten Gesetzes deutlich zu machen, was wir alles ändern wollen, wenn wir ein vollständig neues Gesetz fordern.“ Es sei zwar möglicherweise nicht leicht zu vermitteln, aber wenn man im Ausschuss nur verzögern, nicht aber aufhalten könne, „dann ist es doch vernünftig, nicht weiter auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes zu debattieren, den man ablehnt“.

Das eröffnet der Regierungskoalition in Berlin ganz neue Perspektiven. Die Gesetze müssen richtig scheiße sein, dann passieren sie auch den Bundesrat.

Die Piraten sollten für diese neo-dadaistischen Kapriolen der Alt-Politiker nicht in Sippenhaft genommen werden. Ihr selbstverschuldeter Niedergang durch die Lust an der personellen Selbstzerfleischung ist nicht verantwortlich für das Abstimmungsverhalten der Altparteien. Es war schlichtweg Blödheit, nicht zu 100 Prozent auf Netzthemen zu setzen, die von den Etablierten nicht verstanden oder nur unzureichend thematisiert werden. Siehe auch: Plädoyer für Laienhaftigkeit.

Es gab bei der Zustimmung zum Leistungsschutzgesetz schlichtweg eine machtpolitische Abwägung: Der Mehrheit der Bevölkerung geht diese Netzdebatte am Arsch vorbei. Und den Verlegern gibt man ein kleines Zuckerle, um im Jahr der Bundestagswahl von den Hütern der Massenmedien nicht abgestraft zu werden.

So bleibt die alte Machtelite noch ein Weilchen unter sich. Man kann Wunden lecken, über alte Zeiten reden und sich gegenseitig auf die Schenkel klopfen, weil die fetten Pensionsansprüche ein Leben ohne digitale Technik möglich machen. Warum sollte man sich da noch mit den Zumutungen der Netzgesellschaft herumschlagen.

Aber wir wollen ja konstruktiv bleiben. Deshalb möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin The European darüber schreiben, was denn nun auf die Tagesordnung der Netzpolitik gehört? Im Bloggercamp-Gespräch mit Matthias Schwenk haben wir dazu ja ein paar Takte gesagt. Die netzpolitische Agenda sollte erweitert werden und sich nicht nur auf Datenschutz, Staatstrojaner, Netzneutralität oder Urheberrecht kaprizieren.

Netzpolitik werde noch sehr medienlastig gesehen, so Schwenk. Es gehe aber auch um vernetzte Ökonomie, neue Arbeitsformen, schnelles Internet, Digitalisierung von Unternehmen, personalisierter Service, digitale Geschäftsmodelle und, und, und. Es geht also um einen Internet-Masterplan. Da möchte ich am Mittwoch ein paar Denkanstöße geben.

Ein erster Vorschlag von mir. Wir brauchen einen Bundes-CIO mit Ministerrang. Dem Innenministerium sollte die Zuständigkeit für den Bundes-CIO entzogen werden.

Vorschläge erwünscht. Auch Interviews, die ich ganz gerne am Montag führen möchte. Am Dienstag, um 18 Uhr muss das Opus fertig sein.

Siehe auch:

#LSR: Mutlosigkeit.

I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account.

Das Leistungsschutzrecht ist kein Sieg, sondern Dokumentation einer Niederlage seiner Befürworter.

Deutschland – Abschied vom Technologiestandort.

Verleger-Lobby bastelt schon an Verschwörungstheorien: Sündenbock ist der Elektrische Reporter #lsr

Die Macht ist nicht mehr bei Dir, Hani

Michi Hanfeld von der FAZ bastelt vorsorglich schon an Verschwörungstheorien, wenn das Keese-Verleger-Lobby-Leistungsschutzrecht nun doch noch scheitert. Schuld sind natürlich nur die Monopolmacht von Google und die willfährigen Adepten des Suchmaschinen-Giganten.

Der Profiteur dieser Entwicklung sei nicht der Nutzer des Internet, sondern Google. Häh? Also ist das von der Verleger-Lobby mehr oder weniger diktierte Leistungsschutzrecht wohl nur ein Ergebnis von Altruismus? Oder vielleicht doch eher ein Mahnmal für die Unfähigkeit der Medienindustrie, profitable Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu setzen?

Jedenfalls jammert FAZ-Medienfürst Hanfeld, dass es für das von den deutschen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht ziemlich düster aussieht.

„Nicht nur in den Oppositionsparteien, sondern jetzt auch in der Koalition regt sich Widerstand gegen einen gesetzlichen Anspruch der Verlage, für ihre im Internet verbreiteten Inhalte Lizenzgebühren zu verlangen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder von der CDU, hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet – es werde in das Informationsrecht der Internetnutzer eingegriffen, und es gehe den Verlagen schlicht ums Geld. Doch sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, ’sich darum zu kümmern, ob der eine oder der andere weniger vom Kuchen bekommt‘. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde er nicht zustimmen. Auch die FDP rückt ab. Für das Leistungsschutzrecht dürfte das der Sargnagel sein“, stellt Hanfeld mit einigen Tagen Verspätung fest.

Als Sündenbock hat sich der FAZ-Redakteur für seinen Gesetzes-Nekrolog Mario Sixtus rausgepickt. Denn in der PR-Kampagne „Verteidige Dein Netz“ gegen das Verleger-Schutzrecht-Gesetz habe Google ein Zitat des Journalisten Sixtus verwendet:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen.“

Das eine wie das andere Zitat sei reine Propaganda. Die Kampagnen der Zeitungsverlage in den vergangenen Monaten wohl nicht?

Jedenfalls sei die Analogie von Sixtus schief, mein Hani. Schließlich werden die Suchmaschinen-Nutzer ja nicht genau da hinkutschiert, wo sie hinwollen. „Google führt die Nutzer vielmehr – wie Kommentatoren im Netz längst erkannt haben – an allerhand anderen Lokalitäten vorbei, rückt gern eigene Angebote ins Suchfeld und räumt (um bei dem windschiefen Vergleich zu bleiben) im Lokal das Buffet ab, ohne zu bezahlen“, so die holzschnittartige Bemerkung von Hanfeld.

Vielleicht liegt es ja auch an der suchmaschinen-optimierten Schreibweise, zu der Journalisten von den Verlagen angehalten werden, um möglichst viel Verkehr auf die eigenen Websites zu holen und die Werbeeinnahmen zu maximieren.

Aber Sixtus, der ja als gebührenfinanzierter „Elektrischer Reporter“ für das ZDF arbeite und zwei von Eco sowie Google bezahlte Rechtsgutachter der Humboldt-Uni reichen Hanfeld aus, um die mögliche Niederlage bei der Durchsetzung des Lobby-Gesetzes zu begründen.

Das ist ärmlich.

Ein Gesetz muss allgemein und neutral sein. Es kann hier nicht darum gehen, wie auf dem Flohmarkt den höchsten Preis für kommerzielle Interessen herauszuschlagen mit dem Instrument der Gesetzgebung. Es gab doch klare Signale in den vergangenen Tagen in Richtung der Verleger, sich mit Google zu einigen. Das ist in einem oberlehrerhaften Ton von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenindustrie abgelehnt worden. Pech gehabt. Zu hoch gepokert.

Politik geht auf Distanz zum Leistungsschutzrecht #lsr

Wenn das LSR scheitert

Heute früh bin ich in einem NeueNachricht-Beitrag auf die Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eingegangen. Beide Lobbyisten-Clusb bekräftigen, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Stattdessen sei Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen, wie er zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenbetreiber immer wieder stattfinde, deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.

Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.

In der Politik wachsen unterdessen die Zweifel an der Gesetzesvorlage: So haben die Oppositionsfraktionen für kommenden Montag eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die ablehnende Haltung der Verleger stößt in der Bundesregierung auf Kritik:

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps.

Auf unsere Gesprächsrunde mit Otto bin ich ja schon ausführlich eingegangen.
Thomas Knüwer wertet die Änderung der Stimmungslage im Berliner Politikbetrieb ähnlich.

„Selbst Siegfried Kauder, ein Hardcore-Analog-CDU’ler, erkennt inzwischen verfassungsrechtliche Probleme. Die vorgesehene zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist inzwischen von der Tagesordnung genommen worden, stattdessen wird es am Montag eine ungeplante Anhörung zum LSR, wie es Freund und Feind inzwischen abkürzen, im Unterausschuss Neue Medien geben.“

Und was macht der LSR-Cheflobbyist Christoph Keese. Er pilgert ins Silicon Valley:

„Und das in dem Moment, da sein Baby Leistungsschutzrecht auf die Intensivstation eingeliefert wurde. Mehr noch: Keese ist ja auch verantwortlich für Investor Relations bei der Axel Springer AG – und die hat ihre Hauptversammlung für den 24. April terminiert. Die Vorbereitung der wichtigsten Veranstaltung für die Anteilseigner erfolgt also fernmündlich? Das sollten Investoren auf der HV zumindest mal kritisch anmerken“, schreibt Knüwer.

Vielleicht wird Keese schon mal vorsorglich aus der Schusslinie genommen:

„Denn wenn das LSR scheitert, dürften viele in der Verlagsindustrie nicht gut auf ihn zu sprechen sein. Dann hat er sie in eine Falle gelockt, sie haben ihre Leser angelogen, sich Google zum Feind gemacht, zahlreiche Parlamentarier werden auch nicht erfreut sein und von jenen Multiplikatoren im Web, die sich für Themen wie Netzpolitik oder Medien interessieren, wollen wir direkt mal schweigen. Die Verlage haben Millionen versenkt in Juristenhonorare und eine dann erfolglose PR-Kampagne.“

Lex Google ist für die Tonne. Hoffe, Thomas Knüwer hat mit seiner Prognose recht 🙂

Im Tal der digitalen Ahnungslosen? Diskussionsstoff für die heutige #Bloggercamp Sendung mit Staatssekretär Otto

Die Zeichensprache der Merkel-Gang

Lustlos im Netz – Wie Politik und Wirtschaft die digitale Transformation blockieren, so habe ich heute meine The European-Kolumne aufgezogen als Steilvorlage für unsere heutige Bloggercamp-Sondersendung. Und natürlich wollen wir auch die medienrechtliche Problematik ansprechen und endlich einen Lösungsvorschlag der Politik bekommen.

Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Foto von Hannes Schleeh
Foto von Hannes Schleeh

Ein echtes Innovationshindernis. Gleiches gilt generell für Politik und Wirtschaft, die die digitale Transformation blockieren:

Die Netzbetreiber erhoffen sich hohe Umsätze aus der digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft. Sprachtelefonie ist ein Auslaufmodell und beim Datengeschäft schneiden die Content-Anbieter den größten Teil des Kuchens ab. Sie sind Gefangene ihrer Flatrate-Preispolitik und wollen endlich am Bit-Geschäft partizipieren. Doch diese Hoffnungen könnten sich als Blütenträume erweisen – zumindest in Deutschland. Die Wirtschaft ist seltsam lustlos auf dem Weg in eine vernetzte Ökonomie. Sie suhlt sich in ihren Erfolgen als Exportnation aus den guten alten Tagen der industriellen Massenproduktion und spekuliert auf eine industrielle Renaissance. Auf Facebook oder Google marschiert man wegen des guten Tons und intern wird auf den Einsatz von Social Web-Werkzeugen wenig wert gelegt. Es könnte ja die hierarchische Statik der eigenen Organisation ins Wanken geraten:

Digitale Schockstarre

„Die meisten warten ab. Das hemmt das Neue beträchtlich und verzögert den Übergang so sehr, dass man in gewisser Weise annehmen kann, es werde gar keinen geben“, moniert der Publizist Professor Gunter Dueck. Es dominiert die unverkennbare Unlust. Die Verlage haben keine Lust auf eBooks und kapitulieren in Schockstarre vor Amazon, das Fernsehen hat keine Lust, sich mit den nebenbei im Kleinen betriebenen Internetkanälen herumzuschlagen. Banken ergötzen sich an jeder Filiale, die noch offen ist. Die schrumpfenden Tageszeitungen wollen nicht so richtig wahrnehmen, warum sie nur noch halb so dick sind, weil Anzeigen der Sparten Immobilien, Kontakte, Stellenangebote oder gebrauchte Autos auf Portale im Netz und in Smartphone-Apps abwandern. „Die Unlust ist so sehr spürbar, dass man auch von Abwarten sprechen kann, dessen schlechtes Begleitgewissen durch halbherzige Versuche gemildert wird“, so Dueck.

Die Politik ergeht sich in aktionistischer Symbolpolitik und bringt noch nicht einmal die eigenen eGovernment-Projekte erfolgreich auf den Weg – Bund Online dürfte noch als vage Erinnerung abrufbar sein. Stichwort: Die digitale Kompetenz der Bundesregierung – Placebo-Lutschpastillen.

Deutschland verliert international den Anschluss und gleitet ins digitale Mittelmaß ab, warnt Dr. Roman Friedrich von der Unternehmensberatung Booz & Company.

Er spricht sogar von einer technologiefeindlichen Einstellung der Wirtschaft. Fast alle Branchen seien sogar unterdigitalisiert.

„Wir fallen sogar zurück. Es gibt in Deutschland eine gewisse Technologiefeindlichkeit, auch in Unternehmen. In Nordeuropa gibt es beispielsweise eine viel höhere Affinität zu neuen Technologien“, sagt Friedrich mit Blick auf die nächste Woche startende Mobile World in Barcelona.

Staatliche Impotenz

Als Bremsklotz erweise sich auch das regulatorische Umfeld. In Nordeuropa gebe es eine Gesetzgebung, die die Unternehmen verpflichtet, hohe Bandbreiten für schnelles Internet überall anzubieten und zwar für jedes Gebäude. Auch die Nachfragestimulation des Staates liege bei uns im Argen.

„Es gibt weltweit sehr viele eGovernment-Projekte, die die Nachfrage für digitale Dienste anregt. Nicht so in Deutschland“, bemängelt Friedrich.

Da bekommen die liebewertesten Gichtlinge des Staates schon Pickel beim Gedanken, Like-Buttons auf ihrer Webpräsenz zuzulassen.

“Nicht mal ein Drittel der Deutschen bekommen Internet, das schneller als 10 Megabit ist. Das Wachstum der Internet-Zugänge liegt unter einem Prozent”, so Banse.

Er bezieht sich auf den Monitoring Report “Digitale Wirtschaft 2012″ des Wirtschaftsministeriums, der sich eher wie eine Krankenakte liest. Eine Bemerkung, die Banse im c’t-Online-Talk von Deutschlandradio Wissen machte.

Deutschland sei auf diesem Feld international nicht konkurrenzfähig. Ähnlich sieht es auch bei der nächsten Generation des schnellen Internets aus: Glasfaser. Merkel spricht ja so gerne von der Gigabit-Gesellschaft.

“Das ist nur mit Glasfaser möglich. Nur 0,6 Prozent der Internetzugänge bestehen aus Glasfaser. In Japan sind es über 62 Prozent”, erläutert Banse.

Die Politik verhalte sich pragmatisch und wartet auf den Druck von außen, sagte bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk in der Bloggercamp-Sendung über die „Krankenakte digitale Wirtschaft“:

„Und der ist viel zu gering.“

Handwerk und Mittelstand wissen schlicht nicht, was sie mit digitaler Technologie anfangen sollten. Über Firmen-Wikis oder die Ausstattung der Außendienstmitarbeiter mit Tablet-Computern werde gar nicht nachgedacht.

„Und die Konzerne schnüren sich in einer übervorsichtigen IT-Hauspolitik ein und sperren moderne Social Web-Werkzeuge aus.“

Die Honigtopf-Innovationen

Etwas aktiver sind Staat und Wirtschaft beim Fördergeldwellen-Surfen. Da gibt es einen Überbietungswettkampf an digitalen Innovationen – für die Kulisse.

„Die Forschungsinstitutionen des Staates und der Wirtschaft pervertieren diese Maßnahmen, indem sie dadurch Geld verdienen, dass sie die Fördertöpfe unter sich aufteilen! Sie müssen gar keine Innovationen hervorbringen! Sie bewerben sich mit ihren Ideen einfach um die Fördergelder für die Umsetzung genialer Ideen und forschen mit diesen Geldern irgendwie weiter. Wenn dann die Finanzkontrolleure nach den aus Innovationen verdienten Geldern fragen, weisen sie die Einnahmen aus den Fördertöpfen vor. Ja, tatsächlich, sie haben es geschafft, aus ihren Ideen Geld zu machen“, schreibt Dueck in seinem neuen Buch „Das Neue und seine Feinde – Wie Ideen verhindert werden und wie sie sich trotzdem durchsetzen“.

Studien, Publikationen, Impact-Points, Leuchtturmprojekte, Politiker-Pressetermine und einen ordentlichen Bonus für den spezialisierten Fördertopf-Innovationsmanager. Sobald die Förderung aufhört und die Mittel versiegen, marschieren die Winnie Puuhs des digitalen Wandels zum nächsten Honigtopf. Die gestoppten Projekte werden durch neue ersetzt, die wiederum neu gefördert und jährlich auf IT-Gipfeln der staunenden Öffentlichkeit als Theaterstück präsentiert werden.

Sollten Leser an der innovativen Fördergeld-Kreislaufwirtschaft zweifeln, empfiehlt Gunter Dueck eine Suchanfrage mit den Stichworten „Theseus“, „Galileo“ und „Ariane“. Oder schlicht: „Fördermittel verpulvern“.

Genügend Diskussionsstoff für unsere heutige Bloggercamp-Sondersendung von 18,30 bis 19,00 Uhr mit dem Staatssekretär Hans-Joachim Otto aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Mal schauen, wie viele Themen wir unterbringen heute. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung #bloggercamp